Tatwaffe ein Gipserbeil – Im Fall Mintraching ist Mord-Anklage gegen 51-Jährigen erhoben

Von André Baumgarten · 8. September 2025 um 09:00

Musste ein Senior aus Mintraching sterben, weil er womöglich ein falsches Alibi gegeben hat? Erste Details aus mehrere Zehntausend Aktenseiten, die Mordermittler zu der Bluttat an Pfingsten 2023 zusammengetragen haben, deuten auf einen aufwendigen Indizienprozess in Regensburg. Der Termin steht bereits fest.

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Nach dem Tod des 73-Jährigen an Pfingsten 2023 hat die Kripo weit mehr als ein Jahr fast jeden Stein umgedreht, einige zweimal. Mehrere Zehntausend Seiten und eine Vielzahl von Gutachten füllen die Ermittlungsakten. Anfang Oktober vergangenen Jahres klicken die Handschellen: Ein heute 51-Jähriger aus dem Umfeld des Opfers wird verhaftet und kommt in U-Haft. Nun ist Anklage gegen ihn erhoben worden: wegen Mordes. Tatwaffe soll ein wohl speziell präpariertes Gipserbeil gewesen sein.

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Die Gewalttat von Pfingsten sorgte für Entsetzen und tut es bis heute. In ganz Mintraching waren der Tod des Seniors am 27. Mai 2023 und die Ermittlungen der Kripo lang das Gesprächsthema Nummer eins. Um 22 Uhr ging damals der Notruf ein, wonach der 73-Jährige tot in seinem Haus in der Hauptstraße liege. Früh war klar, dass der Mann keines natürlichen Todes gestorben war. Die Verletzungen ließen vielmehr nur einen Schluss zu: Mintraching war zum Tatort eines vorsätzlichen Gewaltverbrechens geworden.

Es vergehen 496 Tage, bis die Mordermittler einen Verdächtigen festnehmen - genau den „namentlich bekannten Beschuldigten“, den die Regensburger Staatsanwaltschaft offenbar von Anfang an im Visier hatte. Das war offiziell aber erst im Januar 2024 bestätigt worden. Mit Details zur Arbeit der eigens für diesen Fall gegründeten Ermittlungsgruppe „Pico“ und ersten Ergebnissen hielt sich die Kripo auffällig zurück. Lediglich mit einem Zeugenaufruf und der Fahndung nach einem Landstreicher ging man an die Öffentlichkeit. Nichts sollte offenbar eine Aufklärung der Bluttat im Südosten des Landkreises Regensburg gefährden.

Anklage nimmt drei Mordmerkmale an

Was die Beamten im für Kapitaldelikte zuständigen Kommissariat 1 der Kripo in Regensburg rekonstruierten, liest sich wie eine eiskalt geplante Tat. Der nun angeklagte 51-Jährige aus dem direkten Umfeld des Opfers soll heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht getötet haben – die Ermittler legen ihm also drei sogenannte Mordmerkmale zu Last. Das sind die Gründe, die ein Tötungsdelikt zum Mord machen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage.

Zu Details des „Pfingst-Mordes“ von Mintraching wollte sich der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses vor dem Schwurgericht nicht näher äußern. Nach Recherchen der Mediengruppe Bayern startet dieser Anfang Oktober. Rauscher bestätigte auf Anfrage allerdings, dass sich der Angeklagte „seit seiner Belehrung als Beschuldigter zu den Tatvorwürfen nicht geäußert hat“. Er verwies zudem auf die Unschuldsvermutung, die für den Mann uneingeschränkt gelte.

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Fakt ist: Der 51-Jährige, den die Regensburger Strafverteidiger Johannes Büttner und Philip Roth vertreten, wird sich einem mehrmonatigen und aufwendigen Prozess stellen müssen. Wie Landgerichtssprecherin Ruth Koller bestätigte, sind bislang mehr als 30 Prozesstage angesetzt. Teilweise soll bis kurz vor Weihnachten sogar an bis zu vier Terminen pro Woche verhandelt werden. Das neue Mammut-Verfahren ist wohl einer der Gründe, warum das Landgericht eine zweite große Strafkammer als Hilfsschwurgericht eingerichtet hat.

Beamte der Spurensicherung der Kripo in Regennsburg und sogar Spezialisten vom Landeskriminalamt in München haben den Tatort in der Hauptstraße 2023 akribisch erfasst. - Foto: Hell

230 Seiten umfasst allein die Anklage in diesem Fall. Laut den Ermittlungsakten stehen zwei Motive für den Mord im Raum: Eines davon war bereits Thema in einem anderen Prozess vor dem Regensburger Schwurgericht – denn der 51-Jährige war schon einmal wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagt. Er soll versucht haben, sie 2020 mit Marcumar, einem Blutverdünner, zu vergiften. Nachgewiesen werden konnte ihm das nicht. Er wurde vor Gericht freigesprochen, da Vermutungen für eine Verurteilung nicht ausreichen, begründete das Schwurgericht.

Stalking-Vorwürfe, die schon damals Thema waren, führen Ermittler nun als Motiv für den „Pfingst-Mord“ in Mintraching an. Die Ehefrau des Mannes war das Opfer von mehreren Nachstellungen, für die „vernünftigerweise nur der Angeklagte als Täter in Betracht“ komme, wie der Vorsitzende Richter 2021 betonte. Doch was hat das mit dem aktuellen Fall zu tun? Der tote Senior soll dem Angeklagten für einen der Stalking-Vorwürfe ein Alibi gegeben haben. Womöglich wollte er das, was in Akten beim Amtsgericht niedergeschrieben ist, dann aber widerrufen. Das soll eine Hypothese sein, auf der die Anklage nun beruht.

Starb der Senior (73) schon um 15 Uhr?

Die Ermittlungsakten offenbaren erstmals neue Details zur Bluttat in der Hauptstraße. Der 73-Jährige soll schon am Nachmittag des 27. Mai 2023 ermordet worden sein – also sieben Stunden vor dem Notruf bei der Polizei gegen 22 Uhr. Spuren am Tatort zeigen wohl, dass der Senior schon im Eingangsbereich des Hauses von hinten attackiert wurde. Spezialisten vom Landeskriminalamt Bayern hatten dort alles akribisch dokumentiert. Darauf basiert ein Blutspurengutachten.

Als Tatwaffe haben Mordermittler ein sogenanntes Gipserbeil ausgemacht – ein Arbeitsgerät mit einer scharfen Schneide und einer stumpfen Seite. Das soll der 51-Jährige zuvor mit mehreren Lagen Frischhaltefolie umwickelt haben, um wohl möglichst wenig Spuren zu hinterlassen. Das Gipserbeil führte zu schwersten Kopfverletzungen, die laut der Rechtsmedizin schnell zum Tod des Opfers führten.

Es gibt nach meiner Ansicht keinen unmittelbaren Tatnachweis.

Johannes Büttner, Strafverteidiger

Dreh- und Angelpunkt dessen, was dem Angeklagten nun zur Last gelegt wird, sind nach Recherchen der Mediengruppe Bayern erste Angaben des 51-Jährigen zur Sache, als er von den Ermittlern noch nicht als Beschuldigter in dem Fall belehrt gewesen sein soll. Teile von dem, was er damals bei der Polizei als Zeuge angab, sollen dann wohl einer näheren Prüfung nicht standgehalten haben. Auch darauf soll die Mord-Anklage gegen den Mann im Fall Mintraching aufbauen.

Anwälte nehmen erstmals Stellung

Die Strafverteidiger Büttner und Roth verweisen auf Nachfrage auf die Unschuldsvermutung für ihren Mandanten. Kommentieren wolle man jedwede Details ebenfalls nicht, zumal man die mehrere Zehntausend Seiten umfassende Akte noch nicht vollständig mit dem 51-Jährigen besprechen habe können. Nur so viel: „Es gibt nach unserer Ansicht keinen unmittelbaren Tatnachweis“, betonten die Anwälte. Erneut dürfte es also ein reiner Indizienprozess werden, der in diesem Herbst startet.