Gesteuert von Trieben: Sexualstraftäter (50) steht in Regensburg erneut vor Gericht

Rund ein Vierteljahrhundert war der Mann in der Psychiatrie, bis er wegen einer Gesetzeslücke freikam. Seitdem ignoriert der als hochgefährlich und Gefährder eingestufte 50-Jährige immer wieder seine Auflagen. Im Raum Cham machte er zuletzt Jagd auf Mädchen. Das Landgericht in Regensburg muss nun entscheiden, ob er wieder dauerhaft weggesperrt werden kann.
Trotz Auflagen und elektronischer Fußfessel macht ein 50-Jähriger im Februar Jagd auf Mädchen. Elf Vorfälle werden dem verurteilten Triebtäter vorgeworfen, der rund ein Vierteljahrhundert in der Psychiatrie saß, bis er 2023 überraschend freikam – wegen einer Lücke im Gesetz. Die Regensburger Staatsanwaltschaft will den Mann, der als hochgefährlich eingestuft wird, wieder auf Dauer hinter Schloss und Riegel bringen. Der Prozess am Landgericht hat begonnen.
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Im langen schwarzen Mantel und mit dunkler Hose wird der Angeklagte am Morgen von zwei Polizisten zum Sitzungssaal geführt. Das weit geschnittene Shirt vermag die korpulente Statur kaum zu kaschieren. Fotografiert werden will der 50-Jährige nicht, zieht sich den Kragen über den Kopf. Selbst als die Verhandlung längst begonnen hat, sitzt er abgewandt und gekrümmt neben Strafverteidiger Shervin Ameri. Der erklärt, dass keine Angaben gemacht werden. Das war‘s.
Über die Hälfte seines Leben war er weggesperrt
Was den Mann, der den größeren Teil seines Lebens weggesperrt war, vor das Landgericht bringt, passiert nicht zum ersten Mal. Schon 2023 wurde er wegen Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht verurteilt. Da war er nur 80 Tage wieder frei. Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen ist ihm nämlich genauso verboten, wie Waffen zu besitzen. Schulen, Spielplätzen oder Jugendtreffs darf er nicht näher als 50 Meter kommen. Bestätigt sich, was in der Anklage steht, hat er das alles erneut ignoriert. Womöglich gesteuert vom krankhaften Trieb.
Im Februar soll er Jugendliche verfolgt haben, Kinder angesprochen und in Regensburg gestohlen haben. Perücken sowie Bücher waren das. Als die Polizei ihn nach einem „verdächtigen Ansprechen“ fasst, hat er Elektroschocker, Messer und Pfefferspray griffbereit. In seinen Taschen finden sich Einmalhandschuhe, weitere Messer und quasi alles, was für eine Flucht nötig wäre. Scheinbar war er bestens präpariert. Passiert ist niemandem etwas. Anders als 1994/95: Weil er sich an Mädchen verging, wurde er untergebracht, verweigerte seit 2010 jede Therapie und wurde dann 13 Jahre später entlassen.
Lücke im Gesetz bringt 50-Jährigen die Freiheit
Das Krankheitsbild des Mannes hatte sich laut eines Gutachters verändert – die Voraussetzungen für eine Unterbringung fielen weg. An seiner Gefährlichkeit bestand hingegen nie ein Zweifel. Ermittler sehen in dem 50-Jährigen „eine tickende Zeitbombe“. Ihn nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen, war jedoch rechtlich nicht möglich, weil bis heute eine Lücke im Gesetz besteht. Weil bisher nichts Gravierendes passiert ist, sind im Prozess „nur“ Verstöße gegen seine Auflagen das Thema.
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Tatsächlich aber geht es – objektiv betrachtet – um nicht weniger als die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in der Zukunft. Für die erneute Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie oder eine Sicherungsverwahrung müssen allerdings die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber entscheiden die Richter nach bisherigem Plan bis Ende November.
