Ermittler sind überzeugt: „Es bleibt als Täter ausschließlich der Angeklagte“

Zum Pfingstmord in Mintraching haben Ermittler der Kripo in Regensburg jetzt alle Karten auf den Tisch gelegt. Spuren eines Brandbeschleunigers in Schuhen und ein blaues Folien-Fragment am Schädel des Opfers führten sie direkt zum Angeklagten. Zu dem, was am 27. Mai 2023 am Tatort in der Hauptstraße geschah, gibt es sehr konkrete Vorstellungen.
Anders als Beweise, die etwas klar belegen, deuten Indizien nur auf etwas hin. Vor Gericht auf die Wahrscheinlichkeit für eine Tatsache, die sich aber nicht unmittelbar beweisen lässt. Im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching hat die Anklage eine Kette von Indizien zusammengetragen, die den Angeklagten überführen soll. Der 51-Jährige sitzt auf der Anklagebank, weil er am 27. Mai 2023 seinen Onkel ermordet haben soll. Gestern haben die Ermittler der Regensburger Kripo alle Karten auf den Tisch gelegt.
„Es bleibt als Täter ausschließlich der Angeklagte übrig und es gibt keinen Alternativtäter“, betonte der Chef des für Kapitalverbrechen zuständigen Kommissariats 1, Stefan Halder, am Ende seiner gut zweistündigen Gesamtschau. Er leitete die eigens für diesen Fall gegründete Ermittlungsgruppe „Pico“ bei der Kriminalpolizei in Regensburg. Man habe nicht nur das Alibi des 51-Jährigen „sehr deutlich widerlegen können“, sondern auch „schwerwiegende Indizien“ gefunden, die ihn belasten. Es sei „jeder Stein umgedreht“ worden, teils sogar mehrfach.
Das leiteten Halder und seine Ermittler in erster Linie aus den Spuren und dem Tatort selbst ab. Dort müsse der Täter auf sein Opfer gewartet und sich ausgekannt haben. Insbesondere, weil der Tatort teilweise gereinigt worden sein muss. Darauf deuteten großflächige Wischspuren. Und: „Wer geht am helllichten Tag mit entsprechenden Utensilien da rein und hält so lange da aus, bis das Opfer tot ist?“ Ein unbekannter Täter käme dafür aus seiner Sicht „eigentlich nicht“ infrage. Das sei zwar nicht gänzlich auszuschließen, „aber absolut unwahrscheinlich“.
Folien-Fragmente am Schädel des Toten
Bereits Tags zuvor hatte das Alibi des Angeklagten tiefe Risse bekommen. Der 51-jährige will um 12 Uhr den Tatort verlassen und erst um 22 Uhr zurückgekommen sein. Die Ermittler dagegen gehen davon aus, dass er zweimal zurückkehrte. Einmal, um die Tat zu begehen, und am frühen Abend, um den Leichnam anzuzünden. Allerdings nicht, um Spuren zu vernichten, sondern um nicht als Auffindezeuge in den Fokus zu geraten, wie es doch geschah.
Der Prozess offenbarte an Tag 15 weitere Indizien, die den Mann auf der Anklagebank belasten. Beispielsweise mit den OP-Schuhen, die er beim Eintreffen der ersten Retter und der Polizei trug. In den grünen Crocs seien Spuren des Desinfektionsmittels nachgewiesen worden, mit dem in jener Nacht das Opfer übergossen und angezündet wurde. Laut Spezialisten des Landeskriminalamts ließen sich die Spuren davon „nur mit direkter Kontamination erklären“. Das sagte der Hauptsachbearbeiter des Falls vor Gericht. Alle anderen Möglichkeiten, wie das Mittel an die Schuhe kam, hätten ausgeschlossen werden können.
Doch der Kripobeamte hatte noch mehr Fakten: Im Schädel des Toten waren kleinste Fragmente, sogenannte Mikrospuren, von blauer Plastikfolie gefunden worden, „eingeklemmt in feinsten Bruchlinien“ von Knochenresten. Die aufwendige Suche nach einer passenden Folie trug laut dem Ermittler letztlich Früchte – Müllbeutel in einem Abstellraum in der Wohnung des Angeklagten sowie aus dem Kofferraum seines Autos waren „materialgleich“. Das habe eine Untersuchung im Fraunhofer-Institut in Darmstadt ergeben. „Die waren passend zu den Antragungen am Schädel.“ Als das feststand, sei Haftbefehl gegen den Angeklagten beantragt worden. Seitdem sitzt der auch in U-Haft.
Der Angeklagte hat kein Alibi. Und er hat diverse persönliche und finanzielle Motive.Stefan Halder, Leiter des Kommissariat 1 und Chef der Ermittlungsgruppe „Pico“
Auf besagten Müllbeuteln im Abstellraum befand sich zudem ein passender Aufkleber, der auf dem Gipserbeil abgezogen war, das im Kofferraum des VW Polo des Angeklagten sichergestellt wurde. Die Ermittler sind überzeugt, dass das die Tatwaffe gewesen sein muss. Auch Rechtsmediziner schlossen das nicht aus. Spuren fanden sich daran allerdings nicht. Was wenig verwunderlich wäre, so Halder in seiner Einordnung später: Es lag in Tüchern mit Wasserstoffperoxid – „die alle Spuren wie DNA vernichten“.
Herzschrittmacher-Daten und Video belasten ihn
Gezielt habe der Angeklagte sich im Alibi, gegen dessen Verwertung die Verteidigung ankämpft, zu tatrelevanten Zeiten geäußert, so Halder. Das sei aber erst später klar geworden. Als nämlich die Tatzeit (etwa 15 Uhr) anhand der Daten vom Herzschrittmacher eingegrenzt war und das Video eines Nachbarn vorlag, das den 51-Jährigen um 20.31 Uhr auf seinem Rad vom Tatort wegfahrend zeigte. Man geht davon aus, dass er zuvor versuchte, die Leiche im Flur anzuzünden.
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Die Vernehmung des K1-Chefs musste dann aus Zeitgründen abgebrochen werden. Halder soll Anfang Dezember erneut aussagen und wird sich dann auch den Fragen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage sowie Verteidigung stellen. Im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching haben bis dahin Gutachter und Sachverständige das Wort. Ab 25. November sollen sie die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen. Ein Urteil in dem Fall soll nach der aktuellen Planung des Schwurgerichts am 19. Dezember fallen.