Schockschlag im Verhör in Regensburg: Kripo-Ermittler muss erneut vor Gericht

Von André Baumgarten · 21. August 2025 um 08:00

Ein erfahrener Drogenfahnder soll einen verdächtigen Iraker misshandelt haben. Am Amtsgericht Regensburg gab es Freispruch für den Beamten – doch die Staatsanwaltschaft geht in Berufung. Der Prozess wegen Körperverletzung im Amt muss nun vor dem Landgericht neu aufgerollt werden.

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Dass Beamte der Kripo vor Gericht müssen, ist für die juristische Aufarbeitung ihrer Fälle völlig normal. Polizisten auf der Anklagebank dagegen sind selten. Einem erfahrenen Regensburger Drogenfahnder wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Ans Licht gekommen war der Vorfall in einem Prozess um versuchten Mord. Mitte Juni gab es für den 60-Jährigen einen Freispruch – die Staatsanwaltschaft hält das aber für ein Fehlurteil und geht in Berufung. Der Ermittler wird sich für den Schockschlag beim Verhör eines Verdächtigen daher bald erneut verantworten müssen, diesmal am Landgericht. Der Verteidiger des Polizisten findet sehr deutliche Worte.

Der Fall, um den es im Verhör eines jungen Irakers ging, sorgte in Regensburg lang für viele Schlagzeilen. Im Sommer 2023 mündete ein Rauschgift-Deal auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Hornstraße in einer blutigen Messerstecherei. Fünf Syrer und zwei Iraker gerieten aneinander und verletzten sich gegenseitig teils schwer. Die Kripo übernahm die Ermittlungen und hatte bald mehrere Tatverdächtige ausgemacht. Sie wurden am Ende im Prozess um versuchten Mord allesamt freigesprochen.

25-Jähriger wollte sein Handy zerstören

Unter den Männern war auch ein heute 25-Jähriger, den besagter Drogenfahnder Ende Juni vor zwei Jahren bei der Kripo verhörte. Als er dem Iraker danach dessen Handy reichte, damit dieser es entsperrt, passierte es – der Verdächtige nutzte seine Chance und versuchte, das Gerät zu zerbrechen. Aus Ärger darüber und um die Zerstörung eines womöglich wichtigen Beweismittels zu verhindern, soll der Beamte mehrfach zugeschlagen haben. So hatte es die Anklage dem Drogenfahnder zur Last gelegt.

Ans Licht gekommen war der Vorfall durch eine Praktikantin, die mittlerweile Kriminalkommissarin beim Bundeskriminalamt (BKA) ist. Sie machte damals ein Praktikum bei der Regensburger Kripo und erzählte einem Ausbilder davon. Im Zuge interner Ermittlungen, die beim Landeskriminalamt liefen, berichtete sie von mindestens fünf Schlägen gegen den Verdächtigen. Im Prozess vor dem Amtsgericht erinnerte sie sich sicher nur noch an einen, schloss aber aus, dass es nur einer war. Der junge Iraker, der später aussagte, wollte vom Beamten nur „eine Klatsche“ bekommen haben, „aber eine starke“. Als zuverlässiger Zeuge erwies sich er nicht, wie auch die Staatsanwältin später im Plädoyer zusammenfasste.

Im Prozess wegen versuchtes Mordes kam der Vorfall ans Licht. Für die da im Fall Hornstraße angeklagten Syrer und ihre „Gegner“ (zwei Irkaer) gab es am Ende Freisprüche. - Foto: Baumgarten/Archiv

Mehrere Kollegen des Angeklagten stützten die These, die Helmut Mörtl, der Strafverteidiger des 60-Jährigen, immer wieder ins Feld führte – es habe nur einen „Schockschlag“ gegeben. Der Mandant habe „das einzig Richtige getan“, damit ein wichtiges Beweismittel nicht unwiederbringlich zerstört werde. Wenngleich ein Vorgesetzter des angeklagten Ermittlers einst davon gesprochen hatte, dem sei „die Hand ausgerutscht“. Das aber, so betonte der Vorgesetzte als Zeuge, sei nicht mehr als eine „unpräzise Zusammenfassung“ in einer pauschalen Redewendung gewesen. Und weiter: „Es gibt nichts zu vertuschen.“

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Das Amtsgericht folgte letztlich dem Antrag des Verteidigers und sprach den Beamten frei. Laut der ausführlichen Begründung, die der Mediengruppe Bayern vorliegt, weil es nicht mehrere Schläge gegeben habe. Die Angaben des Beamten seien nicht zu widerlegen. Allerdings gab es auch aus rechtlichen Gründe einen Freispruch. Trotz erheblicher formeller Mängel des Verhörs (der Iraker wurde zum Beispiel gar nicht belehrt), habe der 60-Jährige als Polizist völlig zu Recht den sogenannten unmittelbaren Zwang angewendet.

Nach Ansicht der Amtsrichterin hatte der Beamte dabei auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Der einzelne Schockschlag sei erforderlich und geeignet gewesen, um das Handy zurückzukriegen. Ein milderes, genauso wirksames Mittel habe es nicht gegeben. Ausschlaggebend sei zudem nicht die Betrachtung mit heutigem Wissen, sondern aus der Position des Ermittlers, der das „binnen Millisekunden entscheiden“ musste.

Staatsanwaltschaft will Verurteilung für Ermittler

Das sieht die Staatsanwaltschaft völlig anders: Man erachte „den erstinstanzlich erfolgten Freispruch aus tatsächlichen Gründen für unzutreffend“, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage mit. Man verfolge daher „weiterhin eine Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung im Amt“. In der Begründung der Berufung habe man sich „detailliert und kritisch“ mit der Begründung auseinandergesetzt. Details dazu öffentlich zu kommentieren, sei aber nicht angemessen. Das werde sich spätestens im Berufungsprozess vor dem Landgericht in Regensburg zeigen. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Für Rechtsanwalt Helmut Mörtl ist es „schwer verständlich, warum man mit so einem Urteil nicht leben kann“. Sogar der vermeintlich Geschädigte habe nur vor einem Schlag geredet und zudem eingeräumt, dass er das Mobiltelefon damals zerbrechen wollte. Warum man in dem Fall in Berufung gehe, sei für ihn „nicht nachvollziehbar“. Die Staatsanwaltschaft scheine offenbar eigene Wünsche anstelle der faktischen Ergebnisse der Beweisaufnahme zu setzen. „So geht es aber nicht“, sagte Mörtl.