Heroinbande in Regensburg: Wie viel wusste Ehefrau von den Millionen-Drogengeschäften?

Freispruch oder doch Gefängnis: Eine 32-Jährige soll ihrem verurteilten Ex von der Heroinbande in Regensburg assistiert und sogar beraten haben – die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Haftstrafe für sie. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch für einen neuen Deal im DEZ mit ihrem neuen Freund.
Hat eine 32-Jährige mit ihrem Noch-Ehemann, der zur bereits verurteilten Heroinbande gehörte, gemeinsame Sache gemacht oder hat sie nur Beihilfe zu seinen Deals geleistet? Das hat das Landgericht zu entscheiden. Geht es nach der Anklage, soll sie vier Jahre ins Gefängnis. Dem mit ihr angeklagten neuen Freund droht nochmals ein Jahr mehr – weil beide im August 2023 knapp ein Kilo Cannabis und Crystal Meth verkauft haben sollen.
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Was an einem Samstagvormittag im Sommer vorvergangenen Jahres auf Parkdeck P4 im DEZ geschah, weiß man nicht genau. Es gibt weder Zeugen noch Videos. Nur eine geheime Quelle der Nürnberger Polizei, die sagte, zwei dort verfolgte Dealer würden einmal pro Woche in Regensburg Drogen kaufen. Sie wurden überwacht und Chats richteten bald den Fokus auf das angeklagte Pärchen.
Anwälte argumentieren: „Es gibt so viele Alternativvarianten“
Doch daraus lässt sich, das betonte Strafverteidiger Johannes Büttner in seinem Plädoyer, nichts ableiten. „Wir wissen viel zu wenig.“ Für Fingerabdrücke seines Mandanten und der DNA der Mitangeklagten an Drogenpaketen gäbe es andere Erklärungen – zumal die Käufer aus Nürnberg vor und auch nach dem nicht bestrittenen Treffen im Parkhaus längere Zeit in Regensburg gewesen wären. Die Drogen hätten bei dem Treffen auch schon im Auto gewesen sein können. „Es gibt so viele Alternativvarianten“, so Büttner. Zudem habe auch der Käufer als Zeuge ausgesagt, dass er die Drogen nicht bei dem Pärchen kaufte. Büttner beantragte Freispruch.
Gleiches forderte Strafverteidiger Jörg Meyer für die Mitangeklagte. Als unschuldige Frau dürfte die 32-Jährige das Landgericht nächste Woche jedoch nicht verlassen: Wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beantragte ihr Anwalt nicht mehr als 14 Monate Haft auf Bewährung. Sie sei zwar bei Taten ihres Noch-Ehemanns dabei gewesen. Mittäterin der Heroinbande, die mit Drogen im Millionenbereich handelte, sei sie deshalb aber nicht. „Das macht überhaupt keinen Sinn.“ Zwar habe sie einmal Geld gezählt und sei im Auto dabei gewesen, aber emotional von ihrem Ex abhängig gewesen. Mehr als Beihilfe sei daher aus seiner Sicht nicht erfüllt.
Anklage: Sie hatte „genaue Kenntnis“ von den Geschäften
Völlig anders sah das die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Vor allem Aufnahmen aus dem überwachten Auto belegten, dass die 32-Jährige in die Geschäfte eingebunden gewesen sei. Es sei oft von „Wir“ die Rede gewesen, wenn sie und ihr Noch-Ehemann über Details sprachen. Sie habe „genaue Kenntnis gehabt, in welchem Umfang er die Geschäfte geführt hat“ und habe ihn beraten, wie mit dem vielen Bargeld verfahren werden könnte. Auch die Übergabe im DEZ sah die Anklage bestätigt. „Man trifft sich dort nicht, um einen Joint zu rauchen“, betonte sie mit Verweis auf die Chats. „Es passt alles und nichts passt zur Geschichte der Angeklagten.“
Die Staatsanwaltschaft beantragte für die 32-Jährige vier Jahre sowie für ihren Freund fünf Jahre Gefängnis. Das Urteil in diesem Fall wird die achte Strafkammer des Regensburger Landgerichts am 26. November verkünden. Doch auch damit ist die Causa Heroinbande nicht erledigt – demnächst wird es erneut ein Gastspiel von zumindest zwei der Drahtzieher geben. Der Bundesgerichtshof hatte deren Urteil hinsichtlicher der Einziehung von Taterträgen in Teilen aufgehoben. Es muss in Regensburg neu verhandelt werden dazu.