Nach Drogen-Deal und Messerstecherei: Regensburger Polizist verpasst Iraker „Schockschlag“ – Freispruch für Beamten

Die Vorwürfe wogen schwer: Ein erfahrener Rauschgift-Ermittler (60) der Regensburger Kriminalpolizei soll einen Iraker nach einem Drogen-Deal mehrfach geschlagen haben. Deshalb landete der Beamte nun selbst vor dem Amtsgericht Regensburg. Am Ende blieb von den Vorwürfen nichts übrig.
Rückblick: Sommer 2023. In der Hornstraße planen Syrer und Iraker einen Drogen-Deal. Das Geschäft eskaliert. Die beiden Gruppen stechen mit Messern aufeinander ein. Es gibt Verletzte. Wenig später sitzt ein Iraker vor dem erfahrenen Kripo-Beamten. Das Verhör ist eigentlich schon vorbei. Doch der Polizist hat eine Bitte: Der Drogen-Dealer möge sein Handy entsperren, dass zuvor sichergestellt wurde. Der Iraker willigt ein – versucht allerdings dann, das Telefon zu zerbrechen. Dem Polizisten bleibt ein Augenblick, um das Handy zu sichern. Er schlägt dem Iraker in das Gesicht, ein sogenannter Schockschlag, und schnappt sich das Handy wieder. Das hatte der Kriminalpolizist vor Gericht auch eingeräumt.
Dealer ins Gesicht geschlagen: Darum wurde der Kripo-Beamte freigesprochen
Eine junge Polizeipraktikantin sprach dagegen von mehreren Schlägen in das Gesicht des Dealers. Interne Ermittlungen laufen an. Dem Kripo-Beamten flattert ein Strafbefehl ins Haus. Der 60-Jährige ist allerdings von seiner Unschuld überzeugt und legt Einspruch ein, es kommt zum Prozess. Dieser ging nun am Dienstag zu Ende.
Richterin Hischa sprach den Polizisten frei. In ihrer Urteilsbegründung ging die Juristin auf mehrere Zeugenaussagen ein. Der Iraker, der geschlagen wurde, sei zwar unzuverlässig – allerdings habe er immer nur von einem Schlag gesprochen. Ebenso wie ein Kollege des angeklagten Kripo-Beamten. Die Polizeipraktikantin, die den Fall ins Rollen brachte, sei zwar nicht per se unglaubwürdig. Das Gericht gehe davon aus, dass sie ihre Wahrnehmung anders eingeordnet habe. Zudem habe sie das Geschehen nicht unmittelbar sehen können.
Richterin richtet Appell an Polizisten
Darüber hinaus sei der Schlag erforderlich gewesen, führte Richterin Hischa aus. Es habe aus Sicht des Gerichts kein milderes Mittel gegeben, um das Handy als Beweismittel zu sichern. Zudem sei der Schlag angemessen gewesen, weil es in diesem Stadium der Ermittlung um ein versuchtes Tötungsdelikt ging und dem Handy ein hoher Stellenwert zukam. Darüber hinaus, so Hischa, seien derartige Fälle immer aus der Sicht des Polizeibeamten in diesem einen Moment zu beurteilen. Es möge durchaus sein, dass der Schlag im Nachhinein ungerechtfertigt sei. In dieser Situation habe der Beamte allerdings richtig gehandelt.
Hischa hob am Ende ihrer Urteilsbegründung hervor, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Zudem ermutigte sie jeden Polizeibeamten und alle, die mit der Polizei zu tun haben, über das Verhalten von Beamten zu sprechen. „Das ist kein Denunziantentum.“ Es sei wichtig, solche Situationen aufzuarbeiten. „Nur so kann das Vertrauen in die Polizei gestärkt werden.“