Ehefrau und Schwester von Regensburger Drogenboss für „Geldmanagement“ verurteilt

Von André Baumgarten · 18. April 2026 um 12:00

Tauziehen und Rätselraten um mehr als 100.000 Euro mutmaßliches Drogengeld geht weiter. Vor vier Jahren fliegt die Heroinbande in Regensburg auf – und beschäftigt die Justiz bis heute: Nach den zwei Freisprüchen für die Eltern der Drahtzieher gab es diesmal Haftstrafen für zwei Frauen.

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Weil sie für ihren Mann und den eigenen Bruder Geld in Empfang genommen haben, hat das Amtsgericht am Freitag zwei Frauen zu Haftstrafen verurteilt. Sie waren laut Anklage für das „Geldmanagement“ zuständige Helfer eines Bosses der Heroinbande, der Ermittler 2022 das Handwerk legten. Die Aufarbeitung des organisierten Handels mit Heroin und Crystal im zweistelligen Kilobereich läuft vier Jahre nach der Groß-Razzia noch immer – so, wie das Rätselraten um fast 118.000 Euro in bar, die einst beschlagnahmt wurden.

Nimmt jemand Geld aus kriminellen Machenschaften an und reicht es weiter, ist das strafbar. Mit dem Mann, für den eine 40-Jährige und eine 31-Jährige nun wegen Geldwäsche auf der Anklagebank landeten, waren sie verwandt. Die Ältere, seine Noch-Ehefrau, soll von Juli 2021 bis März 2022 rund 35.000 Euro Drogengeld erhalten und weitergegeben haben. Bei seiner Schwester, der Jüngeren, sollen es über 50.000 Euro gewesen sein. So steht es in den Anklagen.

Angeklagte schweigen, Zeugen verweigern jede Aussage

Im Prozess ließen die Frauen ihre beiden Verteidiger alles bestreiten und zogen es vor, zu schweigen. Das ist ihr gutes Recht. Auch der frühere Boss der Regensburger Heroinbande und zwei Helfer, die alle lange Haftstrafen absitzen und nun als Zeugen aussagen sollten, taten dasselbe. Sie zogen ihr Zeugnisverweigerungsrecht. So sagten am Ende nur zwei Ermittler aus, die einst tief in dem Fall drinsteckten.

Am klarsten aber belasteten die beiden Damen auf der Anklagebank ziemlich eindeutige Chats auf einem Handy, das einst bei ihrem Ex und Bruder sichergestellt worden war. Darauf waren Geldübergaben an „meine Frau“ und an die Schwester sogar mit einem Foto zur besseren Identifikation bei der Übergabe detailliert nachzulesen. Das Handy konnte nämlich vom Spezialisten ausgelesen werden.

Für Freisprüche, wie sie die Strafverteidiger David Hölldobler und Martin Scharl beantragt hatten, sah Amtsrichter Dr. Tschech gar keinen Raum. Die Chats belegten „zweifelsfrei“, was die Anklage umfasste. Und dass die beiden Frauen nicht wussten, womit der Noch-Ehemann und Bruder solche Geldsummen machte, wäre geradezu lebensfremd.

Mitte März standen die Eltern des verurteilten Co-Bosses der Heroinbande aus Regensburg vor Gericht (im Bild mit ihren Verteidigern Marius Hoser, re., und David Hölldobler, li.) und wurden freigesprochen. - Foto: Baumgarten

Erschwerend kam demnach hinzu, dass in besagten Chats alle möglichen Details, wie beispielsweise das Geld gestückelt einzuzahlen sei, sehr genau besprochen wurden. Nur in einem Punkt schloss sich Dr. Tschech in seinem Urteil am Freitag den Rechtsanwälten an: Die Einziehung des Geldes (31.500 Euro für die 40-Jährige und mehr als 50.000 Euro für die Schwester) ordnete er gesamtschuldnerisch an – der Noch-Ehemann und Bruder muss also jeweils mitzahlen.

Das kleine Vermögen, das im April 2022 in Regensburg und in Tschechien beschlagnahmt wurde, bleibt dafür aber außen vor. Bei den Eltern der zwei verurteilten Drahtzieher der Heroinbande (es gab zwei Bosse) lagen einst knapp 118.000 Euro Drogengeld, zu dem bis heute nichts entschieden ist. Die Eltern wurden zuletzt vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen – weil einmal die Chats nicht verwertbar waren und im zweiten Fall (den Eltern des Regensburgers) nicht festzustellen war, dass es Gelder aus Drogendeals sind.

Drahtzieher der Heroinbande kassierte fast Höchststrafe

Das letzte Wort aber ist hier noch gar nicht gesprochen. In diesem Punkt hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Regensburger Landgerichts nach dem teils turbulenten Mammut-Prozess gegen die Heroinbande nämlich aufgehoben. Die hohen Strafen gegen die beiden Drahtzieher, die nur ganz wenig unter der Höchststrafe von 15 Jahren kassierten, sind unabhängig davon aber längst rechtskräftig. Dennoch wird es noch mindestens ein weiteres Nachspiel geben.

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Möglich wäre das aber auch bei den nun verurteilten Frauen. Ob sie die Urteile, ein Jahr und fünf Monate für die 40-Jährige und ein Jahr für die 31-Jährige (für beide auf Bewährung verhängt), akzeptieren werden, blieb am Freitag vorerst offen.