Handwerker-Engel wegen Abzocke vor Gericht – Prozess verzögert sich bis 2026

Das Mammut-Verfahren gegen einen Unternehmer aus Regensburg soll wohl bis mindestens März 2026 weitergehen. Dann würde mehr als ein Jahr gegen den 57-Jährigen verhandelt, der Verbraucher quer durch Deutschland und Österreich betrogen haben soll. Er kämpft vor dem Landgericht für seine Unschuld.
Mehr als zehn Monate läuft am Landgericht bereits der Prozess gegen den sogenannten Handwerker-Engel. Von den anfänglich vier Angeklagten, die mehr als 200 Verbraucher in Deutschland sowie in Österreich abgezockt haben sollen, ist nur ein Regensburger übrig. Es geht um gewerbsmäßigen Betrug – und ein Ende im Verfahren gegen den angeklagten Unternehmer zeichnet sich nicht ab. Bis März 2026 soll es vorerst weitergehen.
Abzocke bei Notdiensten wird dem 57-Jährigen, der seit Mitte September allein auf der Anklagebank sitzt, vorgeworfen. Er soll mit einem ausgeklügelten System seit Jahren quer durch die Republik Menschen in Notlagen betrügen. So besagt es die Anklage. Wer nach einem Notdienst googelte, sei statt bei einem Handwerker vor Ort in einem Callcenter in Regensburg gelandet. Ermittler wollen 64 Fälle von gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie weitere 143 Versuche, ein Teil zudem mit Wucher, zusammengetragen haben. Eine Bande aber vermochte das Landgericht nicht zu erkennen. Dazu hatte sich die zuständige Kammer bereits positioniert.
Darum geht es im Handwerker-Engel-Prozess
Nach nunmehr 29 Verhandlungstagen im Mammut-Verfahren, das seit Februar läuft, widmet sich die fünfte Strafkammer aktuell der Suche nach belastbaren Details für Schlüsseldienst-Fälle. Das soll dem im Prozess beauftragten Gutachter die nötigen Informationen zur Hand geben. Dabei geht es um die Frage, was genau wofür abgerechnet wurde und ob das damals markt- und ortsüblichen Preisen entsprach.
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Dafür reisen Geschädigte aus allen Teilen Deutschlands an, zuletzt beispielsweise aus Niedersachsen. So gut präpariert wie eine 67-Jährige aus Oldenburg, die vergangene Woche aussagte, sind die wenigsten. Sie hatte alle Unterlagen parat und ein Gedächtnisprotokoll aus dem April 2019, als sie Opfer geworden sein soll. Mehr als 1100 Euro zahlte sie, als sie sich ausgesperrt hatte, laut Anklage das Siebenfache des üblichen Preises. 1700 Euro legte ein Geschädigter wenige Tage zuvor und nur knapp 70 Kilometer entfernt hin – neunmal so viel, wie eigentlich üblich wäre.
Genau die Frage, ob das völlig überteuert war oder sich das womöglich im Nachhinein gar nicht mehr klären lässt, soll der Sachverständige beantworten. Wie Landgerichtssprecher Oliver Wagner auf Nachfrage bestätigte, soll dieser zeitnah eine neue Einschätzung zu den Schlüsseldienst-Fällen geben. Die zuständige Kammer plane derweil mit weiteren Terminen bis März, so Wagner weiter. Ein Ende ist also nicht in Sicht.