Nachspiel für Heroinbande: Landgericht schickt Ehefrau eines verurteilten Dealers ins Gefängnis

Der Vorsitzende Richter ist überzeugt: Eine 32-Jährige hilft erst ihrem Mann bei seinen Drogengeschäften – und dann ihrem neuen Freund. Chats, Abhörprotokolle und eine Übergabe im DEZ-Parkhaus in Regensburg wurden ihr zum Verhängnis. Sie soll in Haft. Die Verteidiger kündigen nach dem Urteil sofort Revision beim Bundesgerichtshof an.
Vor mehr als dreieinhalb Jahren hebt die Kripo bei einer Groß-Razzia mit mehreren Spezialeinsatzkommandos die sogenannte Heroinbande aus. Im Februar 2024 werden fünf Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Nun hat das Landgericht die Ehefrau eines Dealers ins Gefängnis geschickt.
Die Frau auf der Anklagebank hatte ihrem Ehemann bei Geschäften assistiert und später ihrem neuen Freund – davon zeigten sich die Richter am Mittwoch überzeugt. Die 32-Jährige soll drei Jahre und drei Monate, ihr Mitangeklagter neue Lebensgefährte sogar vier Jahre in Haft.
Angeklagte wusste Bescheid
Im Vergleich zu den 45 Kilo, die der Heroinbande zur Last gelegt wurden, erscheint das, wofür sich die Frau eines der Verurteilten nun verantworten musste, fast marginal. Wie Vorsitzender Richter Schirmbeck betonte, wusste die heute 32-Jährige aber Bescheid. Damit habe sie sich nach Überzeugung der achten Strafkammer der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht. Mit der Verhaftung ihres Mannes endete das aber noch nicht.
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Denn: Zusammen mit ihrem neuen Freund, einem vielfach einschlägig Vorbestraften, verkaufte sie Mitte August 2023 erneut Rauschgift, so das Gericht. Auch hier ordnete die Kammer den Beitrag der Frau als Beihilfe ein. An einem Drogenpäckchen hatten Ermittler DNA der 32-Jährigen nachgewiesen. Ihrer Erklärung, man habe sich mit den Käufern aus Nürnberg auf Ebene 4 im DEZ-Parkhaus nur freundschaftlich getroffen, schenkte das Regensburger Landgericht keinen Glauben.
Die hohe Freiheitsstrafe begründete Schirmbeck klar: „Sie hat gewusst, was sie macht, und ist die Gefahr ganz bewusst eingegangen.“ Erschwerend käme hinzu, dass sie – trotz der Razzia und des Urteils gegen ihren Mann – mit dem neuen Freund wieder im Drogenhandel tätig wurde, wenn auch nur als Helferin.
Geheime Polizei-Quelle gab den Hinweis
Eine Bewährungsstrafe für die Frau, wie sie ihr Strafverteidiger Jörg Meyer gefordert hatte, sei daher „auch nicht mehr drin“. Noch länger muss der neue Mann an ihrer Seite ins Gefängnis: Vier Jahre Haft verhängte das Landgericht gegen ihn. Auf die Spur gekommen waren Ermittler dem Pärchen durch den Hinweis einer geheimen Quelle der Polizei. Fingerabdrücke des Mannes fanden sich auf einem zweiten Päckchen mit Drogen. Die Chats mit den Käufern seien für das Gericht eindeutig. Die vorliegenden Indizien nannte Schirmbeck in der Urteilsbegründung „überzeugend“.
Das hat mit einer rechtsstaatlichen Entscheidung nichts zu tun, was hier heute passiert ist.Johannes Büttner, Strafverteidiger
Das letzte Wort dürfte auch in diesem Fall der Bundesgerichtshof haben. Strafverteidiger Johannes Büttner kündigte direkt nach dem Prozess an, „definitiv“ in Revision zu gehen. „Das hat mit einer rechtsstaatlichen Entscheidung nichts zu tun, was hier passiert ist“, sagte er. Auch sein Kollege Meyer will prüfen, ob man den Schuldspruch höchstrichterlich prüfen lässt.