Ex-Pfleger in Regensburg für Misshandlung von Behindertem zu Bewährung verurteilt

Freispruch in drei von fünf Fällen – im aufsehenerregenden Prozess um brutale Misshandlungen in einer Behinderteneinrichtung ist das Urteil gefallen. Nur das, wofür es Augenzeugen gab, reichte am für das Regensburger Landgericht am Ende für eine Verurteilung.
Fotos der massiven Verletzungen einer jungen Frau lassen die Menschen, die sie in einer Behinderteneinrichtung im Raum Regensburg umsorgten, nicht los. Zur Rechenschaft gezogen wird einer ihrer Kollegen, der für diesen und weitere Fälle der Misshandlung von Schutzbefohlenen im Jahr 2022 angeklagt war, nicht.
Es blieben zu viele Zweifel, begründete das Gericht seinen Freispruch in drei Fällen. Ein „wohl unbefriedigendes Ergebnis“, wie Vorsitzender Richter Dr. Guth erklärte. Schuldig gesprochen wurde der 51-Jährige für zwei Vorfälle mit einem Bewohner, dem er ein Stofftier in den Mund schob, um ihn zum Schweigen zu bringen. Nur dafür gab es Augenzeugen.
Zufriedenes Lächeln weicht ernstem Blick
Das weiße Hemd trägt der Angeklagte leger über der Jeans, die Ärmel sind hochgekrempelt. Während in den gut gefüllten Zuhörerreihen im Sitzungssaal 104 des Regensburger Landgerichts noch viel getuschelt wird, sitzt der 51-Jährige, der aus dem Raum Passau stammt, mit einem zufrieden wirkenden Lächeln neben seinem Anwalt.
Strafverteidiger Andreas Lösche hatte in seinem Plädoyer Freispruch auf ganzer Linie gefordert. Die Anklage hingegen sah jeden der fünf Vorwürfe als nachgewiesen und beantragte neun Jahre Gefängnis. Als die siebte Strafkammer das Urteil begründet, verfolgt der Ex-Pfleger die Ausführungen mit verschränkten Armen und ernstem Blick. Er hatte wortreich jede Verantwortung bestritten.
Die Vorwürfe gegen den 51-Jährigen hatten es in sich: Von Herbst 2021 bis Frühjahr 2022 sollte er wehrlose Bewohner der Einrichtung gequält und brutal misshandelt haben. Fünf Fälle der Misshandlung von Schutzbefohlenen umfasste die Anklage. Es ging um Schläge gegen Hals und Kopf, eine Oberarm-Fraktur sowie Stofftiere, die der Mann einem damals 23-Jährigen in den Mund gestopft haben soll, weil der wohl laut schrie.

Die umfangreichen Ermittlungen der Kripo waren ins Laufen gekommen, nachdem Angehörigen Spuren von Übergriffen aufgefallen waren – und sie deshalb Anzeige erstatteten. Interne Ermittlungen brachten weitere Auffälligkeiten ans Licht. „Wir nehmen jeden Vorwurf von Übergriffigkeit und Gewalt sehr ernst“, erklärte die Einrichtung in einer Stellungnahme. Der Mitarbeiter sei umgehend freigestellt und die Arbeit der Ermittler unterstützt worden.
Von den fünf Fällen, für die der 51-Jährige sich verantworten musste, blieben am Ende der aufwendigen Beweisaufnahme jetzt nur zwei übrig. Dafür verhängte das Landgericht ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Zudem wurde ein vierjähriges Berufsverbot ausgesprochen. Der Mann arbeitet seit seiner Entlassung allerdings bereit nicht mehr als Pfleger. Er hatte sich danach eine andere Arbeit gesucht.
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Eine Anstellung im Gesundheitsbereich hätte er bei dieser Vorgeschichte wohl nicht mehr gefunden. Denn in Fällen wie diesem – auch, wenn vorerst nur ein Verdacht besteht– ordnen Staatsanwaltschaft oder Gericht eine „MiStra“, eine sogenannte Mitteilung in Strafsachen, an. Bei einigen Berufsgruppen ist es verpflichtend, „Zweifel an der Eignung zur Berufsausübung“ an den Arbeitgeber sowie zuständige Aufsichtsbehörden weiterzugeben.
Gut eine halbe Stunde hat sich der Vorsitzende Richter Dr. Guth gestern Zeit genommen, um die Entscheidung seiner Strafkammer zu begründen. In drei Fällen sei letztlich „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen“ gewesen, inwieweit die Vorfälle in die Verantwortung des Angeklagten fielen. Lediglich zwei sah man „hinreichend aufgeklärt“, um darauf eine Verurteilung zu stützen.
Augenzeuginnen laut Gericht glaubwürdig
Im Frühjahr 2022 stopfte der Mann einem Bewohner nachts zweimal ein Stofftier in den Mund, um ihn zum Schweigen zu bringen. Erwiesen sei das, so Dr. Guth, da zwei Kolleginnen den 51-Jährigen gesehen hatten, zunächst aber nichts meldeten. Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeuginnen gebe es nicht. Alles, was sie konstant sagten, sei plausibel und nachvollziehbar. Für eine Intrige, die der Angeklagte als potenzielle Begründung für die aus seiner Sicht falschen Angaben angeführt hatte, sah Guth „keinerlei Ansatzpunkte“.
Das „unbefriedigendste Ergebnis“ nannte der Vorsitzende die Gewalt gegen eine Bewohnerin im April 2022. Sie sei mit „massiver Gewalt malträtiert“ worden und dem wehrlos ausgeliefert gewesen. Dass es der Angeklagte war, sei aber nicht erwiesen – womöglich war die damals 30-Jährige tags zuvor misshandelt worden, als der Pfleger keinen Dienst hatte.