Keine Prügel im Verhör – Freispruch für Kripo-Beamten in Regensburg rechtskräftig

Von André Baumgarten · 26. Januar 2026 um 14:00

Für einen „Schockschlag“ bei einem Verhör sollte ein Regensburger Drogenfahnder nochmal vor Gericht. Doch die Staatsanwaltschaft zieht überraschend die Berufung zurück – damit ist das Urteil vom Amtsgericht doch rechtskräftig. Der Anwalt des Polizeibeamten spricht von später „Einsicht“ .

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Fünf Prozesstage ging es für einen Kripobeamten um alles: seinen guten Ruf, die Karriere und die Pension. Am Ende gab es Freispruch von der angeklagten Körperverletzung im Amt. Doch die Staatsanwaltschaft zog gegen das „Fehlurteil“ in Berufung. Es sah ganz danach aus, dass das Landgericht den Schockschlag im Verhör wegen versuchten Mordes erneut aufarbeiten müsste. Doch der Freispruch ist überraschend rechtskräftig. Helmut Mörtl, der Verteidiger des Drogenfahnders, findet klare Worte: „Das kann keiner je wiedergutmachen, was mit meinem Mandant da gemacht wurde.“

Erstmals waren die Vorwürfe im Prozess um eine wilde Messerstecherei in der Hornstraße ans Licht gekommen. Ein Ermittler hatte auf Fragen von Anwälten plötzlich die Aussage verweigert – weil gegen ihn ermittelt wurde. Im Fokus stand ein Verhör des Drogenfahnders und das Handy eines mutmaßlich Geschädigten. Die Befragung des jungen Irakers Ende Juni 2023 soll nämlich eskaliert sein: Um an die Daten des Mobiltelefons zu kommen, soll es ihm zum Entsperren gereicht worden sein. Im Nachhinein keine gute Idee – der nämlich versuchte, es zu zerbrechen.

BKA-Praktikantin meldete Vorfall im Verhörzimmer

Daraufhin soll der erfahrene Beamte dem Mann einen Schockschlag gegen Kinn oder ins Gesicht verpasst haben. In den Mittelpunkt interner Ermittlungen geriet der heute 61-Jährige, weil eine junge Kollegin weitermeldete, was im Verhörzimmer der Kripo geschehen sein sollte. Sie sprach, so die Anklage, von mehreren Schlägen ins Gesicht des Irakers. Im Prozess gegen den Kripo-Beamten vermochte sie sich eineindreiviertel Jahre später an „mindestens einen Schlag“ zu erinnern. Sie sagte mehrfach, aber mehr als einen Schlag gesehen zu haben. Mittlerweile ist die ehemalige Praktikantin als Kommissarin beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden tätig.

Der angeklagte Beamte selbst und auch mehrere seiner Kollegen bestritten das jedoch vehement. Selbst der Geschädigte, gegen den damals nach einem völlig aus dem Ruder gelaufenen Drogendeal ermittelt wurde, vermochte sich lediglich an eine „Klatsche“ zu erinnern. Es hatte im Prozess gegen den Beamten drei Anläufen gebraucht, bis er doch noch aussagte – als sonderlich zuverlässiger Zeuge erwies sich der Iraker allerdings nicht, wie selbst die Vertreterin der Anklage damals resümierte.

Die Richterin zeigte sich am Ende überzeugt, dass es kein milderes Mittel gab, um das Handy als Beweismittel zu sichern. Der 61-Jährige habe als Polizist völlig zu Recht unmittelbaren Zwang angewendet. Laut der ausführlichen Begründung, die der MZ vorliegt, steht zudem, dass es nach Überzeugung der Richterin nicht mehrere Schläge gegeben habe. Sie kritisierte allerdings erhebliche formelle Mängel des Verhörs, wie zum Beispiel, dass der Iraker gar nicht belehrt wurde.

Kehrtwende der Anklage kurz vor Jahreswechsel

Die Ankläger bewerteten den Freispruch dagegen „aus tatsächlichen Gründen für unzutreffend“, hieß es auf Nachfrage. Es werde „weiterhin eine Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung im Amt“ verfolgt. Nun aber gab es die Kehrtwende: Wie Landgerichtssprecher Oliver Wagner bestätigte, wurde die Berufung Ende 2025 zurückgenommen. Das bestätigte auch Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Unter Berücksichtigung der nun vergangenen Zeit“ sei das „nach erneuter Prüfung“ geschehen. Näher wollte er sich nicht äußern.

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„Es ist erfreulich“, kommentierte Strafverteidiger Mörtl, „dass die Staatsanwaltschaft doch noch zur Einsicht gekommen ist“. Der Freispruch sei in jeder Hinsicht das sachgerechte Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen. Für seinen Mandaten sei das alles sehr belastend gewesen – „das kann keiner je wiedergutmachen“. Seit Beginn der internen Ermittlungen war der Beamte krankgeschrieben. „Ihn hat das verständlicherweise gesundheitlich schwer mitgenommen.“