Erfolg für Schwandorfer Igelschützer: Mähroboter dürfen im Kreis nachts nicht mehr fahren

Beharrlichkeit war der Schlüssel zum Erfolg: Monatelang kämpfte der Schwandorfer Jochen Surel für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern, sammelte Tausende Unterschriften – und hat nun sein Ziel erreicht. Der Landkreis Schwandorf hat per Allgemeinverfügung ein Verbot zur nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern erlassen.
Das Verbot ist am 23. Januar in Kraft getreten. Es gilt im gesamten Landkreis Schwandorf an allen Wochentagen zu diesen Zeiten: im März von 17.20 bis 7.20 Uhr, im April von 19.15 bis 7.20 Uhr, im Mai von 20 bis 6.20 Uhr, im Juni von 20.40 bis 5.40 Uhr, im Juli von 20.20 bis 6.15 Uhr, im August von 19.30 bis 7 Uhr, im September von 18.20 bis 7.40 Uhr, im Oktober von 16.20 bis 8.20 Uhr sowie im November von 15.45 bis 8.15 Uhr.
Eine tödliche Gefahr für die stacheligen Säugetiere
Die Zeiten, in denen das Verbot gilt, wurden entsprechend dem Sonnenaufgang und dem Sonnenuntergangs festgelegt. Um auch die Dämmerung vom Verbot abzudecken, ist laut Landratsamt jeweils eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang und eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang mitberücksichtigt worden.
Das Nachtfahrverbot von Mährobotern dient dem Schutz von Igeln. Denn Mähroboter stellen aus Jochen Surels Sicht eine tödliche Gefahr für die stacheligen Säugetiere dar. Die scharfen Klingen könnten Igeln schwere Schnittverletzungen zufügen oder ganze Gliedmaßen abtrennen. Da Igel bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich nur zusammenrollen, würden sie von den Mährobotern überfahren werden.
Da sie autonom und zugleich sehr geräuscharm agieren, werden Mähroboter häufig in der Nacht eingesetzt – genau dann also, wenn Igel typischerweise auf Nahrungssuche sind.
Laut der Mitteilung eines „Igelstübchens“ sind bis zum 4. September 2025 bereits 200 verletzte Igel, davon 70 mit Mähroboter-Verletzungen, in Obhut genommen worden. Im Jahr 2024 handelte es sich umetwa 90 Igel mit Mähroboter-Verletzungen, die zum Igelstübchen gebracht wurden. Es sei auch davon auszugehen, dass sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb nicht aufgefunden oder die Kadaver von anderen Tieren gefressen würden.
Allein hätte ich das nie geschafft.Jochen Surel dankt allen, die sein Anliegen unterstützt haben
Ein weiterer Verlust von Igeln ist laut Jochen Surel nicht hinnehmbar. Der Bestand nehme seit Jahren ab. Der Europäische Igel ist laut der Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Tierart. Vor eineinhalb Jahren hat der Schwandorfer Tierfreund deshalb ein Nachtfahrverbot von Mährobotern angeregt.
Nachdem es zuerst ein Hin und Her über die Zuständigkeit gab – weder die Stadt noch der Landkreis Schwandorf sahen sich in der Verantwortung, ein solches Verbot zu erlassen – sammelte Surel parallel Unterschriften. Nur zwei von insgesamt 30 Schwandorfer Stadträten hätten sein Anliegen unterstützt und für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern unterschrieben, resümiert Surel.
Rund 2200 Unterschriften für Verbot gesammelt
Dass er teilweise sogar angepöbelt worden sei, findet er nicht in Ordnung. Abgehalten hat ihn aber auch das nicht – Jochen Surel sammelte weiter fleißig Unterschriften. Surel dankt allen, die sein Anliegen unterstützt haben. „Allein hätte ich das nie geschafft“, meint der Schwandorfer. Rund 2200 sind letztlich zusammengekommen, die er dann im vorigen November an Landrat Thomas Ebeling (CSU) übergab. Bei dem persönlichen Gespräch hatte der Kreischef betont, dass er nicht grundsätzlich gegen ein solches Nachtfahrverbot sei, es müsse aber ordnungsgemäß geprüft werden.
Dass die Prüfung nun positiv ausgefallen und das Nachtfahrverbot von Mährobotern erlassen wurde, ist aus Jochen Surels Sicht „wichtig für die Demokratie“. „Wenn man etwas machen will, muss man sich engagiert einsetzen. Dann ist es auch möglich, etwas zu erreichen“, findet der 58-Jährige. Auch kleine Projekte seien ein Beitrag, um die Umwelt zu schützen.
Surel führte das Bundesnaturschutzgesetz mit den Paragrafen 39 und 44 an, in denen der Schutz von Wildtieren geregelt sei. In Bayern komme zudem das Bayerische Naturschutzgesetz zur Anwendung. Auf diese beiden Gesetze beruft sich nun auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bei dem Nachtfahrverbot. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.