Kippt durch den Herzschrittmacher die Anklage zum Pfingstmord von Mintraching?

Ein Gutachter legt sich im Indizienprozess in Regensburg auf eine Tatzeit fest, für die der angeklagte Neffe des toten Seniors aus Mintraching (Landkreis Regensburg) ein Alibi hat. Die Uhrzeiten, die beim Auslesen des Geräts rekonstruiert wurden, waren von Anfang an etwas unklar. Ist es nur ein Rechenfehler oder kann der 51-Jährige auf der Anklagebank doch nicht der Täter sein? Das ist aktuell offen.
Über 16 Verhandlungstage hinweg hat im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching einzig das Alibi des Angeklagten immer tiefere Risse bekommen. Seit Donnerstag klafft in der Hypothese der Anklage ein großer Riss. Der Sachverständige, der Daten des Herzschrittmachers vom Opfer ausgewertet hat, nannte es „sehr wahrscheinlich“, dass die mutmaßliche Attacke mit dem Gipserbeil „exakt 15.31/32 Uhr stattgefunden“ hat. Da war der 51-Jährige auf der Anklagebank jedoch nachweislich in seiner Arbeit.
Die Anklage geht davon aus, dass der Neffe des ermordeten Seniors diesen am Pfingstsamstag 2023 gegen 14.50 Uhr überraschend angriff. Zwei wuchtige Schläge von vorn und mindestens elf weitere auf den Hinterkopf sollen den 73-Jährigen getötet haben. Geschlossen worden war das aus den Aufzeichnungen seines Herzschrittmachers. Der hatte mehrere sogenannte Episoden mit erhöhtem Herzschlag aufgezeichnet. Die waren bisher so gedeutet worden, dass es gegen 14.50 Uhr die Attacke gab und ab 15.31 Uhr dann der Todeskampf des Opfers begann.
Ermittler gehen von tödlicher Attacke vor 15 Uhr aus
Auf Nachfragen der Verteidigung (Johannes Büttner und Philip Roth) bestätigte Dr. Carsten Israel am Donnerstag, dass die Aufzeichnungen nicht zu einem Tatgeschehen mit 13 Schlägen passen. „Das ist korrekt“, sagte der Chefarzt aus Bielefeld. „Einzelne größere Artefakte“, die in den Episoden ab 15.31 Uhr „so genau aufgezeichnet sind“, ordnete er als Sturz oder heftige Schläge ein, beispielsweise auf den Schädel oder Brustkorb. Um 14.50 Uhr könnte auch ein erster Angriff, ein Streit oder Stress den „ungewöhnlich schnellen Puls“ ausgelöst haben. Die Ermittler aber gehen von der tödlichen Attacke auf den Senior vor 15 Uhr aus.
Eine so klare Festlegung wie Dr. Israel wagten die Sachverständigen der Rechtsmedizin aus München zuvor nicht. Weder das Tatwerkzeug noch die Blutspuren seien eindeutig genug, erklärten die Spezialisten. Auffällig waren aber DNA-Spuren des Angeklagten, die in ungewöhnlicher Höhe – an einer Wand unmittelbar am Tatort im Flur des Hauses – nachgewiesen werden konnten. Und minimale Blutspuren des Opfers auf dem Fahrersitz des VW Polo des 51-Jährigen. Verwertbar aber waren die nicht, weil eine Übertragung durch die Kripo nicht auszuschließen sei.
Mehrzahl der Indizien sprechen für Neffe als Täter
Die klare Positionierung des Gutachters in Sachen Herzschrittmacher und Tatzeit wirft im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching Fragen auf. Denn die Mehrzahl von Indizien spricht für den Mann auf der Anklagebank als Täter: Er will das Haus um 12 Uhr verlassen haben und erst gegen 22 Uhr zurückgekehrt sein. Sein Handy in der Funkzelle des Tatorts (20.37 Uhr), Spuren des Brandbeschleuniger an seinen Crocs, die auch auf der Leiche waren, Aufnahmen von Überwachungskameras aus der Nachbarschaft, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ihn zeigen – das alles belastete ihn schwer.
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Nur die nun im Raum stehende Tatzeit passt nicht, obgleich es zu den beim Auslesen rekonstruierten Uhrzeiten im Herzschrittmacher von Anfang an Unklarheiten gab. Ob und wie sich die aufklären lassen, ist völlig offen. Der Prozess vor dem Regensburger Schwurgericht wird wie geplant am nächsten Mittwoch (3. Dezember) mit weiteren Gutachtern fortgesetzt. Am 19. Dezember soll ein Urteil fallen.