Mordversuch in Burgweinting: Regensburger (18) kam mit Kabelbinder und Messer

Überlebte das Opfer nur, weil es sich tot stellte? Nach dem Angriff auf eine 23-Jährige im Regensburger Stadtteil Burgweinting wird junger Regensburger wegen Mordversuchs angeklagt. Dem mutmaßlichen Täter drohen bis zu 15 Jahre Haft und womöglich sogar Sicherungsverwahrung.
Im April soll ein 18-Jähriger eine junge Frau in Burgweinting vergewaltigt und danach lebensgefährlich verletzt haben. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei nahm den Heranwachsenden tags darauf in einer Wohnanlage fest. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben – wegen Mordversuchs, besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung.
Details der Tat, die sich in der Nacht zum 22. April in einem Wäldchen unweit des Hauptzollamts in Burgweinting abgespielt haben soll, schockierten selbst erfahrene Ermittler: Der Beschuldigte soll die 23-Jährige zum Tatort dirigiert und sie unvermittelt von hinten niedergeschlagen haben. Ein Messer, Kabelbinder und Klebeband hatte er wohl zuvor besorgt. Ehe er über die junge Frau herfiel, soll er ihre Hände auf dem Rücken gefesselt sowie Mund und Augen zugeklebt haben.
Nach der Vergewaltigung soll er mit dem Messer auf sie eingestochen haben – mindestens zwei Stiche sollen in den Hals gegangen sein und auch danach soll er weiter brutal auf sie eingewirkt haben. Erst als sie sich tot stellte, soll er schließlich von ihr abgelassen haben und zurück in seine knapp 600 Meter entfernte Wohnung gegangen sein.
23-jähriges Opfer stellte sich nach Attacke minutenlang tot
Das Opfer selbst wartete wohl minutenlang, ehe es sich schwerst verletzt zu einer nahen Tankstelle schleppte. Die Mitarbeiter riefen sofort Polizei und Rettungsdienst. Noch in der Nacht übernahmen Beamte des Kriminaldauerdienstes erste Ermittlungen am Tatort. In einer ersten Vernehmung gab die 23-Jährige dann wohl selbst den Hinweis auf den mutmaßlichen Täter.
Wie im Zuge weiterer Ermittlungen zu dem Fall klar wurde, kannten sie sich offenbar nicht nur aus dem Internet, wie zunächst berichtet. worden war. Der 18-Jährige soll vielmehr der Dealer der jungen Frau gewesen sein – bei dem vereinbarten Treffen nahe des Burgweintinger Bahnhofs sollte offenbar Cannabis den Besitzer wechseln, hieß es dazu nach neuesten Erkenntnissen.
Am Sachverhalt ändere das jedoch nichts, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher betonte. Ihrer Anklage habe die Staatsanwaltschaft in Regensburg Heimtücke als Mordmotiv zugrunde gelegt. Im Prozess soll offenbar auch eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung des jungen Mannes Thema werden. Die aufgrund des Alters zuständige Jugendkammer des Landgerichts wird das zu entscheiden haben. Wie Landgerichtssprecherin Ruth Koller bestätigte, liegt die Anklage vor. Wann der Prozess starte, sei aber noch offen.
Für die Polizei war der 18-Jährige jedenfalls kein Unbekannter. Als das SEK weniger als 24 Stunden nach der Tat anrückte, wussten die Elitepolizisten, dass der Beschuldigte wegen Körperverletzung vorbestraft war. Öffnen wollte er die Tür nicht – weshalb die Einsatzkräfte auch zur Dienstwaffe greifen mussten. Aber nicht gegen Personen, wie Polizeisprecher Claus Feldmeier damals betonte. Vielmehr wurde versucht, das Schloss der Wohnungstür so zu zerstören. Letztlich mussten sich die Beamten mit einem Rammbock Zutritt verschaffen.
Als Höchststrafe drohen dem jungen Regensburger 15 Jahre
Bekannte des jungen Regensburgers sagten, sie hätten ihm eine solche Tat niemals zugetraut. Strafverteidiger Helmut Mörtl und Julian Wunderlich, die den 18-Jährigen vor Gericht vertritt, wollten sich zur Sache nicht äußern. Ihrem Mandanten droht womöglich eine lange Zeit im Gefängnis – trotz Jugendstrafrecht. Sollte das Gericht nämlich die besondere Schwere der Schuld feststellen, käme in diesem Fall auch eine Höchststrafe von 15 statt zehn Jahren in Betracht. Diese Verschärfung des Gesetzes gibt es erst seit 2012.

