Paukenschlag im Fall des „entführten“ Buben (6): Verfahren gegen Regensburger eingestellt

Verkauft? Entführt? In Sicherheit gebracht. Man mag es kaum glauben, was einem sechsjährigen Jungen aus der Walachei heuer alles widerfahren ist. Die Aufarbeitung seiner Geschichte schreitet voran. Zumindest die Vorkommnisse in Regensburg sind ausermittelt. Strafbar hat sich niemand gemacht – weil das Timing (nicht) gepasst hat.
Was in Rumänien geschah, ist nach wie vor mit Fragenzeichen behaftet. Fest steht: Heute genießt der Bub in der Republik am Schwarzen Meer besonderen Schutz. Aber von vorne: Um den Jahreswechsel herum soll der Junge, der aus der Gemeinde Danciulesti stammt, nach Deutschland verkauft worden sein. Von umgerechnet 1600 Euro, die geflossen sein sollen, ist in übereinstimmenden Medienberichten die Rede.
Die Direktion zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und des Terrorismus (DIICOT) im rumänischen Gorj ermittelt seit April, zeigt sich aber wenig auskunftsfreudig. Mehrere MZ-Anfragen bleiben unbeantwortet – auch von der Generaldirektion für Sozialhilfe und Kinderschutz. In der rumänischen Presse ist seit Monaten nichts mehr zum Fall zu lesen.
Ermittlungen wegen Menschenhandels: Ungültige Dokumente fallen in Regensburg auf
Der Geschichte zweiter Teil spielt in Regensburg und hat die Ermittlungen im Herkunftsland des Jungen überhaupt erst angestoßen. Im Mittelpunkt steht „Herr M.“ aus dem Stadtwesten. Der wurde laut Stadtsprecherin Katrin Butz von sich aus beim Jugendamt vorstellig, weil er sich um die Pflegschaft des Kindes bemühte, das bei ihm lebte. Der Behörde kamen die Papiere, die er dabei hatte, wohl spanisch vor. „Die verschiedenen vorgelegten Dokumente und Erklärungen wurden durch das Jugendamt geprüft und zur weiteren Abklärung an das Bundesamt für Justiz – Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte übermittelt“, schildert Butz. Da die Klärung einige Zeit in Anspruch nahm, erteilte das Jugendamt dem Mann eine vorläufige Pflegeerlaubnis.
Rückmeldung aus Rumänien: Die Dokumente sind ungültig – in Hinblick auf Sorgerecht und Grenzübertritt. Aufgrund der „damit im Raum stehenden Straftaten“ wurde der Junge laut Butz in Obhut genommen und in das Michlstift gebracht. Das war am 19. April. Noch am selben Tag spazierte der selbst ernannte „Patenonkel“ in das städtische Schutzhaus, nahm das Kind gegen den Willen der Erzieherinnen mit und setzte sich ins Ausland ab. Die Polizei griff die beiden in Tschechien auf. Das Jugendamt holte den Jungen zurück nach Regensburg, die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.
Nach Vorfall in Regensburg: Junge wird zurück nach Rumänien gebracht
Kapitel drei: Eine Delegation aus Rumänien reiste Ende April nach Regensburg, brachte das Kind zurück nach Rumänien. Miheia-Malina Diculescu-Blebea, Generalkonsulin in München, bedankte sich bei Facebook ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit dem Regensburger Jugendamt und der Polizei. Auch Stadtsprecherin Butz sagt: „Die Kooperation zwischen den Behörden verlief partnerschaftlich und reibungslos, zum Wohle des Kindes.“
Seit der Junge wieder in Rumänien ist, kümmert sich eine Reihe von Spezialisten um ihn. Wie die Nationale Behörde zum Schutz der Kinderrechte (ANPDCA) auf MZ-Nachfrage erklärt, habe ein Gericht „besondere Schutzmaßnahmen“ verfügt. Pflegeeltern haben den Buben aufgenommen. Er besucht einen Kindergarten, macht eine Sprachtherapie und wird psychologisch betreut – um das „Trauma, das er erlebt hat“, zu überwinden. Der Junge mache gute Fortschritte und sei körperlich gesund.
„Entführung“ aus Michlstift: Verfahren wegen fehlender Vormundschaft eingestellt
Die Ermittlungen der Regensburger Kriminalpolizei in Sachen Kindesentzug sind mittlerweile abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Anfang Oktober wurde das Vorermittlungsverfahren eingestellt, „weil kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt“, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage erklärt. Das liegt daran: Der Tatbestand – die Entziehung Minderjähriger – setzt laut Rauscher voraus, „dass der Täter ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält“. Zwar könnten das Jugendamt, beziehungsweise dessen Mitarbeiter, prinzipiell „Pfleger“ darstellen. Voraussetzung dafür sei die Vormundschaft. „Diese lag (noch) nicht vor“, erklärt Rauscher. Der „objektive Tatbestand“ sei damit „nicht einschlägig“, heißt es in der abschließenden Verfügung der Staatsanwaltschaft.
Zum Stand der Ermittlungen wegen eines „Verbrechens des Handels mit Minderjährigen“ hat das DIICOT seit April nichts Neues zu vermelden. In Rumäniens wichtigster Boulevardzeitung, Adevarul, meldete sich Alexandru Calinoiu zu Wort. Er ist Anwalt des „deutschen Staatsbürgers, der das sechsjährige Kind aus dem Landkreis Gorj nach Deutschland gebracht hat“ – ob damit „Herr M.“ gemeint ist, ist unklar. Laut Calinoiu habe sein Mandant das Kind „völlig legal“ adoptieren wollen. Eine Zahlung habe er nicht geleistet, lediglich Ausgaben für „Kleidung, Essen und andere Dinge“ getätigt. „Es gibt kein Verbrechen“, wird Calinoiu zitiert. Eine MZ-Anfrage ließ er unbeantwortet.
