Pfingstmord von Mintraching: LKA-Gutachter drohte Kripo mit der Rechtsabteilung

Von André Baumgarten · 4. Dezember 2025 um 14:53

Weil er sich auf eine Tatzeit festlegte, soll ein Herz-Spezialist nun nochmals vor Gericht aussagen. Die Staatsanwaltschaft hat Zweifel an dessen Einordnung, die den angeklagten Neffen des Mordopfers klar entlasten würde. Im Prozess zum Pfingstmord von Mintraching (Landkreis Regensburg) gerieten zwei andere Sachverständige über die Folie im Schädel in Streit.

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Ein Herzspezialist hat als Sachverständiger die These der Anklage zum Pfingstmord von Mintraching schwer ins Wanken gebracht. Läge er richtig, wäre der Neffe des ermordeten Seniors als Täter auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft will besagten Mediziner aus Bielefeld erneut vorladen – gegen den Willen der Verteidiger. Es ist nicht das einzige Indiz, zu dem sich versierte Gutachter offen uneins zeigen. Vorwürfe eines Spezialisten vom Landeskriminalamt an die Kripo in Regensburg haben es in sich.

Das Alibi des 51-Jährigen, der wegen Mordes an seinem Onkel vor Gericht steht, ist im Zuge der Ermittlungen nach der Tat vom 27. Mai 2023 nahezu in sich zusammengebrochen. Basierend auf Daten eines Herzschrittmachers, den das Opfer hatte, soll der Angeklagte den Senior an jenem Pfingstsamstag gegen 14.50 Uhr attackiert und mit 13 Hieben auf den Kopf getötet haben. So sieht es die Anklage. Doch ein Herzspezialist, der das Gerät auswertete, legte sich im Prozess fest, dass der Angriff „sehr wahrscheinlich“ um 15.31 Uhr gewesen sein muss – ein Zeitpunkt, zu dem der Neffe nachweislich nicht am Tatort war.

Tiefer Riss in der Anklage: Gutachter legt sich fest

Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft die erneute Anhörung des Herzspezialisten beantragt. Laut dem Hersteller des Schrittmachers könne das Gerät nämlich keine Schläge auf den Kopf aufzeichnen. Die Festlegung des Gutachters stehe „unvereinbar im Widerspruch“ zum schriftlichen Gutachten, so Staatsanwältin Dr. Schilling. Deshalb müsse er erneut befragt werden.

Für die beiden Regensburger Strafverteidiger Johannes Büttner und Philip Roth, die den Angeklagten vertreten, wäre das eine unzulässige Wiederholung der Beweisaufnahme. Sie betonten, bei Fragen an den Herzspezialisten aus Gutachten zitiert zu haben, die seit „weit über einem Jahr“ vorlägen. Dr. Israel habe demnach also nur seine „schriftlichen Ausführungen mündlich explizit bestätigt“.

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Wie das Schwurgericht dazu entscheidet, blieb an Tag 18 im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching offen. Sollte der Sachverständige bei seiner Festlegung bleiben, könnte das den Prozess in die Länge ziehen. Denn dann will die Anklage den Herzschrittmacher-Hersteller hören. Das nun aber in der Beweisaufnahme unterzubringen, dürfte fast unmöglich sein. Das Landgericht hat noch vier Termine geplant – zwei davon sind für Plädoyers und Urteil reserviert, die übrigen mit Zeugen und dem psychiatrischen Gutachter gefüllt.

Vor dem Schlagabtausch um den Schrittmacher hatten Gutachter des Landeskriminalamts in München Stellung bezogen. Auf eine Zuordnung der mutmaßlichen Tatwaffe – ein im Auto des Angeklagten gefundenes Gipserbeil – konnten sie sich nicht festlegen. Holzspreißel einer Tür, die an Rändern vermutlich durch das Anzünden der Leiche verkohlt waren und womöglich bei der Tat entstanden, konnten sie ebenfalls nicht zuordnen. Nachstellen habe sich das in Versuchen mit keinem Werkzeug lassen.

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Zu Folienfragmenten, die im Schädel des Opfers gefunden wurden, gerieten zwei Gutachter sogar aneinander. Das Fraunhofer-Institut in Darmstadt attestierte dazu Materialgleichheit mit beim Angeklagten sichergestellten Müllbeuteln – ein LKA-Spezialist widersprach. Er hatte Unterschiede in der Zusammensetzung der Folien festgestellt und verteidigte das Ergebnis bis zuletzt.

Vorwurf schwingt mit: Passte das Ergebnis nicht?

Auch mit der Kripo kam es dazu wohl zum Eklat, weshalb offen mit der Rechtsabteilung am LKA gedroht wurde, wie ein Aktenvermerk nahelegt: Das analytische Ergebnis stehe fest, so der Sachverständige vor Gericht, „wenn das den Auftraggebern (also der Kripo, Anm. d. Red.) nicht gefällt, können wir es doch nicht ändern.“ Er nannte es eine „a bisserl schwierige Situaion mit den KPI Regensburg“ damals. Auch der Leiter seines Sachgebietes, in dem er tätig sei, habe das „kritisch“ gesehen.

Der Gutachter des Fraunhofer-Instituts verwies in der Diskussion am Richtertisch auch auf unterschiedliche Methodiken, die angewendet wurden: Raman-Spektroskopie messe verglichen mit Infrarot-Spektroskopie beim LKA ins Innere und nicht die Oberfläche. Letztlich könnten die vom LKA gefundenen „Additiv-Banden“ auf der Oberfläche „Artefakte durch die Probenentnahme“ selbst sein. Wenngleich er aber einräumte, dass Infrarotmessungen genauer sind.

Der Prozess vor dem Schwurgericht in Regensburg wird am Montag fortgesetzt. Dann wird sich der Leiter der in dem Fall gegründeten Ermittlungsgruppe den Fragen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellen. Seine Vernehmung war vor einigen Tagen aus Zeitgründen abgebrochen worden. Am Nachmittag wären laut Vorsitzendem Richter Thomas Polnik Zeit, um Herzspezialist Dr. Israel und einen Rechtsmediziner erneut zu laden. Entschieden wird das wohl auf dem Bürowege.