„Handwerker-Engel“ aus Regensburg ab sofort allein auf Anklagebank

Von André Baumgarten · 15. September 2025 um 19:01

Auch der letzte Mitangeklagte des Regensburger Unternehmers, der deutschlandweit aktiv war, ist aus dem Mammut-Verfahren raus. 5000 Euro muss er binnen sechs Monaten zahlen. Der Staatsanwalt sorgt nun selbst für eine Überraschung: Bleiben statt mehr als 210 nur zwölf Fälle übrig?

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Abzocke bei Notdiensten wird dem „Handwerker-Engel“ vorgeworfen. Seit Montag, 9.36 Uhr, sitzt der Regensburger Unternehmer, der so genannt wird, als Einziger weiter mit seinen Vertedigern vor dem Landgericht. Das Verfahren gegen einen zuletzt verbliebenen Mitangeklagten wurde gegen geringe Auflagen eingestellt. Der Staatsanwalt überraschte allerdings mit einer Idee, die aus mehr als 200 Fällen nur noch zwölf machen würde. Die Verteidigung dagegen setzt auf Freispruch, wie Strafverteidiger Michael Haizmann sagte.

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Systematisch soll der Regensburger über zig Unternehmen seit Jahren Verbraucher in ganz Deutschland betrügen, sagt die Anklage. Wer einen Notdienst brauchte und danach googelte, landete in einem Callcenter in Regensburg. Mit dem mutmaßlichen Kopf dahinter waren zwei weitere Männer und zwei Frauen angeklagt. Gegen sie alle ist das Verfahren eingestellt worden, zuletzt gestern gegen einen 69 Jahre alten Mann, der als Berater fungiert und auch Schulungen gehalten haben sollte.

Mitangeklagter muss 90 Prozent weniger zahlen

64 Fälle gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie 143 Fälle des Versuchs, ein Teil zudem mit Wucher, hatten die Ermittler diesem zur Last gelegt. Den Vorwurf einer Bande hatte das Gericht dann jedoch nicht gesehen und eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Die hohe Geldauflage, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, konnte Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl über die Sommerpause aber deutlich senken – statt 50.000 muss sein Mandant 5000 Euro zahlen.

Gegen den Hauptangeklagten bleibt die Anklage jedoch bei ihren Vorwürfen. Zumindest in Teilen, wie im Prozess klar wurde. Statt der 211 angeklagten Fälle könnte es womöglich bald nur noch um zwölf gehen. Wie Sitzungsvertreter Dr. Pschorr ausführte, käme es aus seiner Sicht „nicht darauf an, so viele Fälle wie möglich nachzuweisen, sondern, dass die Geschäftspraxis strafrechtlich relevant ist“. Was der „Handwerker-Engel“ dem Vernehmen nach unter anderen Firmennamen bis heute weiter praktiziert, müsse enden.

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Damit wären, wie Vorsitzender Richter Zenger explitit nachhakte, auch die 45 Fälle mit Wucher vom Tisch. Es würde im Verfahren vor dem Landgericht dann nur noch um versuchten gewerbsmäßigen Betrug gehen. Ein schnelles Ende zeichnet sich in dem Fall aber auch nicht ab, wie nicht nur zwischen den Zeilen herauszuhören war.

Anwalt Haizmann, der den Unternehmer zusammen mit Strafverteidiger Philip Roth im Prozess vertritt, verwies deutlich darauf, dass man bisher keinen einzigen Beweisantrag gestellt habe. Zu dem Vorschlag der Anklage wollte er vorerst nicht Stellung nehmen – nur soviel: Einen Schuldspruch sehe er auch in Teilbereichen bisher nicht.

Sollten die Rohdaten nicht herausgegeben werden, dann holen wir uns die Rohdaten eben.

Staatsanwalt Dr. Pschorr gab sich irritiert, dass das Statistische Bundesamt nicht kooperieren will

Blickt man darauf, was zuvor ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger ausgeführt hatte, ist die Haltung der Verteidigung nachvollziehbar. Der Gutachter hatte die Rechnungen für Türöffnungen, um die es in der Anklage geht, mit einer Preis-Empfehlung eines Branchenverbands für die Metallbranche ins Verhältnis gesetzt. Die allerdings datiert auf September 2014, ist also elf Jahre alt, und seither nicht aktualisiert worden. Nicht das einzige Manko, wie später auf Nachfrage des Gerichts klar wurde. Worauf diese Preise beruhen, blieb unklar. „Klarheit habe ich heute nicht gewonnen“, betonte Zenger zusammenfassend.

Datenbasis für Vergleichspreise wirft Fragen auf

Der Anklagevertreter dagegen sah sich bestätigt: „Wir haben hier wohl nur Ausreißer nach oben“, sagte er mit Blick auf die Gegenüberstellungen. Bei den angeklagten Fällen gehe es teils um den „fast dreifachen Preis, der verlangt wurde“. Die offenen Fragen zur Basis der Daten soll nun der Sachverständige klären – erst dann könnte es Klarheit dazu geben, ob diese Vergleichspreise für den Fall des „Handwerker-Engels“ aus Regensburg anwendbar sind.

Weitere Erhebungen will das Landgericht beim Statistischen Bundesamt nun selbst vornehmen, da der Gutachter hier wohl mit seiner Anfrage nach Daten abgeblitzt war. Das wolle er „diplomatischer“ tun, als zuvor die Staatsanwaltschaft angedeutet hatte: Man könne vom Amt auch die Zusammenarbeit erzwingen – dann „holen wir uns die Rohdaten eben“.