Pfingstmord in Mintraching: Lag die mutmaßliche Tatwaffe im Kofferraum des Angeklagten?

Von André Baumgarten · 13. November 2025 um 19:00

Im Indizienprozes um die Bluttat von Mai 2023 haben jetzt die Mordermittler der Kripo das Wort. Eine Socke im Müll eines Biergarten-Klos und der Kassenzettel eines Discounters ließen aufhorchen. In ersten Vernehmungen des Angeklagten tun sich zudem weitere Widersprüche auf – vermutlich der Grund, warum die Verteidigung deren Verwertung verhindern möchte.

Dreimal hat die Kripo den Angeklagten im Fall Mintraching vernommen –innerhalb der ersten 24 Stunden, nachdem ein 73-Jähriger tot im Flur des Hauses in der Hauptstraße entdeckt wurde. Wie im Prozess um den Pfingstmord bekannt wurde, ist der angeklagte Neffe schon drei Tage danach als Beschuldigter geführt worden. Neue Details zu einem Besuch im Biergarten, einem Einkaufsbeleg und zu einem Fund in seinem Auto waren jetzt Thema vor Gericht.

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Dem 51-Jährigen auf der Anklagebank wird vorgeworfen, am 27. Mai 2023 seinen Onkel mit einem Gipserbeil heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, weil der Senior ihm die Wohnung gekündigt und damit gedroht haben soll, ein einst in anderer Sache gegebenes Alibi zurückzuziehen. Das Opfer starb durch 13 Hiebe auf den Kopf. Gemeldet hatte das der Angeklagte selbst, als er gegen 22 Uhr am Pfingstsamstag vor zwei Jahren auch die Retter alarmierte.

Widerspruch zwischen Aussage und Notruf

Was er im Telefonat sagte und was er als Zeuge zum Auffinden der Leiche angab, passt nicht ganz zusammen: Im Notruf kündigte er an, den Onkel noch reanimieren zu wollen. Bei der Polizei aber hatte er berichtet, direkt nach der Heimkehr die Vitalzeichen am Opfer geprüft, es abgetastet und so erkannt zu haben, dass der Senior tot sei. Den Notruf will er erst danach gewählt haben. Es ist nicht der einzige Widerspruch: Ein Einkauf im Discounter in Obertraubling am Mittag war tatsächlich erst viele Stunden später. Ermittler fanden im Geldbeutel den Kassenzettel dafür – von 19.47 Uhr.

Ein völlig neues Detail offenbarte eine Kripobeamtin, die ein Lokal in Niedertraubling überprüfte, wo der 51-Jährige am Tatabend eingekehrt war. Der Mutter des Wirtes war der Mann einst aufgefallen, weil er längere Zeit im Klo verschwunden war. Dort fanden sich im Mülleimer eine Socke mit rötlichen Anhaftungen und ein „Taschentuch mit Blutantragungen“. Ob etwas davon zum Tatort oder Opfer führte, blieb im Indizienprozess – wie viele andere Dinge zuvor auch – vorerst offen. Auch dazu sagen dann Ende November eine Vielzahl von Gutachtern aus.

In dem aufwendigen Indizienprozess wird der Angeklagte (re.) von den Regensburger Strafverteidigern Philip Roth (li.) und Johannes Büttner (Mitte) vertreten - Foto: Baumgarten

Aufmerken ließ gestern die Frage nach einem rot-schwarzen Beil, als eine Ermittlerin von mehreren Durchsuchungen berichtete. Ob wirklich die mögliche Tatwaffe des angeklagten Mordes gefunden wurde, blieb aber auch offen. Besagte Sicherstellung, nach der eine Richterin fragte, hatte ein anderer Kollege der Beamtin gemacht – allerdings tatsächlich im Kofferraum des VW Polo des Mannes, wie sie sagte.

Strafverteidiger melden sich erneut zu Wort

Ob die wohl teils widerlegten Aussagen des Angeklagten bei der Polizei im Prozess verwertet werden dürfen, hat das Schwurgericht noch nicht entschieden. Erneut widersprachen die Strafverteidiger Philip Roth und Johannes Büttner dem aber. Nach ihrer Überzeugung sei der 51-Jährige wie ein Beschuldigter behandelt worden, aber nicht als solcher belehrt worden. Die Anklage hatte bereits vergangene Woche vehement widersprochen.

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Der Angeklagte sei als Auffindezeuge am Tatort gewesen und als solcher behandelt worden. Dass die Kleidung beschlagnahmt und Spuren gesichert, sein Tag rekonstruiert und das geprüft wurde, sei normal. Der Mann sei das Einzige gewesen, was man damals hatte, „und irgendwo muss man ja anfangen“. Verdacht habe es da aber noch keinen gegeben.