Üble Chats: Mann (52) will 15-Jährige in Kelheim vergewaltigen – gemeinsam mit deren Mutter

Von André Baumgarten · 20. Januar 2026 um 19:01

Fälle wie der eines 52-Jährigen, der am Dienstag vor dem Regensburger Schöffengericht verhandelt wurde, gibt es nicht so häufig. Der Mann verabredete sich mit einer Frau, um mit ihr zusammen deren Tochter zu vergewaltigen. Einer anderen Frau bot er Selbiges per Messenger an. Später fand man Kinderpornografie bei ihm. Nun gab es vor Gericht die Quittung.

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Das Internet ist ein schier unüberschaubares Sammelbecken für Missbrauch von Kindern und entsprechendes Bild- und Videomaterial. Fälle wie der eines 52-Jährigen, der am Dienstag vor dem Regensburger Schöffengericht verhandelt wurde, gibt es nicht so häufig. Der Mann verabredete sich mit einer Frau, um mit ihr zusammen deren Tochter zu vergewaltigen. Einer anderen Frau bot er Selbiges per Messenger an. Die Quittung gab es nun: Er muss ins Gefängnis, die potenzielle Mittäterin dagegen wurde wohl nie identifiziert.

Begleitet von zwei Polizisten erscheint der Angeklagte in typischer Häftlingskleidung frühs vor Amtsrichter Charitopoulos. Der Deutsche bespricht sich nur kurz mit Strafverteidiger Maximilian Keser, ehe er äußerlich völlig ungerührt im Sitzungssaal Platz nimmt. Auch als die Vertreterin der Regensburger Staatsanwaltschaft die schweren Vorwürfe aus der Anklage vorträgt, bleibt sein Kopf erhoben. Sichtbare Regungen zeigt der Mann mit Glatze und grauem Spitzbart, der aus Kelheim stammt, dabei nicht.

Anklage: Opfer sollte mit K.o.-Tropfen betäubt werden

Mitte November 2024 rückten Ermittler bei ihm zu Hause an. Sie beschlagnahmten dabei seine zwei Mobiltelefone – und wurden auf einem fündig. Dass die kinderpornografischen Bilder darauf die geringsten Vorwürfe sind, belegt die Anklageschrift. Auswertungen eines Messengerdienstes brachten unglaubliche Vorwürfe zutage.

Zweimal, im Sommer und Herbst desselben Jahres, stand der Mann per Telegram-Chats in Kontakt mit Frauen: Mary und Viktoria hießen diese laut ID. Sie tauschten sich darin über Sex aus – allerdings nicht miteinander, sondern mit deren Töchtern. Einer der wohl bis heute unbekannten Chat-Partnerinnen bietet er laut der Anklage an, einer 14-Jährigen erst K.o.-Tropfen zu geben und sie dann zu missbrauchen. Mit dem Einverständis der Chat-Partnerin.

Völlig ungerührt zeigte sich der Angeklagte im Prozess in Regensburg (hier im Bild mit Strafverteidiger Maximilian Keser, li.). - Foto: Baumgarten

Mit Viktoria, der anderen, schmiedet er den perfiden Plan, dass sie mit ihrer 15-jährigen Tochter zu ihm zu Besuch nach Kelheim kommen soll. Danach vereinbaren sie laut den Chat-Protokollen, dass sie das Mädchen gemeinsam vergewaltigen wollen. Teile dieser widerlichen Kommunikation verlas Richter Charitopoulos in öffentlicher Sitzung. Der Angeklagte bedauerte es offenbar, dass er das Mädchen „nur einmal entjungfern“ könne. Mehr Details zu zitieren, verbietet sich jedoch.

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Der 52-Jährige schickt Viktoria sogar ein Foto von sich, seinen echten Namen sowie seine Adresse – es scheint ihm also ernst gewesen zu sein, sind sich die Ermittler der Kriminalpolizei sicher. Letztlich führte genau das zu dem Mann. Kollegen aus Bielefeld, wo die Ermittlungen anliefen, hatten den Vorgang daraufhin nach Bayern abgegeben. Wie der hiesige Sachbearbeiter berichtete, fanden sich auf einem Handy noch weit mehr Kommunikation „mit sexualisierten Inhalten bezogen auf Kinder“. Einschlägig bekannt sei der Angeklagte ihm aber nicht.

52-Jähriger legt über Anwalt Geständnis ab

Vorbestraft allerdings ist er schon und stand zudem unter laufender Bewährung. Milde durfte der 52-Jährige also im Prozess nicht erwarten. Er ließ seinen Verteidiger die Vorwürfe bis auf den ersten Chat einräumen. Statt, wie angeklagt, wegen Verabredung zu einem Verbrechen in zwei Fällen, wählte das Schöffengericht am Ende die mildere Variante: Zwei Jahre und drei Monate lautete das Urteil wegen Sich-Bereit-Erklärens zu einem Verbrechen und wegen des Besitzes von Kinderpornografie.

Was aus dem Ursprungsverfahren in Bielefeld wurde, blieb offen. Dazu gab es im Prozess am Amtsgericht in Regensburg keinerlei Informationen.