Die Igel schützen: Schwandorfer Naturfreund kämpft für Nachtfahrverbot von Mährobotern

Köln hat es, ebenso wie Leipzig und Düsseldorf: ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Auch der Landkreis Schwandorf sollte eine solche Regelung beschließen, fordert Jochen Surel. Seit Monaten setzt sich der Schwandorfer für das Verbot ein, hat 1500 Unterschriften gesammelt.
Dass sich der 57-Jährige so für das Thema engagiert, hat einen Grund: Er will die Igel-Population schützen. Mähroboter stellen aus Surels Sicht eine tödliche Gefahr für die stacheligen Säugetiere dar. Denn die messerscharfen Klingen eines Mähroboters könnten Igeln schwere Schnittverletzungen zufügen oder ganze Gliedmaßen abtrennen. Da Igel bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich nur zusammenrollen, würden sie von den Mährobotern überfahren werden.
Vielen, denen er diese Gefahr näher erklärt, unterschreiben für ein Nachtfahrverbot, berichtet Surel von seinen Gesprächen. Im Freistaat Bayern gehen die Meinungen über ein Nachtfahrverbot für Mähroboter aber auch auseinander. So hatten zwar Gemeinden wie beispielsweise Maisach ein entsprechendes Verbot beschlossen, andernorts wurde ein solcher Vorstoß jedoch abgelehnt – so in Ingolstadt und im Landkreis Ebersberg bei München.
Im Landtag hatte die Fraktion der Grünen einen Antrag für ein bayernweites Verbot gestellt. Der wurde mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern abgeschmettert. Das bedeutet aber nicht, dass die FW grundsätzlich gegen ein Nachtfahrverbot für Mähroboter sind. In Eichenau im Kreis Fürstenfeldbruck hatte die Partei einen entsprechenden Antrag eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Damit über ein Nachtfahrverbot für Mähroboter diskutiert und abgestimmt werden kann, müsste erst einmal ein Antrag in das jeweilige Kommunalparlament eingebracht werden. Wie Jochen Surel berichtet, habe er einen Bürgerantrag bei der Stadt Schwandorf eingereicht. In der jüngsten Bürgerversammlung in der Oberpfalzhalle wurde der aber nicht erwähnt, was den 57-jährigen Naturfreund verwundert.
Bei Stadt und Landkreis Schwandorf abgeblitzt
Eine Erklärung liefert die Antwort des städtischen Pressesprechers Andreas Hofmeister auf eine MZ-Anfrage. „Das Anliegen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwandorf. Angelegenheiten des Naturschutzes, insbesondere der Schutz nachtaktiver Tiere vor potenziellen Gefahren durch Mähroboter, unterliegen der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde“, teilte Hofmeister mit. „Der Stadt Schwandorf ist es somit rechtlich nicht möglich, Verordnungen oder Regelungen zu erlassen, die den Betrieb von Mährobotern zeitlich einschränken.“ Jochen Surel hatte sich bereits an den Landkreis Schwandorf gewandt. Doch auch dort sei er abgeblitzt.

Manuel Lischka, Pressesprecher des Landkreises, teilt der MZ auf Nachfrage mit, dass es „für ein derartiges Verbot keine Rechtsgrundlage in Bayern“ gebe. Bei Jochen Surel sorgt dies für Kopfschütteln. Im Bundesnaturschutzgesetz sei der Schutz von Wildtieren geregelt, weist er hin. Insbesondere die Bestimmungen des Paragrafen 39 zum Schutz wild lebender Tiere seien hier relevant, fügt Surel hinzu. In Bayern komme zusätzlich das Bayerische Naturschutzgesetz zur Anwendung, das den Schutz von Tieren und Pflanzen regelt.
Die Untere Naturschutzbehörde könnte auf dieser Grundlage eine naturschutzrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die den Schutz des Igels in einem bestimmten Gebiet gewährleistet, steht für Surel fest. Beschlüsse zum Igelschutz könnte auch der Kreistag fassen, schlägt er vor. Dies sei zwar rechtlich nicht bindend, könnte bei einem positiven Beschluss aber Druck auf die Verwaltung ausüben, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zu erlassen. Surel will jedenfalls so schnell nicht aufgeben. Das sei er auch denen schuldig, die seinen Vorstoß mit ihrer Unterschrift unterstützt haben.