Dieser Bub (6) soll nach Regensburg verkauft worden sein – Bleibt seine Entführung straffrei?

Von Jonas Raab · 18. September 2024 um 21:00

„Herr M.“ spaziert in das Michlstift und nimmt ein Kind mit. Polizisten greifen die beiden in Tschechien auf. Der Junge ist wohlauf, wird zurück nach Regensburg gebracht. Die Beamten leiten ein Verfahren gegen den Mann ein. In Rumänien laufen da längst Ermittlungen. Das Kind soll nach Deutschland verkauft worden sein. Eine Rekonstruktion.

8. April: Rumänische Behörden nehmen Ermittlungen wegen Menschenhandels auf

Die Direktion zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und des Terrorismus (DIICOT) im rumänischen Gorj leitet ein Strafverfahren wegen eines „Verbrechens des Handels mit Minderjährigen“ ein. Das teilt die Behörde Ende April mit. Das Jugendamt Regensburg habe den sechsjährigen Jungen, der aus der Gemeinde Danciulesti stammen und angeblich im Dezember verkauft worden sein soll, Mitte des Monats in Obhut genommen. Es müsse ermittelt werden, wie das Kind die Grenze überqueren konnte, welche Dokumente dabei zum Einsatz kamen und wer daran beteiligt war. Möglicherweise sei eine falsche Vollmacht verwendet worden, schreiben die Ermittler.

19. April: Entführung aus dem Regensburger Michlstift

Das Regensburger Jugendamt nimmt den Jungen aus einer Kita heraus in Obhut, wie Sozialbürgermeisterin Astrid Freudenstein (CSU) der MZ schildert. Der Junge habe zu dem Zeitpunkt bei „Herrn M.“ im Regensburger Stadtwesten gewohnt. Der bezeichnet sich laut Freudenstein als „Pflegevater“ des Kindes – und bemüht sich auch um dessen Pflegschaft. Kurz nach der Inobhutnahme, am Freitagvormittag, wird „Herr M.“ im Michlstift vorstellig. Er sei zuvor schon öfter zu Terminen im Haus gewesen, sagt Freudenstein. Das Kind sei auf den Mann, den es offenkundig gut kannte, zugelaufen. Der nimmt den Jungen gegen den Willen des Personals mit. Einen Tag nach dem Aufgriff in Tschechien holt ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind dort ab.

26. April: Presserummel um „verkauftes“ Kind in Rumänien

Die Ermittlungen wegen Menschenhandels machen nach der Mitteilung der DIICOT in der rumänischen Presse die Runde. Von umgerechnet 1600 Euro, die geflossen sein sollen, ist die Rede. Auch der Vater kommt in einem Bericht zu Wort: Er habe sein Kind zur Adoption freigegeben, ihm ein besseres Leben in Deutschland ermöglichen wollen. Geld habe er nicht bekommen. Verwandte widersprechen. Die Geschwister des Sechsjährigen – ein achtjähriges Mädchen und ein zweijähriger Junge – werden laut übereinstimmenden Berichten in Pflegefamilien untergebracht. Der Vater soll Alkoholiker sein, die Mutter mit psychischen Problem kämpfen.

29. April: Regensburg – München – Rumänien

Vertreter der rumänischen Regierung und des rumänischen Generalkonsulats in München kommen mit einem Team aus Psychologen und Pädagogen nach Regensburg, um den Sechsjährigen nach München und dann zurück nach Rumänien zu holen. Bei Facebook veröffentlicht das Konsulat Bilder von der Rückführung. Der Sechsjährige ist unter anderem beim Fußballspielen mit Rares Achiriloaie zu sehen, dem Leiter der Nationalen Behörde zum Schutz der Kinderrechte (ANPDCA). Konsulin Miheia-Malina Diculescu-Blebea bedankt sich bei Facebook ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit dem Regensburger Jugendamt und der Polizei. Sie hätten es ermöglicht, den Jungen innerhalb kürzester Zeit der gefährlichen Umgebung zu entziehen.

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Die ANPDCA spricht in einer Pressemitteilung von einem „schockierenden Fall“. Man sei zuversichtlich, dass ihn die Ermittler bald lösen würden. Was vorgefallen ist, schien „juristisch beängstigend“ zu sein. „Unsere absolute Priorität ist es im Moment, sicherzustellen, dass es dem Kind gut geht – dass es die volle Unterstützung und Hilfe von unseren Spezialisten erhält, um das offensichtliche Trauma zu überwinden, das es durchgemacht hat“, lässt sich Behördenleiter Achiriloaie zitieren. Das Konsulat will sich auf Nachfrage nicht näher zum Fall äußern und verweist auf die ANPDCA; die Kinderschutzbehörde lässt eine MZ-Anfrage unbeantwortet.

10. September: Bleibt die Entführung aus Schutzhaus straffrei?

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf Entziehung Minderjähriger sind fast abgeschlossen. „Der Vorgang wird in den nächsten Wochen an die Staatsanwaltschaft Regensburg abgegeben“, erklärt Polizei-Sprecher Michael Zaschka. Wegen des Verdachts auf Menschenhandel habe die Regensburger Kripo nicht ermittelt. Eine Zusammenarbeit mit rumänischen Behörden habe es nicht gegeben.

Laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bleibt die Entführung des Jungen aus dem Michlstift womöglich ohne Konsequenzen. „Wir gehen derzeit davon aus, dass sich der vermeintliche Täter nicht wegen Entziehung Minderjähriger strafbar gemacht hat“, sagt Rauscher. Diesen Tatbestand erfülle nur, wer ein Kind „den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger“ entzieht. Ein „Pfleger“ könnten auch das Jugendamt und dessen Mitarbeiter sein. Voraussetzung sei laut Rauscher die Vormundschaft. „Diese lag (noch) nicht vor.“

Die Entführung des Jungen aus dem Regensburger Schutzhaus warf ein Schlaglicht auf die Sicherheit im Michlstift.