Anklage fordert mehr als 55 Jahre Haft für eine Heroinbande in Regensburg

Von André Baumgarten · 8. Februar 2024 um 19:51

Nach Foltervorwürfen und abgelehnter JVA-Durchsuchung geraten die Plädoyers im Prozess gegen fünf Männer erneut zu einem Kräftemessen. Die Verteidiger beantragten die Einstellung des Verfahrens um kiloweise harter Drogen.

Eine Bande, die laut Anklage mit 45 Kilo Heroin und Crystal Meth in Regensburg handelte, soll insgesamt für mehr als 55 Jahre in Haft – das beantragte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher. Zehn Monate nach dem Prozessstart wurden gestern überraschend die ersten Plädoyers gehalten. Wie in den mehr als 40 Verhandlungstagen zuvor prallten im Landgericht sprichwörtlich Welten aufeinander.

Zuletzt hatte ein Antrag der Strafverteidiger Hubertus Werner und Philipp Pruy für Schlagzeilen gesorgt: Sie wollten ein Gefängnis durchsuchen lassen, um Belege für Fälschungen in der Patientenakte ihres Mandanten zu finden. Der 37-Jährige soll laut Anklage einer der beiden Drahtzieher der Heroinbande gewesen sein. Vor Gericht stehen er und seine vier mutmaßlichen Komplizen wegen Rauschgifthandel im ganz großen Stil. Es geht um 37 Kilo Heroin und rund 7,5 Kilo Methamphetamin – im Straßenwert von geschätzt rund 3,6 Millionen Euro.

In den Plädoyers spielte das aber nur beim Anklagevertreter eine Rolle. Oberstaatsanwalt Rauscher rechnete vor, dass es bei den Vorwürfen um das bis zu 4950-Fache der nicht geringen Menge gehe. Vor allem der 37-Jährige sei „ein Berufskrimineller“. Für ihn, für den zweiten Hauptangeklagten (36) und einen Lagerhalter (35) sehe er kaum etwas, was zu deren Gunsten spräche. Rauscher sparte nicht mit Kritik an drei Verteidigern. Ab dem ersten Sitzungstag hätten die „ein an den Haaren herbeigezogenes, unwürdiges und unnötiges Theater“ aufgeführt. Auf die Spitze getrieben hätten sie das mit „grotesken Foltervorwürfen“.

Es war ab dem ersten Tag ein unwürdiges und unnötiges Theater.

Thomas Rauscher, Oberstaatsanwalt

Die Antwort ließ nicht auf sich warten: „Mit vollen Hosen ist gut stinken“, entgegnete Anwalt Hubertus Werner und monierte, dass dieses Verhalten einer Staatsanwaltschaft nicht würdig sei „und erst recht nicht einem Oberstaatsanwalt“. Als unpassend und ungerechtfertigt wies er jede Kritik zurück. Anwalt Pruy verbat sich „diese diffamierenden Aussagen“ ebenfalls. Man habe sich nur „nicht zu Verurteilungsbegleitern machen lassen, sondern Missstände und den Umgang mit dem Mandanten Gehör verschafft“. Diesen hätten die Behörden nach der Abschiebung in die Ukraine mit „einer Falle nach Deutschland zurück gelockt“, um seiner habhaft zu werden. Monatelang hätten Ermittler zugeschaut und erst, als der 37-Jährige wieder im Lande war, zugegriffen, „um den richtig fetten Braten zu kriegen“, so Pruy.

Wir haben uns nicht zu Statisten und Verurteilungsbegleitern machen lassen.

Philipp Pruy, Strafverteidiger

Oberstaatsanwalt Rauscher forderte für die beiden Hauptangeklagten 14 Jahre und sechs sowie drei Monate Haft – damit blieb er nur knapp unter der Höchststrafe. Für die drei anderen Männer beantragte Rauscher zwischen sieben und zehneinhalb Jahre Haft. Die Verteidiger des 37-Jährigen plädierten dagegen auf die Einstellung des Verfahrens – wegen Nichtverwertbarkeit der Kryptohandy-Chats, auf denen letztlich alle weiteren Erkenntnisse beruhten.

Strafverteidiger Christian Reiser forderte in seinem Plädoyer sechseinhalb Jahre Haft. Sein Mandant, der vom SEK einst in Nittendorf aus seinem Haus gesprengt worden war, hatte im Prozess gestanden. Seit 25 Jahren sei der Mann heroinabhängig, was bei der Strafzumessung erheblich zu berücksichtigen sei.

Ein Urteil wird voraussichtlich wohl erst im März fallen können. Drei weitere Plädoyers stehen im Prozess in Regensburg noch an.

Drei weitere Plädoyers stehen in dem Prozess noch aus. Das Urteil dürfte alle Voraussicht nach erst im März fallen. Foto: Baumgarten