Windkraft-Vorrangflächen: Sechs Gebiete im Landkreis Regensburg sind besonders umstritten

Von Benedikt Baumgartner, Thomas Kreissl · 16. September 2025 um 19:00

Die endgültige Entscheidung naht. Welche Gebiete werden in der Planungsregion Regensburg, also in den Landkreisen Regensburg, Neumarkt, Kelheim und Cham, als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen? Diese Frage beantwortet der Planungsverband in einer Ausschusssitzung am Donnerstagnachmittag in Neumarkt. Dabei stehen im Landkreis Regensburg diese sechs Flächen besonders im Fokus.

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In den vergangenen Monaten herrscht hier „Ruhe an der Windkraftfront“, wie Günther Zahnweh, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) „Lebensraum retten“, sagt. In der März-Sitzung des Planungsausschusses wurde ein zehn Kilometer weiter Radius, den das Landesamt für Denkmalpflege um die Walhalla zog, im Regionalplan berücksichtigt. In diesem Umkreis um das Denkmal soll kein Windrad entstehen, was die zuvor angedachten Flächen an der Hohen Linie bei Tegernheim, im Kreuther Forst und im Forstmühler Forst verhindert.

Lesen sie hier den Kommentar zur entscheidenden Rolle der Walhalla in der Windkraft-Planung.

Zahnweh und die BI verfolgen die Entwicklungen weiterhin aufmerksam: „Die Flächen sind zwar rausgenommen worden, aber letztlich ist die Entscheidung ja noch nicht getroffen.“ Dass die Hohe Linie, zwischen dem besonders landschaftsprägenden Denkmal Walhalla und dem Unesco-Weltkulturerbe Regensburg, Windrad-frei bleibt, hält Zahnweh für sehr wahrscheinlich. „Aber 100 Prozent sicher ist es nicht“, gibt er zu bedenken. Bei der Bürgerinitiative könne man sich zudem vorstellen, dass der Zehn-Kilometer-Radius heruntergeschraubt wird. Der liegt allerdings in der Verantwortung des Landesamts für Denkmalpflege. Der Regionale Planungsverband muss sich selbst nach dessen Vorgaben richten.

Das Regental nördlich von Regenstauf

Nichts geändert hat sich an der Position des Vereins Erholungsregion Regental mit Blick auf die dort geplanten Vorrangflächen. Auf Regenstaufer Gebiet ist demnach weiterhin das Gebiet R48 mit knapp 140 Hektar bei Drackenstein vorgesehen. „Unserer Meinung nach ist das Regental völlig ungeeignet als Windkraftstandort“, sagt Claudia Koschel, Vorstandsmitglied und Sprecherin des Vereins, der den Widerstand gegen die Windkraft-Pläne bündelt. Auch wenn eine der beiden geplanten Vorrangflächen auf dem Gebiet der benachbarten Stadt Nittenau aus der Planung herausgenommen wurde, sieht Koschel das Regental von vier Seiten von der Windkraft eingekreist.

Denn in Nittenau und Maxhütte-Haidhof gibt es bereits konkrete Anträge für Windräder. „Diese bedrängende Wirkung wird überhaupt nicht berücksichtigt“, moniert sie und beklagt, dass Zusagen aus dem Wirtschaftsministerium nicht eingehalten worden seien. Demnach hätte es vonseiten des Planungsverbands vorab Infos zur Bewertung der Einwände gegen die Windkraftplanung geben sollen. „Wir haben aber keinerlei Rückmeldung bekommen“, erklärt die Sprecherin, deren Worten zufolge durch die Windkraft-Pläne Diversität, Natur- und Artenschutz im Regental extrem gefährdet seien.

Der Schwaighauser Forst im Westen von Regenstauf

Zumindest von einem kleinen Teilerfolg geht der Regenstaufer Bürgermeister Josef Schindler im Bereich Schwaighauser Forst aus. Seinen Informationen zufolge hat der Planungsverband die Einwände gegen das westlich von Steinsberg bei Frauenberg geplante Vorranggebiet offenbar berücksichtigt. Hier ist ein Trinkwasserbrunnen geplant. Aller Voraussicht nach werden die Vorrangflächen hier angepasst. Schindler geht von rund 110 Hektar auf Regenstaufer Gebiet aus. Christian Engl von der Bürgerinitiative Steinsberg, Eitlbrunn, Loch ist dennoch nicht glücklich. Er lehnt Windvorranggebiete, die Wasserschutzgebiete tangieren, grundsätzlich ab. „Wir sind nicht gegen Windkraft, aber wir kämpfen für das Wasser“ sagt er.

Hohen- und Niedergebraching bei Pentling

Auch in der Gemeinde Pentling regt sich Widerstand gegen die geplanten Windkraft-Vorrangflächen – allerdings etwas zu spät, um noch in der Auslegungsfrist eine Stellungnahme an den Planungsverband einzureichen. Trotzdem veranstaltet die Interessengemeinschaft (IG) „Windradfrei“ mehrere Info-Termine und sammelt Unterschriften gegen die vier Teilflächen R1, R2, R4 und R6, die vor allem Hohengebraching, Seedorf und Poign betreffen. Sie sollen gestrichen werden.

IG-Sprecher Hermann Zitzelsberger argumentiert mit dem Schutz des geschlossenen historischen Ensembles Hohengebraching, keltischen Bodendenkmälern in Poign, der Nähe zum Weltkulturerbe Regensburg und der Sichtachse zur Walhalla. Rund 1000 Unterschriften habe die IG schon beisammen, sagt Zitzelsberger. Die Listen sollen dem Planungsverband am Donnerstag bei der Ausschusssitzung überreicht werden. Welchen Einfluss sie dann noch haben? Ungewiss. Zitzelsberger bleibt positiv: „Wir sehen das relativ entspannt, die Fakten liegen auf dem Tisch.“

Der Paintner Forst im Westen von Nittendorf

Zwischen zwei geplanten Windvorrangflächen eingekeilt sehen sich die Mitglieder der BI Gegenwind 2.0 in der Region Eichhofen, Paintner Forst und Frauenforst im Südwesten des Landkreises. Darin haben sich vor allem Bewohner aus Viergstetten und Haugenried zusammengeschlossen, deren Häuser zum Teil in 900 Meter Entfernung von den geplanten Flächen stehen.

Es geht dabei um die Vorranggebiete KEH 34 und KEH 35 gleich jenseits der Grenze zum Landkreis Kelheim. Auf Paintner Seite, auf dessen Gebiet die Windräder entstehen sollen, sind es den Planungen zufolge zwei Kilometer bis zur nächsten Siedlung. „Leider ist unser Dorf seit 2012 immer wieder von Windkraftplänen betroffen“, klagt Verena Schmieder von der BI. Sie lehnt Windräder in den angrenzenden Waldgebieten komplett ab.

Sinzing und die Kelheimer Windradpläne

Eine Sonderrolle nehmen drei geplante Windräder im Wald nördlich von Kapfelberg auf Kelheimer Gebiet an der Grenze zu Sinzing ein: Die Firma Bögl ist hier bereits seit einigen Monaten in die Vorplanung eingestiegen. Windräder sind in Wäldern solange privilegiert, bis die Windkraft-Vorrangflächen rechtskräftig gelten. Betroffen sind in der Gemeinde Sinzing verschiedene Einzelgehöfte. Die drei geplanten Windräder an den anvisierten Standorten würden bis auf 650 Meter an diese heranrücken. Auch die Ortsteile Bergmatting, Saxberg und Reichenstetten wären betroffen.

Noch ist unklar, wo im Landkreis künftig tatsächlich Windräder errichtet werden dürfen. - Foto: Armin Weigel/dpa

So geht es nach dem Entscheid weiter

• Flut: Während der ersten Auslegungsphase kamen rund 200 Einwendungen beim Regionalen Planungsverband an. Nun waren es laut Geschäftsführer Michael Gottschalk eine Flut von „deutlich über 1000“.

• Kriterien: Einschätzungen zu einzelnen Stellungnahmen seien weder üblich noch möglich. Die Gebietskulisse entstehe infolge rechtlicher und sachlicher Abwägung, sagt Gottschalk zu den Kriterien. „Auch in der Sitzung wird nicht über einzelne Gebiete diskutiert werden können.“

• Änderungen: Große Streichungen von Flächen sind nicht zu erwarten. „Auch der erste Entwurf der Gebietskulisse ist nicht aus Beliebigkeit entstanden“, sagt Gottschalk. In diesem belief sich die ausgewiesene Windkraft-Vorrangfläche auf 1,85 Prozent der Planungsregion. Auch mit der jetzigen Fortschreibung liegt der Planungsverband knapp über den gesetzlich bis 2032 vorgeschriebenen 1,8 Prozent.

• Recht: Wird dem Entwurf am Donnerstag zugestimmt, stellt der Planungsverband Antrag auf verbindliche Erklärung bei der Regierung der Oberpfalz. Bis Ende des Jahres sollte die erteilt werden, Anfang 2026 könnte der Beschluss der Vorrangflächen in Amtsblättern veröffentlicht werden und somit Rechtskraft erhalten. Dagegen können Normenkontrollanträge eingelegt werden, aufschiebende Wirkung haben diese Klagen nicht. Windräder blieben außerhalb der Vorrangflächen entprivilegiert.