Angeblich nach Regensburg „verkaufter“ Junge: Neue Ermittlungen in Rumänien

Der Fall des angeblich nach Regensburg „verkauften“ Jungen liegt nun bei der Staatsanwaltschaft in Rumänien. Zum Vorfall im Michlstift bezieht indes die Heimaufsicht Stellung.
Von einem Dorf in der Walachei angeblich nach Regensburg „verkauft“, vom Jugendamt in Obhut genommen, noch am selben Tag nach Tschechien „entführt“, einmal mehr in Sicherheit gebracht – und schließlich von Behörden zurück nach Rumänien geholt. Was einem Sechsjährigen aus Danciulesti widerfahren ist, scheint rechtlich nicht ganz einfach einzuordnen sein. Daher auch die Anführungszeichen bei verkauft und entführt. In Rumänien sind die Behörden mittlerweile einen Schritt weiter gekommen.
Was heißt rechtlich nicht ganz einfach? Dass ein Mann Mitte April einfach so in das Michlstift spaziert ist und den Jungen aus dem Schutzhaus mitgenommen hat, wird beispielsweise ohne Konsequenzen bleiben – aber auch nur, weil das Jugendamt an jenem Tag noch nicht Vormund des Kindes war. Anfang Oktober stellte die Regensburger Staatsanwaltschaft deshalb das Vorermittlungsverfahren gegen den selbst ernannten „Pflegevater“ des Kindes ein, bei dem es bis zur Inobhutnahme im Regensburger Stadtwesten gelebt hatte.
Verfahren aufgeteilt
An der Frage, wie der Junge überhaupt nach Regensburg gekommen ist, hat sich die Direktion zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und des Terrorismus (DIICOT) im rumänischen Gorj abgearbeitet. Im Raum stand der Verdacht, der Bub sei für umgerechnet 1600 Euro verkauft worden. Jetzt steht fest: Einen Menschenhandel hat es nicht gegeben – dafür wohl andere Straftaten.
Im April nahm die DIICOT Ermittlungen wegen eines „Verbrechens des Handels mit Minderjährigen“ auf. Zu klären galt es laut einer Mitteilung der Behörde, wie das Kind die Grenze überqueren konnte, welche Dokumente dabei zum Einsatz kamen und wer daran beteiligt war. Möglicherweise sei eine falsche Vollmacht verwendet worden, schrieben die Ermittler und traten damit einen gehörigen Presserummel in der Republik am Schwarzen Meer los. Mitte September war der Fall für die rumänische Polizei ausermittelt. „In Bezug auf das Verbrechen des Menschenhandels“ sei das Strafverfahren eingestellt worden, teilt die DIICOT auf MZ-Nachfrage mit. Aus dem vorliegenden Beweismaterial sei hervorgegangen, „dass die gemeldete Tat nicht existierte“.
Alexandru Calinoiu, Anwalt des „deutschen Staatsbürgers, der das sechsjährige Kind nach Deutschland gebracht hat“, beteuerte bereits Ende April in der Boulevardzeitung Adevarul, sein Mandant habe das Kind „völlig legal“ adoptieren wollen. Eine Zahlung habe er nicht geleistet, lediglich Ausgaben für „Kleidung, Essen und andere Dinge“ getätigt. Wen genau der Anwalt vertritt, ist unklar. Laut dem Bericht handelt es sich bei dem Mandanten um einen Geschäftsführer eines Unternehmens, der rumänische Mitarbeiter beschäftigt. Ein „Arbeitskollege“ sei beauftragt worden, das Kind via Vollmacht außer Landes zu bringen.
Vorwurf Freiheitsberaubung
Vollends mit rechten Dingen scheint diese „Adoption“ jedoch nicht abgelaufen zu sein. Der Junge ist seit seiner Rückführung nach Rumänien in einer Pflegefamilie untergebracht und genießt besonderen Schutz der Nationalen Behörde zum Schutz der Kinderrechte (ANPDCA). Auch die DIICOT hat Unregelmäßigkeiten festgestellt: „Hinsichtlich der Straftat der illegalen Freiheitsberaubung“ sei die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Targu Carbunesti, einer Kleinstadt im Kreis Gorj, übergeben worden. „Das Ermittlungsmaterial zu den Straftaten des Amtsmissbrauchs und des illegalen Grenzübertritts“ habe man der Staatsanwaltschaft in Oradea, einer Großstadt an der ungarischen Grenze, übergeben. Die Frage, gegen wen sich die Ermittlungen genau richten, lässt die DIICOT unbeantwortet.
„Entführung“ im Michlstift: Das sagt die Heimaufsicht zum Vorfall
Als die „Entführung“ des Sechsjährigen aus dem Michlstift publik wurde, entbrannte eine Diskussion über das Sicherheitskonzept des Regensburger Schutzhauses – auch weil die Pforte nicht besetzt war. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol forderte Antworten von der Staatsregierung. Die hat er mittlerweile bekommen.
15 Fragen hatte Mistol formuliert. Beispielsweise wollte er wissen, wann die bei der Regierung der Oberpfalz angesiedelte Heimaufsicht über den Vorfall informiert worden ist und welche Konsequenzen man daraus gezogen hat.
Der Vorfall vom 19. April sei der Regierung der Oberpfalz am 26. des Monats gemeldet worden, heißt es in der Antwort (liegt der MZ vor). Im Nachgang sei die Heimaufsichtsbehörde über die „weiteren Hintergründe“ informiert worden. Als Grund für die Inobhutnahme werden „Straftaten zum Nachteil des Kindes durch den Mann“ angeführt, die im Raum gestanden hätten.
Hätte die „Entführung“ verhindert werden können? „Nach Auffassung der Heimaufsichtsbehörde hat die Einrichtung ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt“, schreibt die Staatsregierung. Der Mann habe das Kind, das sich in einer „hochgradig emotional aufgewühlten Gefühlslage“ befunden habe, nicht alleine angetroffen. Die Mitarbeiter hätten versucht, die Situation verbal zu lösen. Wären sie körperlich eingeschritten, hätte eine Eskalation gedroht. Zudem sei die Polizei unverzüglich eingeschaltet worden. Ordnungsrechtliche Maßnahmen hält die Aufsichtsbehörde für nicht erforderlich und gerechtfertigt.
Zur unbesetzten Pforte teilt die Staatsregierung Mistol mit, dass die Heimaufsichtsbehörde von dem Umstand gewusst habe und die Stelle mittlerweile besetzt sei. Ein zusätzlicher Sicherheitsdienst sei für Einrichtungen wie das Michlstift grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, die im Schutzhaus leben, bewertet die Heimaufsichtsbehörde als „ausreichend gegeben“. Eine umfassende Überwachung sei in solchen Einrichtungen „nicht anzustreben“.