Hammer-Attacke in Regensburg: Gericht stuft Tat als „ernstzunehmendes Warnsignal“ ein

Am Silvestertag 2024 greift eine Frau mitten in Regensburg eine arglose Seniorin mit einem Hammer an und tötet die über 80-Jährige fast. Das war versuchter Totschlag, sagen die Richter am Landgericht, weshalb die Angreiferin auf Dauer in der Psychiatrie bleiben muss.
Mit 17 wuchtigen Hammerschlägen hat eine 41-Jährige an Silvester eine Seniorin attackiert und beinahe getötet. „Damit überlässt man nichts dem Zufall“, stellte Vorsitzender Richter Thomas Polnik am Donnerstag klar. Bestraft wird die Beschuldigte für die völlig grundlose Bluttat im Flur eines Mehrfamilienhauses mitten in Regensburg nicht. Die psychisch schwer kranke Angreiferin meinte im Wahn, „sich gegen Unrecht verteidigen zu müssen“ – sie war zur Tatzeit schuldunfähig und muss nun dauerhaft in die Psychiatrie.
Alle Medikamente selber abgesetzt
Der Fall, über den das Regensburger Schwurgericht im sogenannten Sicherungsverfahren zu entscheiden hatte, steht fast sinnbildlich für die Gefahren, die von unbehandelten Patienten mit Schizophrenie ausgehen. Nicht selten schlagen Medikamente gut an und ermöglichen ein ganz normales Leben. Oft aber, das bestätigen Fachleute, gehört zu diesem Krankheitsbild auch das Problem, dass helfende Medikamente irgendwann eigenmächtig abgesetzt werden – aus der festen Überzeugung, gesund zu sein.
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Welche Gefahren das birgt, brachte Polnik am Donnerstag mehr als deutlich auf den Punkt: Schizophrenie sei eine andauernde Erkrankung, „das heilt nicht von selbst“. Im Fall der 41-Jährigen bestehe der Wahn sogar weiter, obwohl deren Medikamente „außergewöhnlich hoch dosiert“ seien. Mehr noch: Der psychiatrische Sachverständige, der die Beschuldigte im Fall Friedrich-Ebert-Straße untersucht hatte, warnte vor einer ernsten Folge: Kommt es zum nächsten Schub, bestehe die ernste Gefahr, dass die Frau „nie mehr gesund wird“ und es, so Polnik weiter, „zu einer Verfestigung des Wahns kommt“.
Wenn das erneut ausufert, kann das äußerst gefährlich werden für andere.
Thomas Polnik, Vorsitzender Richter
Völlig unangekündigt jedoch kam der Ausbruch am Silvestertag nicht. Auch das wurde offenkundig in der Begründung der Entscheidung des Gerichts. Erste Anzeichen habe es bereits nach der Geburt ihres Kindes gegeben. Die Frau ließ sich behandeln und kehrte sogar in den Beruf zurück. Doch 2023 sei die erste Verschlechterung bei der 41-Jährigen eingetreten, weshalb ihr das Jugendamt Anfang 2024 den Umgang mit dem in Obhut genommenen Kind untersagte. Daraufhin setzte die Beschuldigte ihre Medikamente ganz ab. Bis kurz vor dem Jahreswechsel spitzte sich die Lage dann vollends zu.
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Am 31. Dezember attackierte sie zunächst an einer Tankstelle einen Krankenpfleger, ehe die ihr ebenso völlig unbekannte Seniorin zum Opfer wurde. Nur „sehr vielen glücklichen Umständen“ sei es zu verdanken, dass die über 80-Jährige heute noch lebt. Ein Nachbar war damals aufmerksam geworden, woraufhin die Angreiferin floh und die sofort alarmierten Retter die schwerst verletzte Regensburgerin in eine Klinik brachten, wo sie mehrfach operiert wurde. Bis heute leidet die Seniorin sehr und kämpft mit den Folgen der Attacke.
Deutliche Mahnung an die 41-Jährige
Rechtlich bewertete das Landgericht die Tat als versuchten Totschlag, nicht als Mord, die die Staatsanwaltschaft in der Antragsschrift angeführt hatte. Heimtückisch und grausam habe die Beschuldigte aufgrund ihres Zustands nicht gehandelt. „Sie war nicht schuldfähig zur Tatzeit“, betonte Polnik. Direkt an die 41-Jährige gewandt, mahnte der Vorsitzende Richter, sie müsse „sich klarmachen, wie ernst ihre Situation ist“. Positive Zeichen seien da, zum Beispiel zahlte sie Schmerzensgeld an die beiden Opfer. An einer zeitlich unbefristeten Unterbringung aber führe laut Gericht kein Weg vorbei.