Toter Senior in Mintraching: Mordverdächtiger ist kein Unbekannter

Von André Baumgarten · 1. November 2024 um 05:00

Der 50-Jähriger, der in Mintraching (Landkreis Regensburg) einen Mann getötet haben soll, stand schon einmal wegen Mordversuchs vor Gericht. Im damaligen Prozess 2021 wurde freigesprochen, saß nie in Haft. Über seine Anwälte äußert er sich erstmals zu den neuen Vorwürfen.

Wegen Mordverdachts sitzt ein 50-Jähriger seit vier Wochen in U-Haft. Er soll für den gewaltsamen Tod eines 73-Jährigen aus Mintraching verantwortlich sein, der an Pfingsten 2023 in seinem Haus gefunden wurde. Dem Tatverdächtigen wird nicht das erste Mal ein Kapitaldelikt zur Last gelegt: Er stand 2021 vor Gericht, weil er versucht haben soll, seine Ehefrau zu vergiften – in diesem Prozess wurde der Mann aber freigesprochen.

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Mehr als ein Jahr und vier Monate hatte die Regensburger Kripo mit Hochdruck am Mordfall Mintraching gearbeitet. Am Pfingstsamstag war der tote 73-Jährige im Erdgeschoss seines Hauses gefunden worden. Dass er Opfer eines Tötungsdelikts war, soll schon beim Eintreffen der ersten Polizeistreifen relativ klar gewesen sein, hieß es. Rechtsmediziner bestätigten den Verdacht bereits tags darauf. Noch am selben Wochenende wurde daher eigens eine Ermittlungsgruppe namens „Pico“ gegründet.

Die Mordermittler ließen im Fall Mintraching keinen Stein auf dem anderen, zogen bereits früh auch die Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts zu Rate. Im Fokus soll der 496 Tage nach der Bluttat verhaftete 50-Jährige von Anfang an gestanden haben: Als die Beamten der Kripo erfuhren, wer in der Wohnung im Obergeschoss mit dem Opfer im selben Haus lebte, schrillten offenbar früh alle Alarmglocken. Denn dieser Mann war ihnen wohlbekannt – gegen ihn hatten sie seit dem Sommer 2020 schon einmal ermittelt. Es ging um versuchten Mord.

Arzt in Notaufnahme alarmierte 2020 die Polizei

Rückblick: Ende Juli 2020 wurde die Polizei ins Uniklinikum alarmiert. Ein Arzt hatte sie gerufen, weil bei einer Patientin nach seiner Meinung akute Anzeichen einer Vergiftung vorlagen. Die Frau litt seit Tagen an massiven Blutungen. Der Grund war bald gefunden: In ihrem Blut wurden 1700 Nanogramm des Wirkstoffs Phenprocoumon pro Milliliter festgestellt. Die Gerinnungswerte der Patientin waren kaum noch messbar. Sie konnte durch die Verabreichung von Vitamin K aber schnell gerettet werden.

Ein erster Verdacht fiel bald auf ihren Ehemann. Die Patientin war dahingehend „sehr zurückhaltend“, erinnerte sich ein Polizist als Zeuge vor Gericht. „So, als wenn sie es ihm nicht zugetraut hätte, aber schon den Verdacht hat.“ Einer Kollegin vertraute die Frau nie mehr als ein „Wer soll’s denn sonst sein?“ an. Diese und weitere Zeugen wussten auch, dass sich die Geschädigte im Frühsommer 2020 frisch verliebt hatte. Die Frage, ob man einen Suizidversuch für möglich halte, verneinten alle Zeugen im Umfeld der Frau. Ihren Ehemann beschrieben sie als unnahbaren, kalten, emotionslosen Manschen, der meist nur sehr wenig Worte verlor, kaum grüßte. Bis zu jenem Tag im Krankenhaus. „Da war er dann aber fast fröhlich“, erklärte eine Zeugin. Und das habe nicht nur sie damals sehr irritiert.

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Arbeitszeugnisse und Zeugen aus dem Umfeld des heute 50-Jährigen bescheinigten ihm besonders großes Einfühlungsvermögen, beschrieben ihn als offen, nett, höflich und freundlich, aber auch kritikfähig. Risse bekam dieses Bild durch eine frühere Arbeitgeberin: Der Job endete mit Kündigung – und einem kapitalen EDV-Problem, von dem ihr ein Spezialist attestierte, dass es „Manipulationen am System“ gegeben habe. Zudem war von Abwerbeversuchen die Rede. „Wenn Frauen Autorität ausüben, damit hat er Schwierigkeiten“, sagte sie.

Stalking-Vorwürfe sind bis heute weiter Thema

Im Zuge der Beweisaufnahme des Schwurgerichts kamen auch Stalkingvorwürfe zutage, die wegen der schwereren Vorwürfe vorläufig „ad acta“ gelegt worden waren: Es ging um zerstochene Reifen, einen AfD-Mitgliedsantrag, Bestellungen im Namen der Frau und ein Fakeprofil in Sozialen Netzwerken. Daneben ist ein Vorfall mit einem Baseballschläger am Haus der Ehefrau Gegenstand neuer, laufender Ermittlungen. Eine Verantwortung für diese Taten ließ der 50-Jährige seinen Strafverteidiger Johannes Büttner aber bestreiten.

Obwohl es im Prozess um die Vergiftung mit Marcumar ging, bezog der frühere Schwurgerichtsvorsitzende Dr. Michael Hammer im Urteil unerwartet klar Stellung: Bei den Nachstellungen komme „vernünftigerweise nur der Angeklagte als Täter in Betracht“. Es fehle „wahrlich nicht an Indizien und es fehlt auch kein Motiv“. Ganz im Gegensatz zu dem, worum es im damaligen Verfahren ging: Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde der heute 50-Jährige am 19. Oktober 2021 freigesprochen.

Freispruch von 2021: Keine Beweise, kein Motiv

Hammer begründete das mit „unüberwindbaren Zweifeln“, die man bei näherem Hinsehen habe – und „weil wir nicht wissen, ob er es war“. Nach Abwägung aller Indizien und Aspekte in dem Fall müsse man einräumen, das nicht „aufzuklären gewesen ist, was geschehen ist“. Es gebe keine Beweise für eine Täterschaft des 50-Jährigen. Obgleich die Ehefrau den Mann kurz vor der Vergiftung um die Scheidung gebeten hatte und wegziehen wollte, fehle es vor allem an einem eindeutig nachweisbaren Motiv.

Sicher sei nur, so die Begründung weiter, dass er Zugang zu Marcumar und die Gelegenheit hatte, es ihr unbemerkt zu verabreichen. Vermutungen aber würden für eine Verurteilung nicht ausreichen, betonte Dr. Hammer. Auch wenn es keinerlei Anhaltspunkte für Dritte als Täter gab, sei das durch Fakten nicht ausschließbar gewesen. Genau das fordere die Rechtsprechung, definiert vom Bundesgerichtshof, in Fällen wie diesen aber ganz eindeutig.

Verteidiger des 50-Jährigen äußern sich erstmals

Im Fall des getöteten Seniors in Mintraching geht es um vollendeten Mord – so lautet der Haftbefehl gegen den 50-Jährigen. Wie seine Anwälte, die beide Regensburger Strafverteidiger Johannes Büttner und Philip Roth, auch mit Verweis auf den Freispruch von 2021 aber betonten, „wird über Schuld oder Unschuld von einem Gericht entschieden, nicht durch die Kripo oder Staatsanwaltschaft“. Und weiter: „Der Mandant weißt alle erhobenen Vorwürfe zurück.“ Näher könne und wolle man sich zur Sache aktuell nicht äußern. Den Anwälten lägen die Akten erst seit wenigen Tagen vor, „und wir sprechen von zig Tausend Seiten, die wir erst einmal in Ruhe durcharbeiten müssen“.

Unschuldig im Gefängnis = 75 Euro pro Tag

• Festnahme: Im Fall von 2021 war der nun des Mordes verdächtige Mann vorläufig festgenommen worden, saß nie in U-Haft. Damals durchsuchte die Kripo seine Wohnung und auch seinen Arbeitsplatz.

• Freispruch: Ermittelt worden war zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung. Angeklagt wurde der Ehemann aber dann wegen versuchten Totschlags – und nach einem Indizienprozess freigesprochen.

• Entschädigung: Das Gericht sprach dem 50-Jährigen für Festnahme und Durchsuchungen eine Entschädigung zu, die jedoch marginal gewesen sein dürfte. Für U-Haft hätten ihm 75 Euro pro Tag zugestanden.

Am 4. Oktober 2024 klickten die Handschellen: Mordermittler der Kripo Regensburg brachten den 50-Jährigen (li.) zur Ermittlungsrichterin, die Haftbefehl wegen Mordverdachts erließ. Foto: Baumgarten