Wie belastbar sind die Herzschrittmacher-Daten zum Pfingstmord von Mintraching?

Von André Baumgarten · 8. Dezember 2025 um 19:00

Gutachter sagen zum zweiten Mal vor dem Schwurgericht aus: Ein Kardiologe aus Bielefeld widerspricht den Angaben des Geräterherstellers, der Rechtsmediziner aus München sieht „zu wenige Fakten“ für eine eindeutige Zuordnung. So geht es im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching vor dem Schwurgericht in Regensburg nun weiter.

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Kann ein Herzschrittmacher wirklich Schläge auf den Kopf eines Mordopfers aufzeichnen? Und wie sicher ist eine Zuordnung, wie „Auffälligkeiten“ in den Aufzeichnungen entstanden? Im Indizienprozess um den Pfingstmord von Mintraching stand diese Fragen erneut im Mittelpunkt. Ein Herzspezialist blieb bei seiner Einschätzung, die zuletzt für große Überraschung gesorgt hatte. Das Gerät könne „eine ganze Masse von Sachen sehen“, betonte er mit Verweis auf seine jahrzehntelange Erfahrung. Aufgezeigte Alternativen aber schloss er nicht gänzlich aus.

Weil sich der erfahrene Mediziner aus Bielefeld zuletzt auf eine Tatzeit festgelegt hatte, lud das Schwurgericht ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut. „Artefakte“ in Daten des Herzschrittmachers vom Opfer der Bluttat hatte er als „sehr wahrscheinlich“ auf Schläge von außen zurückgeführt, wonach die Attacke „exakt 15.31/32 Uhr stattgefunden“ habe. Doch damit wäre der Angeklagte als Täter eigentlich ausgeschlossen – er war am 27. Mai 2023 zu der Zeit nachweislich in seiner Arbeit.

Vielzahl von Indizien spricht für Angeklagten als Täter

Vor Gericht steht der 51-Jährige, weil er seinen Onkel gegen 14.50 Uhr mit einem Gipserbeil angegriffen und getötet haben soll. Was der angeklagte Neffe des Opfers einst als Zeuge bei der Polizei gesagt hatte, konnten ihm die Ermittler in weiten Teilen widerlegen. Es ist eine Vielzahl von Indizien, die für ihn als Täter sprechen. Wenngleich Gutachter die mutmaßliche Tatwaffe, die – eingepackt in DNA-vernichtende Reinigungstücher – im Auto des Mannes sichergestellt wurde, genauso wenig zuordnen konnten, wie eindeutige Spuren von ihm am Tatort.

In seiner zweiten Befragung wiederholte der Herzspezialist auf Nachfrage der Verteidigung seine Einschätzung zweimal. Für normales Muskelkrampfen sei das Signal „zu sauber und zu groß“. Es sei „irgendwas Nicht-kardiales“, was der 73-jährige Senior, der an jenem Pfingstsamstag 2023 starb, laut den Aufzeichnung „vorher nie so gehabt hat“. Dass es aber gegen 14.50 Uhr eine Attacke gab, die nicht aufgezeichnet wurde, schloss der Mediziner im Gegenzug auch nicht aus. Letztlich, ordnete er ein, sei alles nur Interpretation.

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Nach der zunächst auf allen Seiten spürbaren Aufregung um eine erschütterte Anklage lässt sich nun resümieren: Womöglich sind auch die Daten des Schrittmachers in mehrere Richtungen auslegbar und eben nicht mehr als ein weiches, wenig belastbares Indiz. Man bewege sich auf „dünnem Eis“, fasste es ein Münchner Rechtsmediziner zusammen, weil aus seiner Sicht im konkreten Fall „zu wenige Fakten“ für eine Festlegung vorlägen. Vorsitzender Richter verabschiedete die beiden erneut geladenen Sachverständigen mit den Worten: „Ich denke, dass wir jetzt umfassend im Bild sind.“

Klarheit: Nahm LKA-Gutachter ohne Auftrag Stellung?

Fakten lieferte allerdings der Chef des für Kapitalverbrechen zuständigen Kommissariat 1 der Kripo. Demnach kam das Fraunhofer-Institut hinsichtlich einer im Schädel des Toten gefunden Folienart erst ins Spiel, als das Landeskriminalamt (LKA) in München „keine näheren Infos“ liefern konnte. Das Fraunhofer-Institut attestierte dann „Materialgleichheit“ mit Folien, die beim Angeklagten beschlagnahmt wurden. Später habe der LKA-Spezialist dann unaufgefordert und ohne Auftrag zu dem anderen Gutachten Stellung genommen. Was, so Halder deutlich, die Kripo „irritiert“ habe. Auch in der Hauptverhandlung hatte besagter Gutachter das Ergebnis in Zweifel gezogen.

Am Mittwoch (10. Dezember) wird vor Gericht in Regensburg nun nur noch der psychiatrische Sachverständige angehört, am kommenden Freitag soll dann – wie geplant – plädiert werden. Das Urteil zum Pfingsmord von Mintraching würde dann am 19. Dezember fallen. Der Angeklagte bestreitet über seine Verteidiger Johannes Büttner und Philip Roth jede Beteiligung. Sollten die Richter das anders sehen, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.