14 Jahre Haft: Missbrauchs-Paar aus der Oberpfalz vergeht sich gemeinsam an einem Kind

Verstörende Details: Angeklagte bietet Opfer sogar einem Fremden gegen Geld auf einer Internetbörse an. Trotz Intervention des Jugendamts fuhr sie das Kind immer wieder zum Ex, damit er es missbrauchen kann. In dem nahezu beispiellosen Fall hat das Landgericht in Regensburg nun hohe Strafen gegen beide verhängt. Sie hatten zuvor alles gestanden.
Über Jahre hinweg hat ein über 50 Jahre altes Pärchen aus der Oberpfalz ein Kind schwer sexuell missbraucht. Teils sogar gemeinsam. Dann flog alles auf. Was die Kripo zutage förderte, hinterließ selbst erfahrene Ermittler sprachlos: Im Internet bot die Frau das Opfer anderen gegen Geld zum Missbrauch an und verhandelte mit Interessenten schon über Preis und Details. Dafür gab es vom Landgericht jetzt die Quittung: Trotz vollumfassender Geständnisse muss die Angeklagte sechs und ihr Ex-Freund für acht Jahre ins Gefängnis. Der Fall ist in vielerlei Hinsicht nicht alltäglich.
Stehen Angeklagte in Deutschland vor Gericht, die zur Tatzeit über 18 Jahre alt waren, muss grundsätzlich öffentlich verhandelt werden. Es gibt nur ganz wenige, streng definierte Ausnahmen für einzelne Teile von Prozessen. Das soll auch der Kontrolle der Gerichte dienen und vor Willkür schützen. Gründe für einen möglichen Ausschluss sind neben Gefahren für die Staatssicherheit auch der Schutz der Privatsphäre – in besagtem Fall der des zur Tatzeit unter 14 Jahre alten Opfers, bestätigt Landgerichtssprecher Oliver Wagner der Mediengruppe Bayern.
Gericht positioniert sich mit klarem Ja zu Opferschutz
Das Jugendschutzgericht habe mit seiner Entscheidung die Persönlichkeitsrechte des Kindes „an vorderste Stelle gestellt“, womit vor allem auch eine Retraumatisierung und die mögliche Identifizierbarkeit des Opfers verhindert werden sollte. Selbst die Verlesung der Anklageschrift gegen das Missbrauchs-Paar war nicht öffentlich. Lediglich ganz wenige Passagen im Prozess waren kurzzeitig öffentlich – wie beispielsweise eine Zusammenfassung des Rechtsgesprächs, das die Verteidigung zum Auftakt angeregt hatten.
Das Regensburger Landgericht stellte im Fall von umfassenden Geständnissen, die dem Opfer eine erneute Aussage vor Gericht ersparen würde, für den Angeklagten nicht mehr als neun Jahre und für die Frau nicht mehr als sieben Jahre in Aussicht. Zudem wurde ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich in erheblichem Ausmaß als Voraussetzung dafür definiert. Alle Zeugen, Ermittler und Gutachter sagten dann ohne Öffentlichkeit aus.

Das war wohl auch wegen der in dieser Form nahezu beispiellosen Vorwürfe so, die die Angeklagten über ihre Verteidiger Anna Schwarz und Maximilian Strohmayer sowie Julian Wunderlich einräumten. Der Mann missbrauchte das Kind demnach nicht nur bei zig Gelegenheiten. Es kam auch zu Taten, die gemeinsam begangen wurden. Die Mitangeklagte setzte sich zudem teils über Anweisungen des Jugendamts hinweg und fuhr das Opfer auch nach der Trennung mehrfach zu ihrem Ex. Bei und von den Taten entstanden Aufnahmen, die das Gericht als Herstellung von Kinderpornografie ahndete.
Mehr noch: Die Frau auf der Anklagebank bot das Kind im August 2024 sogar auf einer einschlägigen, bei Ermittlern längst bekannten Internetseite an. Screenshots dieser widerlichen Offerte schickte sie ihrem Ex laut den Auswertungen von Chats auf den Mobiltelefonen auch zu. Und: Über Details eines möglichen Missbrauchs durch einen anonymen Fremden verhandelte sie bereits. Verlangt haben soll sie dafür wohl 2500 Euro. Zu einer solchen Tat kam es letztlich nicht. Die beiden Angeklagten kamen in U-Haft. Das Kind hatte sich einem Bekannten anvertraut und dieser dann Anzeige erstattet.
Kind erhält Schmerzensgeld in erheblicher Höhe
Am Donnerstag gewährte die zuständige Jugendkammer am Regensburger Landgericht wieder nur einen kurzen Einblick: Um kurz nach 10 Uhr wurden die zwei Angeklagten für schweren sexuellen Missbrauch in einer Vielzahl von Fällen zu sechs und zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Vorausgegangen waren laut Gerichtssprecher Wagner eine „Verständigung“ zwischen der Kammer, der Verteidigung und der Anklage und eine Schmerzensgeldzahlung von fast 70.000 Euro an das Opfer. Ohne die Geständnisse, so viel sickerte durch, hätten die Haftstrafen gegen das Missbrauchs-Paar wohl im deutlich zweistelligen Bereich gelegen.
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Nebenklage-Anwältin Shirin Ameri zeigte sich auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern sehr zufrieden, „wie der Prozess gelaufen ist“. Dem Opfer sei es ein Anliegen gewesen, dass der Fall ohne Öffentlichkeit verhandelt wird. „Und das hat den Fokus zu Recht auf das Opfer gelegt – was so sonst in den seltensten Fällen möglich ist.“
