Mordversuch in Hemau: Verteidiger kritisieren rassistische Methoden der Ermittler

Mammut-Prozess in Regensburg geht nach fast einem Jahr zu Ende. In Plädoyers sprechen die Anwälte von Sippenhaft und geben den Geschädigten eine Mitschuld. Und es hagelte Kritik an den Anklägern – Ergebnisse der Beweisaufnahme würden ignoriert. Am 30. Januar wird das Urteil in dem schlagzeilenträchtigen Fall verkündet.
In 14 Tagen jährt sich der Prozessstart gegen elf Männer das erste Mal. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord an zwei Brüdern vor. Nach fast 50 Verhandlungstagen endet die juristische Aufarbeitung der brutalen Attacke mit Eisenstangen an einer Hemauer Tankstelle kurz vor dem Jahrestag: Die Jugendkammer verkündet in wenigen Tagen ihr Urteil. Gestern hatten noch einmal die Anwälte das Wort und übten harsche Kritik – an den Anklägern und rassistischen Ermittlungen. Sie beantragten am Ende Freisprüche.
Was am jenem verhängnisvollen 6. November 2023 in Hemau passiert ist, beschäftigt das Landgericht in dem Mammut-Prozess seit Anfang Februar des vergangenen Jahres. Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen lief das Verfahren einst an: Ein striktes Kontaktverbot galt unter den Angeklagten, die damals bis auf einen alle noch in Untersuchungshaft saßen. Heute sind es nur noch fünf Männer. Vor Gericht schwiegen sie alle.
Container nur selten benutzt
Für die als potenziell gefährlich eingestuften Angeklagten wurden spezielle Verwahr-Container im Hof des Justizgebäudes aufgebaut. Benötigt wurden sie kaum; später eigentlich gar nicht mehr, als das Landgericht nach und nach mehrere Haftbefehle aufhob. Längere Pausen, in denen die Männer tatsächlich in die Container kamen, gab es nur wenige. Meist saß man eng an eng im Schulreihen-Prinzip im eigens für diesen Prozess umgebauten Saal 101.
Laut Anklage sollen die Männer an jenem Abend im Herbst 2023 zwei Brüder fast totgeprügelt haben. Mit langen Eisenstangen soll selbst dann auf sie eingeschlagen worden sein, als sie längst zu Boden gegangen waren. Zeugen sprachen einst davon, dass das „wie ein geplanter Überfall“ wirkte. Die beiden Geschädigten leiden bis heute unter bleibenden Schäden. Auslöser des Ganzen soll ein Streit unter Arbeitskollegen gewesen sein, mit dem die Brüder nichts zu tun hatten. Sie kamen lediglich einem Bekannten zu Hilfe, betonten sie in den Aussagen.
Daran, dass die Nebenkläger „Zufallsopfer“ waren, wie die Staatsanwaltschaft sagte, haben die Strafverteidiger des mutmaßlichen Haupttäters ihre Zweifel. Der zu Tatzeit gerade 18-Jährige soll laut Anklage zugeschlagen haben, als die Brüder schon am Boden lagen. Kleinreden wolle man deren Verletzungen nicht, betonte Anwalt Christoph Schima, doch sie seien „sicherlich keine Zufallsopfer“. Sie hätten sich bewaffnet und einen weiteren Mann zur Unterstützung abgeholt. Letztlich sei es „eine geplante Schlägerei gewesen, die zu Lasten der Nebenkläger aus dem Ruder gelaufen“ sei.

Welcher Angeklagter was getan habe, „wissen wir nicht“, so Schima. Mehr als gefährliche Körperverletzung wäre das aus seiner Sicht nicht. Nach Jugendstrafrecht, das für den nun 20-Jährigen gelte, komme nach mehr als zwei Jahren in U-Haft und mangels schädlicher Neigungen nur Freispruch infrage. Mitverteidiger Andreas Remiger schloss sich ihm an. „Nichts an diesem Verfahren ist so eindeutig, wie es die Staatsanwaltschaft dargestellt hat.“ Die Ankläger hatten für acht Jahre Jugendstrafe beantragt.
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Prof. Dr. Jan Bockemühl, der dritte Strafverteidiger im Bunde, verwies auf Widersprüche in Aussagen eines der Kronzeugen, unverwertbare DNA-Ergebnisse, weil dem Labor ein wichtiges Detail verschwiegen wurde, und viele offene Fragen. „Es war eine furchtbare Nacht, aber wer sich wie dafür verantwortlich zeigen muss, wissen wir nicht.“ Daran würden auch Videos nichts ändern, die seinen Mandanten mit der Stange zum Tatort und zurück zum Auto laufend zeigen. Was damit im nicht sichtbaren Teil der Aufnahmen geschah, sei offen. „Dazu wissen wir gar nichts.“
Wurden alle Angeklagte „in Sippenhaft“ genommen?
Verteidiger Dr. Johannes Makepeace, der mit Rechtsanwältin Prabhlin Sidhu den Adoptivvater des 20-Jährigen vertritt, nannte die aufwendige Rekonstruktion im Holodeck beim Landeskriminalamt „ein Computerspiel“, mit dem Zeit verschwendet wurde. Gezeigt wurde das tatsächlich nie. Das „Mindset“ der Ermittler in dem Verfahren sei gewesen, dass es ja „Zigeuner“ seien. Ein Punkt, den auch andere Anwälte in ihren Plädoyers ganz massiv kritisierten. Sein Mandant, für den aber selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt hatte, sei „in Sippenhaft“ genommen worden. Dafür stehe ihm Entschädigung zu.
Wie das die Große Jugendkammer des Regensburger Landgerichts das Ganze letztlich bewertet, zeigt sich in zehn Tagen. Für 30. Januar (9.30Uhr) hat die Vorsitzende Richterin die Urteilsverkündung angesetzt.