Behinderte in Regensburger Einrichtung misshandelt: Ex-Pfleger (51) vermutet Verschwörung

Von André Baumgarten · 24. April 2026 um 07:00

Mehrfach soll ein Pfleger vier Bewohner einer Regensburger Behinderteneinrichtung brutal misshandelt haben. Im Prozess am Landgericht hat der 51-Jährige am Donnerstag alle Vorwürfe zurückgewiesen.

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Die Behinderten hätten sich wahrscheinlich selbst verletzt, erklärt der Mann: „Ich habe damit nichts zu tun.“ Als Grund für die ihn belastenden Aussagen zweier Kolleginnen bei der Kripo vermutet der Angeklagte deren „verschwörerische Art“. Eine von ihnen kam am ersten Verhandlungstag allerdings ebenfalls zu Wort.

Was die Anklage der Regensburger Staatsanwaltschaft dem Mann vorwirft, liegt mittlerweile weit zurück: Von September 2021 bis April des Folgejahres haben Ermittler fünf Fälle der Misshandlung von Schutzbefohlenen zusammengetragen. Es geht bei den Vorwürfen um stumpfe Gewalt gegen Hals oder Kopf von Bewohnern, einen gebrochenen Oberarm sowie Stofftiere, die er einem damals 23-Jährigen in den Mund gestopft haben soll, weil der offenbar wild schrie.

Angeklagter sitzt lächelnd neben seinem Verteidiger

Äußerlich wirkt der Mann auf der Anklagebank gelöst. Immer wieder huscht ein gelassenes Lächeln über sein Gesicht, als er mit Verteidiger Andreas Lösche auf den Prozessstart wartet. Mit vor sich verschränkten Armen nimmt er Platz. Und mustert die Menschen im Zuhörerbereich von Sitzungssaal 104 im Regensburger Justizgebäude genau, checkt sein Handy, ehe er es in der Jackentasche verschwinden lässt. Auf dem Tisch vor dem 51-Jährigen liegt eine Mappe mit seinen Notizen.

Daraus liest nach Erledigung der Formalien auch der Anwalt vor. Sein Mandant bedauere, dass sich Bewohner verletzt hätten. Jedwede Verantwortung dafür weise man zurück. Über die wahren Gründe könne man nur mutmaßen. Im Namen des angeklagten Pflegers, der seit seiner Kündigung durch die Einrichtung wohl nicht mehr in dem Beruf arbeitet, verwies er auf frühere Auffälligkeiten, die es damals beim mit neun Jahren Jüngsten der vier Patienten gegeben habe.

So einen kleinen Stoffvogel, den hat er ihm dann in den Mund gesteckt.Eine Augenzeugin sagte vor Gericht aus

Der Mann im blauen Pulli und Jeans äußert sich danach selbst. Er erzählt beispielsweise, wie er die im Bett eingeklemmte Hand eines 25-Jährigen befreit haben will, bei dem dann eine Fraktur des Oberarmes festgestellt wurde. Auch zum Fall mit dem Stofftier, das einem Patienten in den Mund gestopft worden sein soll, macht der 51-Jährige Angaben: „Nein, diese Situation hat sich so nicht ereignet.“ Er sei von vielen gelobt worden, dass er „super-ruhig mit solchen Situationen“ umging. Und es sei im Alltag auch „nicht ungewöhnlich, das sie lamentieren“.

Verwundert erklärt der Angeklagte, dass seiner Meinung nach Lücken in den Ermittlungsakten, die er gut zu kennen scheint, sind. Es gebe mehr als nur das eine Protokoll, das bei Gericht vorliege. Ein „Blatt speziell für den Nachtdienst“ führt der Mann an – das dokumentiere zu dem angeklagten Vorfall mit einer Patientin etwas anderes, als in der Anklage stehe. Und: Eine Kollegin habe besagtes Protokoll laut dem 51-Jährigen mitunterschrieben. Sie sagt im Mai aus.

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Dass es zwei Zeuginnen gibt, die ihn später bei der Einrichtung meldeten und ihn auch in Aussagen bei der Kriminalpolizei schwer belasteten, „ist genau das, was mich verblüfft“, betont er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Dr. Guth. Diese seien wohl bei der Leitung der Einrichtung „nicht in besonders gutem Licht“ dagestanden. So hätten ihm das beide nach einer Beschwerde wegen ihres Dienstplanes erzählt. „Mir ist das ehrlich gesagt ein Rätsel“, sagt er, „Vielleicht wollten sie das glätten.“ Statt aber mehrere Wochen damit zu warten, hätte er Vorfälle wie diesen sofort bei der Leitung gemeldet, betont er weiter.

Erzählte der Angeklagte zunächst andere Version?

Eine Augenzeugin kam am Donnerstag auch noch zu Wort und wiederholte, was sie erlebt und ausgesagt hatte. Sie habe an jenem Tag gemerkt, das der Angeklagte „schon recht grantig war“. Und später sei da dieser kleine Stoffvogel gewesen – „den hat er ihm dann in den Mund gesteckt.“ Sogar noch ein zweites Mal, bis der „Klient dann das Würgen anfing“. Sie habe sich aber erst nicht getraut, in der Arbeit etwas zu sagen, „Irgendwie dachte ich mir, mir glaubt keiner.“

Weitere Fragen zur Version des 51-Jährigen warf eine andere Kollegin aus der Einrichtung auf. Ihr habe der Angeklagte nach einem Vorfall berichtet, der Patient mit dem gebrochenen Arm sei bis zum Oberarm festgesteckt. Vor Gericht betonte der Angeklagte, es sei nur die Hand gewesen. Der siebten Strafkammer am Landgericht steht eine umfangreiche Beweisaufnahme bevor. Interessant dürften auch die Einschätzungen der Rechtsmedizin werden, auf denen die Anklage wohl fußt.

Das Regensburger Landgericht hat für die Wahrheitsfindung bis dato fünf weitere Prozesstage angesetzt. Ein Urteil in dem Fall soll demnach erst Mitte Juni fallen.