Herbe Kritik von Verteidiger im Fall Hemau: U-Haft als „Dank“ für einen Kronzeugen?

Von André Baumgarten · 2. Dezember 2025 um 17:54

Die Anwälte von drei Angeklagten erheben im Fall Hemau (Landkreis Regenburg) schwere Vorwürfe gegen Ermittler und die Staatsanwaltschaft. Sie beantragten Freisprüche und eine kurze Jugendstrafe für einen der fünf Männer, die seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen.

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Im Prozess wegen versuchten Mordes an einer Tankstelle in Hemau hat nun die Verteidigung das Wort: Fast 25 Monate nach der Bluttat vom 6. November 2023 wurden die ersten Plädoyers zu einer Art Generalabrechnung mit Anklage und Ermittlern. Von einen aufgeblähten Verfahren mit exorbitanten Kosten, konstruierten Vorwürfen, Einschüchterungstaktik und rechtswidrigen Festnahmen war die Rede. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ließ das nicht auf sich sitzen.

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Den zehn Männern, die aktuell noch auf der Anklagebank sitzen, wird gemeinschaftlich versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Es geht um eine blutige Auseinandersetzung mit Eisenstangen, die für zwei Brüder beinahe tödlich endete. Diese hatten einem Bekannten geholfen, der nach einem Streit am Arbeitsplatz ins Visier seiner Kollegen geraten sei und dem ein Denkzettel zuteil werden sollte.

War es nur „falsch verstandene Loyalität“?

Stattdessen endete besagter Abend aber für die zwei Brüder mit Verletzungen, mit deren Spätfolgen sie bis heute kämpfen. Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes sah Verteidiger Matthias Klose „überhaupt keinen Raum“. Sein Mandant ist einer der fünf Angeklagten, die bis heute in U-Haft sitzen, aber nur „ein Mitläufer, der das aus falsch verstandener Loyalität gemacht hat“. Mehr als Körperverletzung sei das Ganze nicht.

Von völlig unschuldigen Opfern, so Klose weiter, könne bei den Geschädigten nicht geredet werden – denen „war schon klar, was hier passieren wird“, als man sich an der Tankstelle verabredet hatte. Für den zur Tatzeit gerade 18 Jahre alten Mandanten beantragte er zwei Jahre Jugendstrafe, die „erzieherisch ausreichend“ und durch U-Haft verbüßt seien.

Strafverteidiger Johannes Büttner ging mit der Arbeit der Ermittlungsbehörden hart ins Gericht. - Foto: Baumgarten/Archiv

Freispruch beantragten hingegen die Strafverteidiger Johannes Büttner und Philip Roth sowie David Hölldobler und Anna Schwarz. Für eine Verurteilung wegen der Nichtanzeige geplanter Straftaten, wie es der Staatsanwalt beantragt hatte, sahen die Teams die Voraussetzung nicht erfüllt. Als „hilfloser Versuch, um eine lange Haftstrafe zu erreichen“ werde das „konstruiert“, so Hölldobler. Eine zufällig aufgezeichnete Sequenz bei einer Videovernehmung (Ermittler sprechen über „Zigeuner, die sich ja eh alle kennen“ würden) belege für ihn, dass alle in einen Topf geworfen wurden.

Eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wie sie seit einem rechtlichen Hinweis des Gerichts im Raum steht, sahen die vier Verteidiger für ihre 20 und 26 Jahre alten Mandanten ebenfalls nicht. Beide hätten früher den Tatort verlassen und sichtlich unter Schock gestanden. „In Panik“ seien sie weggefahren, betonte Anwältin Schwarz, weshalb genau differenziert werden müsse zwischen den wahren Tätern und diesen Angeklagten.

Anregung: Bei Verurteilung von Strafe absehen

„Hier saßen keine Mörder auf der Anklagebank“, betonte Büttner und äußerte derbe Kritik am Umgang mit seinem Mandanten: „Man hat den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft als Dank für seine Aussage eineinhalb Jahre in U-Haft gesteckt.“ Dass niemand mehr mit der Kripo kooperieren wolle, dürfe da nicht verwundern. Sollte die Jugendkammer den 20-Jährigen verurteilen wollen, regte er an, von einer Strafe abzusehen. Der Antrag der Anklage nach zweieinhalb Jahren Gefängnis sei für ihn „ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat“.

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Der Anklagevertreter widersprach: Nichts an dem Verfahren sei aufgebläht, sondern „umfangreich ermittelt“ worden, wie in solchen Fällen üblich. Die Argumentation der Anwälte lasse aus seiner Sicht wesentliche Aussage außen vor. Und: Den Brüdern ihre Opfereigenschaft abzusprechen, sei für ihn „Wahnsinn“.