Tatort Steinerne Brücke: „Hellseherin“ bietet in Regensburg viel Geld für Bewährung an

Von André Baumgarten · 25. November 2025 um 18:00

Junge Frau (27) soll einen Mann um ein Vermögen gebracht haben – statt sein verfluchtes Geld zu „reinigen“, verschwanden mehr als 300.000 Euro. Womöglich tauchen sie aber bald wieder auf: Für eine Bewährungsstrafe könnten „auf Veranlassung“ der Serbin zwei Drittel am 9. Dezember wieder auf dem Tisch liegen, bot ihr Anwalt an. Sofern die Staatsanwaltschaft dem Deal zustimmt.

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Bares und Wertvolles von Flüchen zu befreien, klingt abstrus – doch es scheint das florierende Geschäftsmodell einer Familie aus Österreich zu sein. Statt vier Angeklagte mit serbischen Wurzeln steht seit Dienstag nur eine 27-Jährige wegen Betrugs vor Gericht. Die Hellseherin soll einen Mann um ein vermeintlich verfluchtes Erbe gebracht haben. Am Ende waren weit mehr als 300.000 Euro weg – doch ein Teil davon könnte für eine mildere Strafe zurückfließen.

Im Mai vergangenen Jahres nahm das Unglück seinen Lauf: Mitten auf der Steinernen Brücke soll die Angeklagte den Geschädigten angesprochen haben. Dort und bei weiteren Treffen an der alten Kapelle in Regensburg soll sie dem kognitiv beeinträchtigen Mann weisgemacht haben, dass auf seinem Vermögen ein Fluch laste. Und bot ihm ihre Hilfe an, das Geld einer „Reinigung“ zu unterziehen. Letztlich sollen die Angeklagte, ihr Mann und dessen Eltern den Geschädigten dreist abgezogen haben.

Razzia bei dem Familienclan brachte zig Millionen zutage

Als Okkultbetrug ist das Phänomen im Alpenraum gängig. Den Namen der Familie, zu der wohl auch die in Regensburg angeklagte Frau gehört, kennen österreichische Ermittler gut. Wie viel der Clan mit Wurzeln in Serbien mit der Schamaninnen-Masche tatsächlich macht, kam erst im Februar ans Licht: In einer stattlichen Villa in Niederösterreich wurden Bargeld im zweistelligen Millionenbereich, kiloweise Gold und Silber sowie Taschen voller Luxusuhren und Schmuck sichergestellt. Die Razzia war 70 Kilometer von dem Ort weg, an dem die hier Angeklagte lebt.

Der Münchner Verteidiger (li.) der Angeklagten machte dem Landgericht ein wohl nicht verhandelbares Angebot. - Foto: Baumgarten

Das Ziel, das der Anwalt der 27-Jährigen verfolgt, formulierte er klar und deutlich: Für eine Strafe auf Bewährung könnten „auf Veranlassung der Angeklagten aus deren Umfeld“ bis 9. Dezember 200.000 Euro fließen. Als Schadenswiedergutmachung. Ihren eigenen Tatbeitrag werde sie dann auch gestehen, kündigte der Verteidiger laut der Zusammenfassung im Rechtsgespräch an. Der Staatsanwalt forderte dagegen Angaben zur Bande, um so einem Deal zuzustimmen. Andernfalls sehe er mindestens drei Jahre Haft; ohne Geständnis bis zu fünf Jahre. Ohne Bewährung, betonte laut Gericht der Anwalt, dürfte wohl kein Geld fließen, weshalb der Geschädigte realistisch gesehen wohl leerausgehen würde.

„Dilemma“: Ohne Deal würde der Geschädigte leer ausgehen

Vorsitzender Richter Thomas Zenger betonte, dass man das „Dilemma“ im Blick habe. Keinesfalls dürfe der Eindruck entstehen, „dass sich jemand mittels Geldzahlung von einer Strafe sozusagen freikaufen könne“. Man müsse allerdings sehen, dass der Geschädigte sonst wohl leer ausgehen dürfte – eine hohe Gefängnisstrafe für die Angeklagte würde den Schaden nicht schmälern. Der Ball liege nun bei der Staatsanwaltschaft, die sich bis heute dazu positionieren will. Ein Urteil in dem Fall soll spätestens am 16. Dezember fallen.