Prozess um Schlag im Polizei-Verhör in Regensburg: „Es gibt nichts zu vertuschen“

Von André Baumgarten · 17. Mai 2025 um 07:00

Kollegen stärken dem angeklagtem Drogenfahnder (60) den Rücken: Der Prozess um mögliche Polizeigewalt bei der Kripo in Regensburg geht in die Verlängerung. Der Geschädigte als wichtiger Zeuge in dem Fall ist erst Ende Mai wieder in Deutschland, will aber aussagen.

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Hat ein Kripobeamter einen Tatverdächtigen geschlagen, um ihn daran zu hindern, ein wichtiges Beweismittel zu zerstören? Oder hat der Polizist aus Frust einen oder gar mehrere Schläge ausgeteilt, weil der gefesselte Iraker versuchte, das Handy zu zerbrechen? Dass es Ende Juni 2023 in dem Verhör bei der Kriminalpolizei in Regensburg einen Schlag gegeben hat, ist unstrittig – ob das angemessen war, hingegen nicht. Ein Urteil in dem Fall fällt erst im Juni.

Der Rauschgift-Ermittler, der seit vielen Jahren in Diensten der Polizei steht, bestreitet seit jeher alle Vorwürfe. Dennoch sitzt der 60-Jährige als Angeklagter vor Gericht. Eine junge Polizeipraktikantin hatte nämlich gemeldet, was in dem Vernehmungszimmer vorgefallen sein soll. Von mehreren Schlägen war die Rede, was nach dem Gesetz eine Körperverletzung im Amt wäre. Genau das wirft die Staatsanwaltschaft dem seit längerem krankgeschriebenen Beamten vor. Gegen einen dafür erlassenen Strafbefehl über 90 Tagessätze hatte sein Anwalt, der Strafverteidiger Helmut Mörtl, Einspruch eingelegt.

Vorgesetzter berichtet seine frühere Aussage

Was womöglich auch zur Einleitung interner Ermittlungen gegen den 60-Jährigen führte, war an Tag zwei im Prozess vor dem Amtsgericht zu erfahren. Der Vorgesetzte des Angeklagten hatte dem Vize-Kripochef informiert, dass besagter Kollege berichtet hätte, ihm sei „die Hand ausgerutscht“ und dass „da noch was kommen könnte“. So wollte der Vorgesetzte das in seiner Aussage vor Gericht am Freitag jedoch nicht stehenlassen. „Dieser Satz ist vom Kollegen zu keinem Zeitpunkt gefallen.“ Vielmehr wäre das seine „eigene unpräzise Zusammenfassung“ in Form einer pauschalen Redewendung gewesen. „Es gibt nichts zu vertuschen“, betonte er dazu weiter.

Er musste unter Stress innerhalb einer Sekunde entscheiden, was er tut – die Maßnahme, die er angesetzt hat, war erfolgreich.

Kollegen des angeklagten Ermittlers halten dessen Handeln für korrekt

Der Angeklagte habe ihn damals unmittelbar nach der Vernehmung informiert, dass es einen einfachen Schlag mit der flachen Hand in Richtung des Kopfes gegeben habe, um an das Handy zu gelangen. Das hatte der Ermittler dem Verdächtigen hingehalten, damit der es entsperrt, wie er es zuvor zugesagt haben soll. Tatsächlich aber zerbrach der Mann das womöglich schon vorher beschädigte Gerät, weshalb es nicht mehr ausgelesen werden konnte. Der Fall, um den es im Verhör ging, machte große Schlagzeilen – nicht zuletzt, weil alle Tatbeteiligten einer Messerstecherei in der Hornstraße aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden. Auch die fünf Männer aus Syrien, die wegen versuchten Mordes vor Gericht gestanden hatten.

Mehrere Kollegen des Angeklagten, die nun als Zeugen angehört wurden, rechtfertigten den sogenannten Schockschlag als einzig angemessenes Mittel. „Ich wüsste nicht, wie man es sonst hätte machen sollen“, erklärte ein Beamter, der damals selbst mit im Raum war. Der Vorgesetzte des angeklagten Ermittlers hob hervor, dass man durch den „unmittelbaren Zwang“, wie das in Polizeikreisen genannt wird, wieder an das Handy gekommen wäre, dessen Handeln also erfolgreich war. Er habe „kein verwerfliches Verhalten“ gesehen.

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Andernfalls, das betonte der Kommissariatsleiter in seiner Aussage, hätte er den Vorfall melden müssen und das dann auch getan. „Weil ich mich sonst selbst strafbar gemacht hätte.“ Laut Strafgesetzbuch droht auch Polizisten, die von Straftaten wissen, aber keine Anzeige erstatten, nämlich ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt. Zudem, so der Vorgesetzte des Angeklagten weiter, habe sich der junge Iraker nach dem Verhör nicht beschwert. Das habe man nämlich abgewartet.

Zeuge meldete sich per Mail bei Amtsrichterin

Genau der Mann, der damals als Verdächtiger wegen Raubes, Drogen und eines versuchte Tötungsdelikts vernommen und dabei wohl geschlagen wurde, kann jedoch erst Ende Mai angehört werden. Er weilt offenbar im Ausland, wie sein Anwalt David Hölldobler erklärte. Zum ersten Termin vor einer Woche habe der Mandant daher auch nicht erscheinen können. In einer E-Mail an Richterin Hischa sagte der Zeuge jedoch zu, dass er komme und dann auch aussagen werde. Das Urteil will die Richterin aus Termingründen dann erst Mitte Juni fällen.