Vergewaltigung im Donaupark: Gericht sieht erdrückende Beweislast gegen 34-Jährigen

Das Opfer des Vergewaltigers vom Donaupark in Regensburg trat ihrem Peiniger beim Urteil gegenüber. Das Landgericht in Regensburg begründete fast zwei Stunden den Schuldspruch. Sicherungsverwahrung ordnete die Kammer nicht an.
Neun Jahre muss der Vergewaltiger vom Donaupark hinter Gitter. Das Regensburger Landgericht sprach den 34-Jährigen am Freitag in vier der sechs angeklagten Fälle schuldig. Eines der Opfer stand dem Mann dabei von Angesicht zu Angesicht gegenüber: Die junge Frau, die er am 2. November 2020 im Westen von Regensburg vergewaltigt hatte, kam persönlich zur Urteilsverkündigung. Als die Details des Übergriffs zu Sprache kamen, weinte sie – der Angeklagte verließ später lächelnd den Gerichtssaal.
Nach Urteilsspruch: Zwischenfall auf dem Gang
Zielstrebig und freudig steuerte der 34-Jährige nach der fast zweistündigen Begründung des Schuldspruchs auf zwei Frauen zu, die nahe der Treppen im Justizgebäude warteten. Noch bevor einer der Vorführbeamten einschreiten konnte, weil kein Körperkontakt erlaubt sei, wichen sie zurück. „Wir wollen das auch gar nicht“, erklärte die Jüngere fast entschuldigend. Es waren Ex-Kolleginnen des gelernten Altenpflegers, die sich das Urteil hätten anhören wollen, ergänzte sie. Das taten am Freitag mit ihnen ungewohnt viele Zuhörer im Sitzungssaal.
Neben Opferanwalt Ulrich Weber hatte die junge Frau Platz genommen, die im Prozess ohne Öffentlichkeit aussagte. Obwohl der Jurist sie bestmöglich abzuschirmen versuchte, blieb nicht verborgen, wie viel Kraft und Überwindung sie das gekostet haben muss.
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Als Vorsitzender Richter Thomas Zenger das, was am 2. November 2020 geschehen war, in der Urteilsbegründung mit allen Details feststellte, kamen ihr die Tränen. Der 34-Jährige hatte sie an jenem Abend im Donaupark verfolgt, vom Rad gezogen und mit einem Revolver bedroht, ehe er über die damals 27-Jährige herfiel.
Zweifel, dass der Angeklagte der Täter war, hatte das Gericht keine – nicht zuletzt aufgrund der DNA-Spuren, die damals an der jungen Frau gesichert worden waren. Die hatten die Ermittler nach Gentest an Hunderten Männern zum 34-Jährigen geführt. Mit einer Wahrscheinlichkeit von „950 Trilliarden zu eins“, wie Zenger betonte. Zwei Labore hatten das bestätigte, wie im Prozessverlauf klar wurde. Der Mann dagegen hatte vehement bestritten, etwas mit dieser und den anderen Taten zu tun zu haben.
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Alibis, die der Angeklagte anführte, bestätigten sich im Wesentlichen nicht. Zenger wurde deutlich: „Eine Kammer muss nicht alles glauben, was ihr aufgetischt wird.“ Mit Google-Suchen habe der 34-Jährige aus Sicht des Gerichts Täterwissen preisgegeben. Recherchen, wie man sich dem Speicheltest entziehen und wie lang man DNA im Mund nachweisen könne, seien nicht mit „Neugierde“ zu erklären. So hatte der Mann auf der Anklagebank zuvor argumentiert. Das Opfer habe zudem einen Schal erkannt, der bei der Festnahme sichergestellt worden war.
Über Tage regelrecht Jagd auf Frauen gemacht
Auch die Freundin des Angeklagten habe in ihrer Aussage das Alibi „eben gerade nicht“ bestätigt. Der 34-Jährige sei im Herbst 2020 nicht nur zu Hause gewesen, wie dieser behauptete, sondern habe öfter stundenlang die Wohnung in Regensburg verlassen und wäre erst am Morgen wiedergekommen. Dabei machte der Mann über Tage regelrecht Jagd auf Frauen.
Die Parallelen der Taten seien nach Überzeugung der fünften Strafkammer nicht zu übersehen. „Beide Wohnorte, auch der Arbeitsort und die Tatorte bilden ein sehr enges Netz“, so Zenger. Dass ein anderer Täter „ganz zufällig“ auf die nahezu identische Art agiere, sei daher nahezu ausgeschlossen.
Täter zeigte keine Einsicht und keine Reue
Das Gericht verhängte neun Jahre Haft gegen den 34-Jährigen, der keinerlei Reue und Einsicht gezeigt habe. So seien seine Opfer gezwungen gewesen, mit ihren Aussagen „das Ganze nochmal zu durchleben“. Nur vom Vorwurf, er habe in der JVA einen Mithäftling belästigt, sprach die Kammer den Angeklagten frei.
Die von Staatsanwaltschaft und auch den Nebenklägern geforderte Sicherungsverwahrung ordnete die Kammer nicht an: Den Hang zu erneuten Straftaten als wesentliche rechtliche Voraussetzung konnte das Gericht laut Zenger „nicht sicher feststellen“. Zwei Opfern sprach das Landgericht in Regensburg aber Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 45 000 Euro zu.
Die Verteidigerin Susan Rechenbach-Auerswald kündigte noch im Gericht an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
