Sitzt der Regensburger „Handwerker-Engel“ bald allein wegen Abzocke vor Gericht?

Das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte des 56-jährigen Regensburger „Handwerker-Engels“ ist eingestellt worden. Der Bandenvorwurf gegen den Mann dürfte damit vom Tisch sein. Die Beweislage ist offenbar schwierig. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft neue Argumente auf den Tisch gelegt – zum Ärger des Gerichts.
Sie sollen Hunderte Verbraucher quer durch ganz Deutschland mit Wucherpreisen bei Notdiensten abgezockt haben. Statt vier sitzen seit gestern nur noch zwei Angeklagte vor Gericht – das Verfahren gegen zwei vermeintliche Helfer des sogenannten „Handwerker-Engels“ ist offiziell eingestellt worden. Vorerst läuft das Mammut-Verfahren gegen die beiden Männer in der ersten Reihe der Anklagebank weiter. Wie lang, ist unklar: Ein dritter Mitbeschuldigte braucht Bedenkzeit, ob er für die Einstellung eine hohe Auflage bezahlen will und kann.
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Mitte Juli hatte sich die überraschende Wende zu dem angeklagten Bandenbetrug abgezeichnet: Das Landgericht hatte eine Einstellung des Verfahrens um 211 Fälle angeregt. Auch für den 56-jährigen Unternehmer aus Regensburg, der Kopf dieses „Systems“ gewesen sein soll. Für ihn hatten die Richter eine Geldauflage angeregt. Ohne eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft ist das aber nicht möglich. Und die Anklage verweigert diese.
Wurden Kunden „gezielt getäuscht“?
Die Ermittlungsbehörden werfen dem „Handwerker-Engel“ vor, Menschen in Notlagen systematisch ausgenutzt zu haben. Für Schlüsseldienste und andere Dienstleistungen sollen zu hohe Preise abgerechnet worden sein, 42 Fälle sogar den Tatbestand des Wuchers erfüllen. Bis zu 10 000 Telefonnummern sollen teils geschaltet gewesen sein – damit Anrufer im Callcenter in Regensburg landen. Die Kunden sollen „gezielt getäuscht“ worden sein, wo die Firma sitzt, die den Auftrag ausführen soll, was laut Staatsanwaltschaft aber Betrug wäre.
Mit der Einstellung des Verfahrens gegen zwei Mitangeklagte ist der Vorwurf der Bande und damit eine höhere Strafe vom Tisch. Der Mann und die Frau verließen das Gericht mit ihren Anwälten am Vormittag. „Für sie ist das damit erledigt“, sagte Vorsitzender Richter Thomas Zenger. Womöglich sitzt bald nur noch der 56-Jährige allein als Hauptangeklagter vor Gericht: Der letzte Mitbeschuldigte denkt darüber nach, ob er 50 000 Euro zahlt, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Das hatte die Staatsanwaltschaft als Auflage gefordert, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.
Die erst kurzfristig vorgelegte Stellungnahme der Anklage zu dem Vorschlag des Gerichts enthielt allerdings Sprengstoff. Denn die Schlagrichtung, mit der die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des „Handwerker-Engels“ erreichen will, hat sich offenbar geändert. Wovon die Kammer „offen gestanden etwas irritiert“ war, wie Zenger betonte. Als Hilfsargumentation würden nun mangelhafte Leistungen der ausführenden Handwerker angeführt – mit dem „Gewerk der Anklageschrift“ decke sich das jedoch nicht. Man müsse sich die Details der Stellungnahme aber noch genauer ansehen. Strafverteidiger Michael Haizmann kommentierte das so: „Wenn ich noch Haare hätte, würden mir die jetzt zu Berge stehen.“
Gutachter kommt erstmals zu Wort
Die schon angesetzten Termine bis Anfang Oktober werden wohl nicht reichen. Das zeichnete sich bereits ab, ist mit der ersten Einschätzung des Sachverständigen nun offensichtlich. Er sah überhöhte Stundensätze, vermochte die Kernfrage, die Zenger formulierte, wie viel andere Unternehmen zum Tatzeitpunkt abgerechnet hätten, aber nicht zu beantworten. Das sei eine „schwierige Sache“, kommentierte der Gutachter. Zumal die älteste angeklagte Tat auf April 2016 datiert. Der Prozess wird fortgesetzt.