Pfingstmord in Mintraching war ein Racheakt mit „äußerster Brutalität“

Von André Baumgarten · 19. Dezember 2025 um 18:52

Neffe tötet im Mai 2023 in Mintraching (Landkreis Regensburg) den eigenen Onkel. An der Schuld des 51-Jährigen bleibt „für vernünftige Zweifel kein Raum“, heißt es im Urteil deutlich. So begründet das Schwurgericht in Regensburg das Lebenslänglich für den Mann.

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Lebenslänglich wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld – so lautet das Urteil im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching. So, wie es die Anklage beantragt hatte. Der Neffe ist der Mörder des Seniors, der im Mai 2023 mit „äußerster Brutalität“ erschlagen wurde. „Unter dem Strich ist für vernünftige Zweifel kein Raum“, erklärte Vorsitzender Richter Polnik im Urteil am Freitag. Ein Satz des Angeklagten, der in einem Gespräch mit einer Bekannten fiel, sei sogar „im Nachgang nur als Schadenfreude zu interpretieren“. Die Verteidiger des 51-Jährigen kündigten Revision an.

Wie immens das Interesse an dem Fall ist, war unübersehbar. Mehr als 30 Minuten vor der Urteilsbegründung drängten sich vor Sitzungssaal 104 des Regensburger Landgerichts die Menschen dicht an dicht, darunter auch viele der Ermittler. Bis auf den letzten Platz waren alle Stühle belegt; es wurden sogar einige zusätzliche herangeschleppt. Der Angeklagte saß lange allein auf der Anklagebank – und blätterte wie gewohnt in einem Ordner vor sich. Nur das erneut heftige Zucken um Mund- und Augenwinkel ließ erahnen, dass die Anspannung schon groß war.

Tiefes Schluchzen beim Urteil

Als der Vorsitzende Richter den 51-Jährigen um 11.06 Uhr schuldig spricht, scheint es so, als wolle er kurz überrascht wirken – um Fassung aber muss er nicht ringen. Das tut ein Angehöriger des Opfers, der im Zuhörerraum Platz gefunden hat. Sein Schluchzen durchbricht die Stille im Saal. Später liegen sich Familienmitglieder in den Armen, während der Angeklagte minutenlang mit den beiden Verteidigern Johannes Büttner und Philip Roth diskutiert. Sie bleiben mit ihm im leeren Saal hinter verschlossenen Türen. Danach muss der 51-Jährige zurück in die JVA.

Dort wird er wohl für lange Zeit bleiben: Das Schwurgericht hat für den Mord am Onkel die besondere Schwere der Schuld festgestellt – was bedeutet, dass er wahrscheinlich weit mehr als 15 Jahre für lebenslange Haft absitzen muss. Eine vorzeitige Entlassung ist bei der besonderen Schwere der Schuld ausgeschlossen. Für die Feststellung zog Polnik drei erfüllte Mordmerkmale, die Vorplanung für die Tat und auch die „rechtsfeindliche Gesinnung“ des 51-Jährigen heran.

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Das Gericht sah Stalking der mittlerweile Ex-Ehefrau des Mannes als erwiesen an, obwohl diese Vorwürfe nicht Teil der Mordanklage waren. „Die Nachstellungen waren genauso wie die Tötung ein Racheakt“, betonte Polnik. Denn: In Ermittlungen zu den Nachstellungen hatte der Senior dem Angeklagten nach Überzeugung des Schwurgerichts ein falsches Alibi gegeben. „Der Angeklagte hat seinen Onkel also sehenden Auges lügen lassen.“

Sitzungssaal 104 des Regensburger Landgerichts war zuletzt beim Wolbergs-Prozess so gut gefüllt, wie am Freitagvormittag. - Foto: Baumgarten

Im später aufgekommenen Streit um die Kündigung seiner Wohnung im Haus des Ermordeten habe sich der 51-Jährige daher nicht behaupten können, ohne befürchten zu müssen, dass der Onkel das Alibi zurückzieht. Das habe ein „noch stärkeres Rachebedürfnis“ ausgelöst, „weil er machtlos war in der Situation“, erläuterte Polnik. Daraus ergebe sich für die Kammer ein Motivbündel aus Rache und Vergeltung, das letztlich am 27. Mai 2023 in der Tat gemündet sei.

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Ausschlaggebend sei dafür die narzisstische Persönlichkeit des Mannes auf der Anklagebank: Er neige zu Manipulation, habe erheblichen Durchsetzungswillen, sei sehr leicht kränkbar, allergisch gegen Zurückweisung und wolle dann Rache. Das brutale Vorgehen spiegele „die emotionale Komponente der Tat wider“, so Polnik. Es sei dem 51-Jährigen mit der Ermordung seines Onkels um die „Beseitigung der Ursache“ für Kränkung und den möglichen Verlust des Alibis gegangen.

Angeklagter hat Täterwissen offenbart

Überführt habe ihn „in hohem Maß sein proaktiver Verschleierungsversuch“. Das Alibi für den 27. Mai 2023 sei dem Angeklagten nicht nur widerlegt worden – er offenbarte damit auch Täterwissen, so die Überzeugung des Gerichts. Der 51-Jährige sei nicht, wie er angab, um 12 Uhr weg und um 22 Uhr zurückgekommen. Statt zur Arbeit sei er aber einkaufen und dann zurück gefahren, um den Onkel zu ermorden. Das geschah, wie in der Anklage angenommen, gegen 14.50 Uhr. Der Senior sei von der Attacke so überrascht worden, „dass er sich nicht wehren konnte“, sagte Polnik.

Er strebte nach Vergeltung und wollte gleichzeitig sein Alibi nicht verlieren. Es war ein Racheakt.Vorsitzender Richter Polnik zu den Motiven für die Tat

Danach wollte der Angeklagte, laut seiner Aussagen bei der Kripo, aufgrund einer Warn-Mail in die Arbeit gefahren sein, die er laut dem Urteil nachweislich aber erst deutlich später gelesen hatte. Sämtliche Einkäufe, die er um 12.06 Uhr machte, seien im Nachgang in der Küche seiner Wohnung gefunden worden. Zudem war er nicht mit dem Rad, sondern dem Auto in der Arbeit – des stehe aufgrund eines Gutachters „höchstwahrscheinlich“ fest. Per KI wurde das R im Kennzeichen und ein schwarzer VW Polo identifiziert, wie der 51-Jährige besaß.

In der Arbeit habe sich der Angeklagte laut Polnik intensiv bemüht, von Kollegen bemerkt zu werden. Zudem sei er noch mal nach Mintraching zurückgekehrt, ehe er in den Biergarten fuhr. Das sei durch Videos und sein Handy in der Funkzelle am Tatort belegt. Der 51-Jährige habe ganz bewusst „ein Alibi-Szenario mit rekonstruierbaren Punkten gewählt“, so Polnik – die einer Detailbetrachtung allerdings nicht standhielten. Die Ermittler der Regensburger Kripo haben, so viel steht fest, ganze Arbeit geleistet. Mehr als 46.000 Seiten Akten trugen sie in dem Fall zusammen.

Die im Zuge des aufwendigen Indizienprozesses aufgetauchten Zweifel zu Daten des Herzschrittmachers ordnete Polnik aus Sicht des Schwurgerichts ein. „Größere Artefakte“ hatte ein Gutachter als Schläge und mit einer Tat um 15.31 Uhr vereinbar gedeutet – doch für diese Zeit hätte der 51-Jährige ein Alibi gehabt. In der Gesamtschau käme, so die Richter, „nur die Deutung der Artefakte als Streckkrämpfe infrage“. Es bliebe Fakt: „Der Angeklagte hat kein Alibi für die Tatzeit.“

Die Spannung vor dem Urteil war bei fast allen Prozessbeteiligten regelrecht greifbar, im Bild Staatsanwältin Dr. Schilling (2. v. re.) und die beiden Nebenklage-Vertreterinnen Dagmar Ciccotti und Christina Dinesen (v. li.). - Foto: Baumgarten

Womit der 73-jährige Senior im Haus in der Hauptstraße in Mintraching erschlagen wurde, blieb nach 22 Prozesstag am Ende offen. Doch: Auch im Stalkingfall sei einst eine in Kunststoff gehüllte Axt beim Angeklagten entdeckt worden. Eine weitere Parallele, befand Polnik. Und „eine ungewöhnliche Kombination“, die aber „der Gepflogenheit des Angeklagten“ entspreche. Letztlich gebe es eine Vielzahl an Indizien, die „in der Kumulation bei keinem der Alternativtäter gegeben“ sei.

Nebenklage zufrieden – Verteidiger gehen in Revision

Die Strafverteidiger Johannes Büttner und Philip Roth, die den 51-Jährigen im Prozess vertreten hatten, kündigten an, das Urteil „rechtlich prüfen zu lassen“. Man werde definitiv Revision einlegen und den Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) vorlegen. Dafür müsse man aber das Urteil abwarten, wie das Landgericht „gegen die Argumente in den Plädoyers der Verteidigung begründet – das wird spannend“, so Büttner.

Christina Dinesen, die Anwältin des Sohnes des 73-Jährigen, zeigte sich auf Nachfrage am Nachmittag „erleichtert“, dass endlich ein Abschluss gefunden sei. „Das ist zwar keine Wiedergutmachung, aber für Gerechtigkeit ist mit dem Urteil auf jeden Fall gesorgt.“ Auch Dagmar Ciccotti hält „das Urteil für richtig“, betonte die Anwältin der Ehefrau des Toten. Die Kammer habe sich „dezidiert und sehr sorgfältig mit allen Details auseinandergesetzt, auch den kritischen Punkten“. Sie hoffe, dass die Familie „anfangen können, damit abzuschließen“.