Landgericht in Regensburg schickt Amokläufer von Kallmünz erneut in die Psychiatrie

Ein 39-Jähriger, der die Region rund um Regensburg 2015 schon einmal eine ganze Nacht lang in Atem hielt, greift im Januar eine Ärztin am Bezirksklinikum in Regensburg an – nun ist das Urteil gegen ihn gefallen. Der Mann war wegen neuer Drohungen im Herbst 2024 vom SEK geholt worden. Glatt lief der Einsatz allerdings nicht.
Weil ein 39-Jähriger einer Ärztin mit einem Kugelschreiber das Auge ausstechen wollte, hat das Landgericht erneut die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Der Mann ist kein Unbekannter: 2015 versetzte er mit einem Amoklauf ganz Kallmünz in Angst und Schrecken. Wie damals bestimmten auch zuletzt wirre Wahnvorstellungen und Tötungsphantasien sein Leben und Tun. Er wird als sehr gefährlich eingestuft – weil er jede Behandlung verweigert.
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Vier Polizeibeamte geleiten den Beschuldigten zu Gericht. Anders als sonst üblich bleibt er auch im Sitzungssaal gefesselt: mit Handschellen, Bauchgurt und Fußfessel sitzt er da. Fast ohne Punkt und Komma redet der 39-Jährige, springt in einem fast atemberaubenden Tempo von einem Thema zum anderen und präsentiert wildeste Verschwörungstheorien.
Für wie gefährlich er von den Behörden gehalten wird, lässt auch ein Blick auf den Einsatz erahnen, der im Oktober vergangenen Jahres anlief: Ein ganzer Straßenzug wurde gesperrt, ehe mehrere Einheiten eines Spezialeinsatzkommandos das Haus stürmten, in dem er lebte – allerdings irrten sie sich in der Tür. Die Elitepolizisten sprengten sich den Weg in die Wohnung eines Nachbarn frei. Der Beschuldigte selbst kam dan raus und wurde in Gewahrsam genommen.
Widerfährt dem Beschudigten Unrecht?
Offenbar ist der Mann noch bis heute fest davon überzeugt, dass die für ihn gestellten Diagnosen falsch sind und er wegen sexueller Übergriffe, deren Opfer er früher geworden sein will, so zum Schweigen gebracht werden soll. „Ich bin nicht schizophren“, betont er auch im letzten Wort erneut. „Ich bin stabil“. Der Staatsanwalt wolle grundlos „sein Leben ruinieren“ – das sei alles Unrecht, was ihm widerfahre.
Stabil war der Mann nach der ersten Eskalation vor zehn Jahren tatsächlich auch. Nach der langen Nacht im Belagerungszustand, wo er in Kallmünz mit Säure warf und SEK-Beamte mit einem Flammenwerfer attackierte, konnte der heute 39-Jährige medikamentös eingestellt werden. So gut, dass er „nach außergewöhnlich kurzer Zeit“, wie Staatsanwalt Wimmer sagte, sogar aus der damals auch angeordneten Unterbringung in der Psychiatrie wieder entlassen werden konnte.
Der studierte Mediziner absolvierte erfolgreich ein zweites Studium in Betriebswirtschaftslehre und arbeitete. Doch, wie bei paranoid Schizophrenen häufig der Fall, setzte er dann im Sommer 2024 die Medikamente ab. Ein Verlauf, das bei diesem Krankheitsbild häufiger vorkommt. Und ein Fall, der zeigt, dass die schwere psychische Erkrankung jeden treffen und immer wieder aus der Bahn werfen kann – auch so intelligente Menschen, wie der Mann, der nun zum zweiten Mal vor dem Landgericht in Regensburg gelandet war.
Ich bin nicht schizophren. Ich bin stabil.Beschuldigter
Schon bevor es zu dem Angriff auf die Ärztin im Regensburger Bezirksklinikum kam, war der 39-Jährige eingewiesen worden. Ohne Medikamente gewann die Erkrankung wieder „an Fahrt und bestimmte sein Leben“, so der Staatsanwalt im Plädoyer. Der Beschuldigte könne „Realität von Wahnempfinden nicht unterscheiden und reagiert unvorhersehbar mit roher Gewalt.“ Wüste Drohungen seien „keine Worthülsen, sondern ein Verhaltensskript“ – was ihn für alle „sehr sehr gefährlich“ mache.
Deshalb hatten Behörden im Herbst 2024 nach Warnungen aus dem Umfeld des Mannes auch reagiert. Mehrere Einheiten eines Spezialeinsatzkommandos rückten an, um ihn in eine Klinik zu bringen. Davon ahnte er aber offenbar nichts. Festgenommen wurde er auf dem Flur einer Wohnanlage im Stadtosten – nachdem das SEK trotz akribischer Vorbereitungen zunächst die falsche Wohnungstür gesprengt hatte. Ein peinlicher Einsatz, der ebenfalls für Schlagzeilen sorgte.
Die Anwältin des Mannes plädiert vor Gericht auf Freispruch. Sie habe keine Wahnvorstellung bei ihm beobachten können. Sein Verhalten würde sich auch anders erklären lassen, sagte sie. Den Angriff auf die Ärztin sei ein „berechtigter Widerstandsakt“ gewesen und ihr Mandant berufe sich auf Notwehr. Dass im Prozess von ihr angeregte Zeugen nicht gehört wurden (das hatte die zehnte Strafkammer per Beschluss abgelehnt), „macht nix, weil der Mandant geht eh in Revision“, kündigte sie an.
Mann lebt laut Vorsitzendem Richter in „Wahnsystem“
Die Richter hatten am Ende, das hob der Vorsitzende deutlich hervor, keinerlei Zweifel, dass alle Voraussetzungen für die gerichtlich angeordnete und zeitlich unbeschränkte Unterbringung in der Psychiatrie vorliegen.
Der Beschuldigte sei überzeugt: „Alle anderen machen alles falsch, werten alles falsch, obwohl er gar nichts macht.“ Er sei überzeugt, der Einzige zu sein, der sehe, was richtig sei. Der 39-Jährige lebe in einem „Wahnsystem“ und sei überzeugt, „sich gegen alles und jeden wehren zu müssen“. Die Diagnose sei deshalb richtig und er ein Gefahr für die Allgemeinheit. Es gebe für das Gericht „keine andere Option“.