Chaotischer Start im Mega-Prozess um fast 45 Kilo Heroin und Crystal Meth

Von André Baumgarten · 19. April 2023 um 19:41

In Regensburg steht eine mutmaßliche Heroinbande vor Gericht. Die fünf Männer sollen im großen Stil mit Drogen gehandelt haben. Zum Prozessstart hagelte es Anträge – auch wegen Befangenheit gegen die Richter am Landgericht.

Am Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen eine mutmaßliche Drogenbande begonnen. Die fünf Männer sollen im großen Stil mit Rauschgift gehandelt haben. Laut Anklage geht es um 37 Kilo Heroin und rund 7,5 Kilo Crystal Meth. Doch der Auftakt des Mega-Prozesses geriet zu einem Kräftemessen zwischen den Verteidigern und der fünften Strafkammer.

Eine ganze Flut von Anträgen gipfelte schließlich am Nachmittag in einer Ablehnung der fünften Strafkammer wegen Befangenheit. Darüber muss nun allerdings eine andere Kammer am Regensburger Landgericht entscheiden. Und dafür ist nun etwas mehr Zeit, als geplant: Der für Donnerstag vorgesehene Prozesstag entfällt.

Drogen wären auf der Straße rund 3,6 Millionen Euro wert

Die 34 bis 47 Jahre alten Angeklagten sollen in weniger als einem Jahr Rauschgift im Straßenwert von fast 3,6 Millionen Euro gekauft haben, um damit organisiert zu handeln. Nurein geringer Teil konnte bei einer Groß-Razzia am 28. April vergangenen Jahres von Ermittlern sichergestelltwerden. Der von der Regensburger Kripo lang vorbereiteteEinsatz mit zahlreichen Spezialkräften sorgte damals für viel Unruheunter Nachbarn; auch in Nittendorf.

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Beliefert worden sein sollen die Männer zum Teil direkt von der Mafia in Holland. Das wurde bei einem anderenProzess im Januar klar, wo eine junge Kurierfahrerin verurteiltwurde. Diese Lieferungen sind auch Teil der Anklage gegen die fünf Männer. Sie sollen die Drogen in der Stadt und im Landkreis Regensburg an Dealer übergeben haben. So fasste es die Staatsanwaltschaft in einer mehr als 100-seitigen Anklage zusammen.

Die Vorwürfe aus der Anklage gegen die fünf Männer gab es aber erst mit mehrstündiger Verzögerung zu hören – nach einem fast quälend langen, juristischen Tauziehen. Denn direkt zu Prozessbeginn wurde die Einstellung des Verfahrens beantragt. Den Verteidigern lägen keine einheitlichen Versionen der Anklageschrift vor, worin Mayumi Weinmann und ihre Kollegen einen Formfehler sahen.

Fehlende Seite in der Anklage sorgte für großen Ärger

Zudem fehlte laut den Anwälten eine Seite im sogenannten wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen, die Teil der formellen Anklage seien. Darin fasst die Staatsanwaltschaft alle Beweise zusammen und würdigt diese. Daraus entspann sich am Mittwoch allerdings eine Grundsatzdiskussion, ob die Anklage so überhaupt zulässig oder das ein unheilbarer Mangel sei.

Strafverteidiger Hubertus Werner brachte das so auf den Punkt: Versäume ein Anwalt bei Gericht eine Frist, habe er Pech gehabt. So regle das die Strafprozessordnung. „Und diese Maßstäbe gelten auch umgekehrt, wenn der Fehler beim Gericht liegt.“ Das sah die fünfte Strafkammer um Vorsitzenden Richter Thomas Zenger nach mehreren Beratungspausen anders und wies alle Anträge zurück. Die Unterschiede im Layout seien kein Verfahrenshindernis – zumal die Anklage-Versionen inhaltlich wohl identisch waren, wie Zenger später erklärte. Die fehlende Seite müssten Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher und die Staatsanwältin Tamara Ellmann aber nachreichen.

Strafkammer weist alle Anträge der Verteidiger zurück

Die Zurückweisung der Anträge führte derweil zur endgültigen Eskalation: Die Verteidiger stellten für ihre Mandaten Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. Denn Vorsitzender Richter Zenger habe im Zuge der Diskussion gesagt, dass man das Problem mit der Anklage dem Bundesgerichtshof überlassen müsse. Damit habe der Richter aber unterstellt, dass die Angeklagten verurteilt würden. Und dann wäre das Gericht voreingenommen, wie Strafverteidiger Shervin Ameri argumentierte.

Für Ärger sorgte zudem eine Datenlieferung der Kripo. Diese hatte kurz vorm Prozess Videos der Observationen und Audiodateien vorgelegt. Warum man „mit so viel Material noch mal zugeschüttet wird“, konnte der Kammervorsitzende nicht erklären. „Das ist halt so.“ Man werde die Daten aber zur Einsicht bereitstellen; laut Staatsanwaltschaft rund zehn Terabyte.

Sinnvoll und zulässig? Eine Gutachtern für drei Angeklagte

Ungeklärt blieb indes, ob eine psychiatrische Gutachterin drei Angeklagte zu Schuldfähigkeit und Abhängigkeitserkrankungen untersuchen soll. Das nannte Hubertus Werner „abenteuerlich“. Dem schlossen sich Ameri, sein Kollege Maximilian Keser und Strafverteidiger Helmut Mörtl an: „Wir zweifeln an der Fähigkeit der Sachverständigen.“

Alles in allem scheint sich eine Konfliktverteidigung abzuzeichnen. Nach dem etwas chaotischen Start in den Mega-Prozess ist es mehr als fraglich, ob es bis Mitte Juli ein Urteil geben kann. Das deutete Zenger bereits an, der ursprünglich mit 13 Verhandlungstagen geplant hatte. Fortgesetzt wird das Verfahren nun erst am 4. Mai.