Pfingstmord von Mintraching: Sind das alles nur unwahrscheinlich viele Zufälle?

Im Indizienprozess um den Tod eines 73-Jährigen im Mai 2023 haben die Verteidiger nun Freispruch beantragt. Die Anklage sieht dagegen auch die besondere Schwere der Schuld des angeklagten Neffen – er soll wegen des Mordes an dem Senior in Mintraching eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen.
Die Staatsanwaltschaft hat für den Pfingstmord von Mintraching eine lebenslange Freiheitsstrafe für den angeklagten 51-Jährigen beantragt und auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung verweist dagegen auf die nicht schlüssige Indizienkette mit „vielen Theorien, die herumgeistern“ und den Herzschrittmacher, der ihren Mandanten ausschließt. Sie fordern Freispruch. Die Plädoyers wurden zu einem sehr emotionalen Abschluss eines 21 Verhandlungstage währenden Indizienprozesses vor Gericht.
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Freitagvormittag sind deutlich mehr Plätze besetzt, als im Laufe des Verfahrens vor dem Regensburger Schwurgericht. Der angeklagte Neffe des getöteten Seniors, der am 27. Mai 2023 mit massiven Kopfverletzungen tot in Mintraching gefunden wurde, verfolgt die fast auf die Minute genau sechs Stunden langen Plädoyers ohne Regungen. Nur ganz leicht schüttelt er hin und wieder den teils hochroten Kopf. Einzig das heftige Zucken an Auge und Mund lässt die wahre Anspannung in ihm erahnen. Seine letzten Worte lehnt er dankend ab: „Ich möchte nicht.“
Ehefrau des Toten bricht am Ende in Tränen aus
Anders die Ehefrau des Opfers, das durch 13 wuchtige Hiebe auf den Kopf zu Tode kam: Sie ringt das erste Mal in der kurzen Mittagspause um Fassung und weint. Am Ende des langen Sitzungstages bricht es ungehalten aus ihr heraus. Womöglich, weil die Fülle an Informationen, die Anklage und Verteidigung so unterschiedlich gewürdigt haben, sie übermannt. Etwas mehr Gewissheit, was dem 73-Jährigen, dessen Tod vor Gericht aufgearbeitet worden ist, wirklich widerfuhr, wird ihr wohl erst das Urteil geben können. Vor allem die Antwort auf die Frage: Ist ihr eigener Neffe der Mörder?
Staatsanwältin Dr. Schilling hat daran keinerlei Zweifel. Sie verweist auf mehr als 200 vernommene Zeugen und mehr als 2400 ausgewertete Spuren, die in rund 46.000 Seiten Akten zusammengefasst sind. „Allein der Angeklagte hatte Motiv, Mittel und Gelegenheit zur Tat.“ Er habe sein Opfer „zum Schweigen bringen“ wollen, da er fürchten musste, der Senior zieht ein Alibi zu Stalkingvorwürfen zurück. Die Kündigung der Wohnung in dem Haus in Mintraching sei in Hass gemündet, weil sich der 51-Jährige dadurch vom Opfer „erniedrigt und tief gekränkt fühlte“.
Der Angeklagte beging die Tat, weil er Hass empfand, sich erniedrigt und tief gekränkt fühlte.Staatsanwältin Dr. Schilling
Schilling führt das Gipserbeil im Auto des Angeklagten, Folie im Schädel des Toten, die auch bei ihm gefunden wurde, Spuren eines Brandbeschleunigers an Crocs und weitere Indizien an, die einzig auf ihn als Täter deuteten. Als besonders belastend sieht sie das mit Einkaufsbelegen, Videos und Funkzellendaten widerlegte Alibi. Die Tat sei „von langer Hand minutiös geplant“, professionell vorbereitet und letztlich systematisch durchgeführt, weshalb sie auch die besondere Schwere der Schuld gegeben sieht. Heißt: Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren lebenslanger Haft ist ausgeschlossen.
Strafverteidiger Philip Roth hält dagegen, dass die Mordmerkmale nicht erfüllt seien. Es gebe eine These für den Tatablauf, in die „Erkenntnisse hineingepresst werden“, obwohl viele andere Szenarien denkbar seien. Belege für die Motive fehlten gänzlich. Worüber man in der „Männer-WG“ stritt, seien nicht mehr als Bagatellen. Ein Mord lasse sich damit nicht herbeikonstruieren. Johannes Büttner nennt in der Fortsetzung des Verteidiger-Plädoyers die Indizienkette „nicht schlüssig“. Die widerlegten Aussagen des 51-Jährigen als Auffindezeuge seien zudem gar nicht verwertbar.
Es gibt viel Theorien, die hier herumgeistern. Wir wissen aber immer noch nicht, was wirklich passiert ist.Strafverteidiger Johannes Büttner
Nach der Beweisaufnahme stehe für ihn fest, dass „nicht alles so eindeutig“ sei, wie es anfangs vielleicht schien. Bloße Wahrscheinlichkeiten reichen laut Büttner nicht, um aus Indizien Belastenden abzuleiten. Ob Folie, Crocs oder Tatwaffe – alles beruhe auf Vermutungen. Und: Bei all der Raffinesse, die dem Angeklagten unterstellt werde, sei es geradezu „absurd“, dass der die Tatwaffe in den Kofferraum seines Autos lege, dieses in der Garage direkt am Tatort parke und die Polizei rufe. Der Herzschrittmacher gebe dem Mandanten ein Alibi und das „ist wasserdicht“. Mit mehreren alternativen Verdächtigen, der er anführt, „genügt das nicht, um ihn zu verurteilen“.
Dagmar Ciccotti, die Anwältin der Ehefrau des Toten, betont, dass „der eine Beweis, der Gewissheit bringt“, zwar fehle. In einem Prozess wie diesem kämen viele Puzzleteile oder Mosaiksteine zur Sprache, die oft „in die eine oder andere Richtung gedeutet werden“ könnten. „Es ist nicht das einzelne Indiz, sondern die Stimmigkeit der Summe“, die sie überzeugt habe. Dass der Angeklagte gerade nicht der Täter ist, wäre eine „sehr hohe Anzahl von Zufällen“, die Ciccotti „als unwahrscheinlich empfindet“.
Schwurgericht verkündet das Urteil am 19. Dezember
Auch Nebenklage-Anwältin Christina Dinesen sieht „keine vernünftigen Spuren zu einem Alternativtäter“. Es bleibe für sie „einzig der Angeklagte“, der für die direkten Angehörigen seines Onkels „nie ein persönliches Wort des Bedauerns“ gefunden habe. Der Pfingstmord von Mintraching sei der tiefste Einschnitt im Leben vom Sohn des Seniors. Dieser erhoffe sich Antworten, die das Schwurgericht am 19. Dezember geben wird. Um 11 Uhr soll dann das Urteil verkündet werden.
