Wende in Prozess um Schießerei in Neutraubling: Angeklagte auf freiem Fuß

Von Philip Hell, André Baumgarten · 11. November 2025 um 17:00

Wende im Prozess um eine mutmaßliche Schießerei in Neutraubling im Landkreis Regensburg: Die Angeklagten haben am Montag das Gefängnis verlassen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, im September 2024 auf einen Neutraublinger geschossen zu haben. Die Hintergründe der Tat liegen im Dunkeln. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes erhoben – das Landgericht lehnte dies jedoch ab. Nun wird wegen versuchten Totschlags gegen die Männer verhandelt.

Schießerei in Neutraubling: Opfer schweigt im Prozess

Vor wenigen Tagen hätte das mutmaßliche Opfer der Schießerei aussagen sollen, der Neutraublinger berief sich allerdings auf sein Aussageverweigerungsrecht, da auch gegen ihn ein Gerichtsverfahren läuft. Jörg Meyer und Christian Reiser, die Anwälte zweier Angeklagter, beantragten daraufhin, die Haftbefehle ihrer Mandanten aufzuheben, da kein dringender Tatverdacht hinsichtlich eines Tötungsdelikts mehr bestehe. Zudem lägen keine Haftgründe mehr vor.

Das sieht auch das Landgericht so. Sprecher Wagner bestätigte der MZ am Dienstagmorgen, dass die Haftbefehle am Montag gegen drei der Angeklagten aufgehoben wurden. Der vierte Angeklagte war ohnehin auf freiem Fuß. Das Gericht ordnete überdies an, die drei Männer sofort aus der Haft zu entlassen. Die Hilfsschwurgerichtskammer begründete ihre Entscheidung laut Wagner damit, dass man bei derzeitiger, vorläufiger Würdigung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme gegen den Hauptangeklagten keinen dringenden Tatverdacht in Bezug auf ein versuchtes Tötungsdelikt mehr sehe. Entsprechendes gelte für die beiden Mitangeklagten, denen Beihilfe zum versuchten Totschlag vorgeworfen wird.

Insbesondere habe die Kammer dabei gewürdigt, dass das mutmaßliche Opfer vor Gericht schwieg. Es liege nach wie vor ein dringender Tatverdacht wegen Waffendelikten, einer Sachbeschädigung und gegebenenfalls einer fahrlässigen Körperverletzung vor, so Gerichtssprecher Wagner. Die Kammer sehe allerdings keine konkrete Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

Die beiden Verteidiger Reiser und Meyer kommentierten die Entscheidung gegenüber der MZ wie folgt: „Es freut uns, dass das Gericht unseren Anträgen vollumfänglich gefolgt ist und ebenfalls keinen dringenden Tatverdacht mehr wegen eines versuchten Tötungsdelikts und einer gefährlichen Körperverletzung sieht.“

Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.