Peinliche Panne: SEK sprengt in Regensburg falsche Tür auf

Zugriff von Spezialeinheiten in Regensburg wirft Fragen auf: Die Elitepolizisten irrten sich in der Tür, stürmten die falsche Wohnung, trotz akribischer Planung. Der 38-jährige Mann, dem der Einsatz eigentlich galt, hatte im Vorfeld wohl erneut einen Amoklauf angedroht.
Mehrere Einheiten des SEK waren am Freitag im Westen von Regensburg im Einsatz, weil ein 38-Jähriger zurück in die Psychiatrie sollte. Er soll zuvor erneut mit einem Anschlag gedroht haben. Die Elitepolizisten aus Nürnberg entschieden sich für das Überraschungsmoment und sprengten sich den Weg frei. Doch der gesuchte Mann, der 2015 für Amokalarm in Kallmünz gesorgt hatte, befand sich nicht dort – das SEK hatte sich in der Tür geirrt. Über einen schiefgelaufenen Einsatz und die möglichen Folgen.
Über mehrere Stunden, womöglich sogar Tage war der Einsatz der Spezialkräfte in einem Mehrfamilienhaus im Stadtwesten vorbereitet worden. Ohne dass der Mann, den man im Visier hatte, davon überhaupt etwas ahnte. Wie eine Polizeisprecherin am Freitag bestätigt hatte, handelte es sich um einen „geplanten Einsatz“. Gegen den 38-Jährigen habe ein Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichts vorgelegen. Für den Vollzug habe die Stadt bei der Polizei um Amtshilfe gebeten.
Hintergrund war nach Recherchen der Mediengruppe Bayern offenbar auch eine erneute Amoklauf-Androhung. Die Polizei sprach dazu lediglich von „einer erhöhten Gefährdungslage“, vor allem für Polizeibeamte. Das war nicht fernliegend: Denn der Mann, um den es ging, ist kein Unbekannter – auch nicht für das SEK. Im April 2015 hatten die Beamten nämlich in Kallmünz mit ihm zu tun. Dort hatte der 38-Jährige einen Arzt angegriffen, randaliert und zwei Polizisten mit Säure verletzt. Als ein Spezialeinsatzkommando dann das Haus stürmte, in dem er sich verbarrikadierte hatte, attackierte er die Elitebeamten mit einem Flammenwerfer.
Festnahme im Flur: Mann kam selbst heraus
Das könnte einer der Gründe gewesen sein, warum das SEK am Freitag gleich mit fünf Fahrzeugen und stattlicher Mannstärke anrückte. Nahe des Mehrfamilienhauses fand am Nachmittag auch eine Besprechung statt. Dabei sah man schwer bewaffnete SEK-Beamte, die wenig später zur Adresse des 38-Jährigen fuhren. Gegen 17.15 Uhr war deutlich eine Explosion zu hören. Wenig später wurden alle Sperrungen rund um das Haus wieder aufgehoben. Einsatz erfolgreich beendet, hieß es.
Dass kurz danach aber zwei Rettungswägen mit Patienten wegfuhren, bestätigte die Polizei erst auf Anfrage. Während der 38-Jährige in eine psychiatrische Klinik kam, wurde eine weitere Person in eine andere Klinik eingeliefert – wohl mit Knalltrauma und Prellungen, wie Recherchen der Mediengruppe Bayern ergaben. Der psychisch kranke Mann, dem der Einsatz eigentlich galt, wurde auf dem Flur in Gewahrsam genommen. Er war wegen des Trubels selbst aus der Wohnung, direkt neben der Tür, die das SEK zuvor aufgesprengt hatte, herausgekommen.
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Doch wie kann so etwas sein? Auf Nachfrage verwies das zuständige Polizeipräsidium Mittelfranken an das Präsidium in Regensburg. Von dort hieß es, dass es „meist hochkomplexe Einsatzgeschehen“ seien, die Spezialeinheiten bei „besonders erhöhter Gefährdungslage für die eingesetzten Polizeibeamten“ übernähmen. Details zu Vorbereitungen seien Taktik und unterlägen „grundsätzlich der Geheimhaltung“. Jeder Einsatz werde „grundsätzlich auf verschiedenen Ebenen innerhalb der Polizei nachbereitet“. Auch der Zugriff vom 25. Oktober in Regensburg solle „in allen Blickwinkeln beleuchtet“ werden.
Geringe Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld
Bestätigt wurde weiter, dass „umfangreiche Informationen zur Wohnung des Betroffenen eingeholt wurden“, dann aber die „Türe einer Nachbarwohnung beschädigt“ worden sei. Alle Hintergründe dazu müssten jedoch erst noch geklärt werden. Der Bewohner dieser Nachbarwohnung soll vorsorglich in ein Krankenhaus eingeliefert worden und „nach jetzigem Stand unverletzt“ sein, hieß es. Er klagte aber wohl über Tinnitus und wies auch Prellmarken auf.
Und wer zahlt für die gesprengte Tür? Für Schäden bei Polizeieinsätzen kommt der Staat auf, sagt Strafverteidiger Jörg Meyer aus Regensburg auf Nachfrage. Unter Umständen kämen auch Schmerzensgeldansprüche infrage, große Erfolgsaussichten habe das jedoch selten. Sind Maßnahmen gegen Verdächtige berechtigt, gebe es keinen Schadenersatz. Heißt: Wird man verurteilt, ist „nichts zu holen“. Einzige Ausnahme wäre, wenn vorsätzlich etwas beschädigt werde. „Da muss aber schon gewaltig etwas schiefgelaufen sein.“
Fälle wie den in Regensburg gebe es aus Meyers Sicht immer wieder. Erst 2023 sei etwas ganz Ähnliches bei einem Zugriff wegen Drogen in Straubing passiert – da wurde das falsche Objekt durchsucht. Bei der Schadensregulierung wird von den Behörden „oft mit spitzer Feder gerechnet“, sagt Meyer. Denn es gelte „Neu für Alt“ – wird beispielsweise eine alte Haustür zerstört und eine neue verbaut, müsse den „Mehrwert“ (man hat ja nun eine neue Tür) anteilig der Geschädigte zahlen. Sollte es zu Streit über die Abrechnung kommen, könne es daher ratsam sein, einen Anwalt einzuschalten.
Hat so etwas denn Folgen für das SEK? Wie der Regensburger Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl sagt, kämen hier Sachbeschädigung und Körperverletzung infrage. Obgleich Behörden ein „Irrtumsprivileg“ haben, ein Fehler die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen also nicht aufhebt, müsse aus seiner Sicht ermittelt werden. Das Legalitätsprinzip schreibe vor, dass aufgeklärt werden muss, „ob es Vorsatz oder Fahrlässigkeit war“. Ungeachtet dessen, wie unwahrscheinlich es sei, dass „der Einsatz mit Absicht vermasselt wurde“, spiele „das öffentliche Interesse eine erhebliche Rolle“, betont er.
Gibt es nun Straf-Ermittlungen gegen das SEK?
Auch Bockemühl, selbst Mitglied im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer, der die Bundesregierung bei Gesetzesänderungen berät, sind Fälle wie der in Regensburg geläufig. So etwas passiere öfter als man meinen würde. In so anspruchsvollen Jobs, wie dem von SEK-Beamten, dürfe man durchaus andere, sprich höhere, Maßstäbe ansetzen. „So etwas kann passieren, sollte es aber nicht“, erklärt Bockemühl. Daher sei eine neutrale Aufarbeitung von Zwischenfällen wie dem in Regensburg umso wichtiger.
Ermittlungen gegen Polizeibeamte „führt regelmäßig eine andere Dienststelle“ durch, die nicht betroffen ist, erklärte dazu Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher. Auch strafrechtlich könne das Ganze Folgen haben: Die Staatsanwaltschaft sei von der Polizei bereits „über den Vorfall in Kenntnis gesetzt“ worden. Sollte der „bedauerlicherweise betroffene Nachbar tatsächlich eine Verletzung erlitten“ haben, gäbe es gegen den oder die Verantwortlichen einem Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das werde geprüft.
