Staatsanwalt beantragt nach Vergewaltigung im Donaupark Sicherungsverwahrung

Die Anwältin plädiert auf Freispruch, der Staatsanwalt will den 34-Jährigen für sehr lange Zeit weggesperrt wissen. Im Prozess um mehrere Übergriffe auf jungen Frauen in Regensburg fällt das Landgericht am Freitag Urteil.
Es war die Jagd nach einem Phantom: Ermittler suchten mehr als zwei Jahre lang nach dem Mann, der fünf junge Frauen in Regensburg belästigt und eine im Regensburger Donaupark vergewaltigt haben soll. Im Januar gelang der Durchbruch – nach einem DNA-Treffer wurde ein 34-Jähriger verhaftet. Seit Wochen wird ihm der Prozess gemacht.
Was Verteidigung sowie Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit in diesem Fall beantragt hatten, könnte kaum weiter auseinander liegen: Freispruch auf der einen oder Gefängnis und Sicherungsverwahrung auf der anderen Seite. Am Freitag wird das Regensburger Landgericht sein Urteil dazu verkünden.
Elf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung hatte Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen in seinem Plädoyer für den Angeklagten gefordert. Er sah den 34-Jährigen bis auf einen Fall in allen Punkten für schuldig an. Lediglich für den angeklagten Übergriff auf einen Mithäftling in der JVA in Regensburg beantragte er einen Freispruch. Dem Antrag schlossen sich bis auf Rechtsanwalt Phillip Roth, der jenen U-Häftling vertrat, alle Nebenkläger in dem Prozess an.
DNA-Treffer führte zum 34-Jährigen
Strafverteidigerin Susan Rechenbach-Auerswald forderte für ihren Mandanten hingegen einen Freispruch auf ganzer Linie. Der 34-Jährige bestritt bis zuletzt, etwas mit den Übergriffen zu tun zu haben. Auch auf vielfache, intensive Nachfrage des Gerichts, wie seine DNA an zwei der fünf Tatorte kommen könnte, blieb er dabei: „Ich habe das nicht gemacht.“
Laut Anklage soll der Mann ab Ende Oktober 2020 über Tage regelrecht Jagd auf junge Frauen gemacht haben. Die Opfer soll er angesprochen, bedroht und bedrängt haben. Am 2. November kam es im Donaupark dann zur Vergewaltigung einer damals 27-Jährigen. Hierbei und in einem weiteren Fall im Mai 2019 hinterließ der Täter Spermaspuren, die letztlich dem 34-Jährigen zugeordnet wurden.
Lesen Sie zu diesem Fall auch: Vergewaltigungsprozess in Regensburg – Lebensgefährtin bestätigt Alibis des Angeklagten nicht
Die Alibis, die er zu Prozessbeginn anführte, bestätigten sich im Wesentlichen nicht. Im Herbst 2020 wollte er Urlaub gehabt, seine Wohnung aber nie verlassen haben. Seine Lebensgefährtin sagte vor Gericht aus, der 34-Jährige wäre abends und nachts öfters und länger draußen gewesen. Nicht restlos geklärt werden konnte, ob er im Mai 2019 in der Arbeit war, wie er angab. Damals versuchte ein Mann nahe dem Prüfeninger Bahnhof, ein Mädchen zu vergewaltigen. Alle Opfer mussten im Prozess am Landgericht aussagen.
Viele Fragen warfen jedoch Google-Recherchen auf, die auf dem Handy des Angeklagten gefunden worden waren. IT-Forensiker deckten auf, dass der 34-Jährige mehrfach nach Vergewaltigung, Regensburg und Donaupark suchte – unter anderem hielt sich der Mann dafür immer wieder auf regionalen Nachrichtenportalen auf dem Laufenden. Zudem googelte er Strafen für Vergewaltiger, spezialisierte Anwälte sowie DNA-Tests und wie man sich den entziehen kann.
Mit Handy nach Details der Taten gegoogelt?
Zwei weitere Punkte stachen heraus: Auf Französisch googelte der Mann, wie lang DNA im Mund nachweisbar wäre. Was eine unmittelbare Parallele zur Vergewaltigung am 2. November 2020 im Regensburger Donaupark wäre. Mehr noch: Der Angeklagte suchte zudem, „wie viel Zeit im Gefängnis für Vergewaltigung und sexuelle Belästigung mit Waffe“ drohe – exakt das, was ihm nun vorgeworfen wird. Erklären konnte der vor zehn Jahren aus Madagaskar eingewanderte Mann auch das vor Gericht nicht.
Die fünfte Strafkammer des Landgerichts spricht das Urteil gegen den 34-Jährigen am Freitag. Sollten die Richter eine Sicherungsverwahrung anordnen, wird der Angeklagte auch nach Verbüßung seiner Strafe vorerst nicht freikommen.