Vergewaltigungsprozess in Regensburg: Mann (34) bestreitet alle Taten – trotz DNA-Spuren

Ein mutmaßlicher Serienvergewaltiger, der 2019 und 2020 im Westen von Regensburg zugeschlagen haben soll, beteuert seine Unschuld und präsentierte in einem Fall sogar ein Alibi. Das Landgericht lässt nun nachermitteln.
Zum Prozessauftakt gegen einen mutmaßlichen Serienvergewaltiger, der 2019 und 2020 in Regensburg eine Jugendliche und vier junge Frauen belästigt und vergewaltigt haben soll, hat der 34-Jährige alle Vorwürfe bestritten. „Ich habe die Taten nicht begangen“, sagte er. Wie seine DNA-Spuren an eines der Opfer und an ein Messer kamen, das nahe eines Tatorts gefunden wurde, konnte er jedoch nicht erklären. Das heißt: Alle Geschädigten müssen zu den Übergriffen selbst aussagen.
DNA-Spuren führte die Kripo zu dem Mann
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, iim Herbst 2020 drei Frauen im Westen Regensburgs belästigt und am 2. November eine damals 24-Jährige im Donaupark vergewaltigt zu haben. Erst nach mehr als zwei Jahren wurde der 34-Jährige anhand eines Treffers nach zwei DNA-Massentests identifiziert. Im Januar wurde er in Thüringen verhaftet. Nach dem Direktabgleich seines genetischen Fingerabdrucks mit Spuren eines Übergriffs vom Mai 2019 wurde ihm auch dieser Fall zugeordnet.
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Angeklagt ist der 34-Jährige wegen einer besonders schweren Vergewaltigung, drei Versuchen, zudem Bedrohung sowie sexueller Belästigung. Laut der Anklageschrift soll es neben den Vorfällen im Stadtwesten auch in der JVA in Regensburg einen Übergriff auf einen Mitgefangenen gegeben haben. Das alles bestritt der Angeklagte am Freitag.
Er gab in seiner Einlassung an, zur Tatzeit am 5. Mai 2019 als Spüler in einer Bar gearbeitet zu haben. Damals soll es gegen 23.15 Uhr auf einem Feldweg unweit des Bahnhofs in Prüfening zu einem Übergriff gekommen sein. Laut Anklage soll er eine damals 17-Jährige vom Rad gezogen und Geschlechtsverkehr von ihr gefordert, dann aber von ihr abgelassen haben. Das zum Prozessauftakt am Freitag erstmals präsentierte Alibi für jenen Abend will die fünfte Strafkammer nun prüfen lassen. Die Kripo wurde mit Nachermittlungen beauftragt.
Und weiter: Bei den Übergriffen im Herbst 2020 sei er zu Hause bei seiner Familie gewesen. Der 34-Jährige wohnte laut eigenen Angaben mit seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter am Rennweg. Wie am Rande des Prozesses bekannt wurde, studierte der Mann in seiner Heimat Madagaskar nach dem Abitur zwei Semester Jura, ehe er 2013 nach Deutschland kam. Hier wurde er zum Altenpfleger ausgebildet. Bis zu seiner Verhaftung in Arnstadt (Thüringen) war auch in dem Beruf tätig. Zur Tatzeit lebte er in Regensburg und zog erst später mit seiner Familie um. Mittlerweile ist er ein zweites Mal Vater geworden.
Viele Fragen und ein deutlicher Appell des Gerichts
Warum die mutmaßlichen Opfer ihn alle falsch belasten würden, wie Richter Thomas Zenger fragte, konnte sich der 34-Jährige nicht erklären. Eindringlich mahnte Zenger den Angeklagten, sich genau zu überlegen, ob er seine Angaben nicht überdenken wolle. Er solle natürlich nichts gestehen, was er nicht getan habe. „Aber wenn Sie was getan haben, ist heute und jetzt Gelegenheit, reinen Tisch zu machen.“ Das wirke sich dann positiv auf ein mögliches Strafmaß aus. Der Angeklagte aber blieb auch nach einer Pause dabei: „Ich habe das nicht gemacht.“
Also muss das Gericht jedes der mutmaßlichen Opfer anhören. Den Anfang machte am ersten Prozesstag ein ehemaliger Mitgefangener. Der stellte die Geschehnisse vom 18. Januar plötzlich anders dar, als in seiner Aussage bei der Polizei. Er habe nur etwas wie ein Messer in seinem Rücken gespürt, sei erstarrt und habe sich nie umgedreht. Dreimal habe ihn der 34-Jährige aufgefordert, die Hose auszuziehen und sich „für ihn zu bücken“. Nur weil ein Beamter in die Zelle kam, sei nichts passiert.
Bei der Kripo hatte der Mann noch ausgesagt, dass er am Gesäß begrapscht worden sei. Dann habe er sich umgedreht, Nein gesagt, woraufhin der Angeklagte ihm mit einem Brotmesser bedroht habe. An diese Angabe aber erinnerte sich der Zeuge am Freitag überhaupt nicht mehr. „Es war so, wie ich es Ihnen jetzt geschildert habe“, sagte er immer wieder. Zum Warum schwieg er.
Landgericht plant aktuell mit 14 Prozesstagen
Für den Prozess hat die fünfte Strafkammer des Regensburger Landgerichts 14 Verhandlungstage bis 10. November angesetzt. Am kommenden Montag und Mittwoch sollen die mutmaßlichen Geschädigten sowie die psychiatrische Sachverständige angehört werden. Dem 34-Jährigen drohen bei einer Verurteilung nicht nur bis zu 15 Jahre Haft – die Staatsanwaltschaft will zudem die anschließende Sicherungsverwahrung beantragen. Damit käme der 34-Jährige auch nach der Verbüßung einer Haftstrafe nicht frei.
