Aufstand in den Automatenläden – Lässt sich die Stadt Regensburg auf der Nase herumtanzen?

Von Jonas Raab · 15. Mai 2026 um 09:00

Alle Betreiber der Automatenläden in der Regensburger Altstadt ignorieren die neue Ladenschlussverordnung der Stadt. Lässt sich die Verwaltung auf der Nase herumtanzen – oder sind ihre Auflagen unrechtmäßig? Das Verwaltungsgericht muss über vier Klagen entscheiden.

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„10/05/2026. 18:57. Herzlich willkommen!“, flackert über die Anzeige des Bierautomaten. Der stählerne Verkäufer im E-Kiosk24 schiebt Überstunden. Eigentlich müsste der Laden seit 16 Uhr geschlossen haben. Eine Verordnung der Stadt will es so. Nur kümmert das niemanden. Im Spaetsünder deckt sich am Sonntagabend ein Pärchen mit Wasser ein. Auch die Türen zu den drei 24Sieben-Shops stehen offen. Und Temla-Betreiber Denis Pintarelli, der liegt ohnehin im Rechtsstreit mit der Stadt.

Auch Nürnberg hat Sperrzeiten für Automatenläden erlassen

Im November hat die Stadt ihre neue Ladenschlussverordnung erlassen, weil sich immer wieder Anwohner über nächtlichen Lärm und Müll rund um die Automatenläden beschwert hatten. Grundlage der Einschränkung bildet das Bayerische Ladenschlussgesetz, das im August Bundesrecht abgelöst hat. Seitdem dürfen Kommunen die Öffnungszeiten von „personallos betriebenen Kleinstsupermärkten“ an Sonn- und Feiertagen auf acht zusammenhängende Stunden einschränken. Nürnberg etwa hat 6 bis 20 Uhr festgelegt. Regensburg ist noch strenger: Hier gilt 8 bis 16 Uhr.

Ob die Verordnung umgesetzt wird, kontrollieren Ordnungsamt und Polizei. „Stichpunktartig“, wie Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra sagt. Der Stadt sei bekannt, dass sich nicht alle Betreiber an die eingeschränkten Öffnungszeiten halten. Damit begehen sie Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden können. Geldstrafen wurden laut von Roenne-Styra bislang noch nicht verhängt, dafür acht „sicherheitsrechtliche Einzelfallanordnungen zur Durchsetzung der Sonntagsschließzeiten getroffen“. Gebracht scheint das wenig zu haben.

Ein Automat begrüßt die Kunden, obwohl der E-Kiosk24 in der Obermünsterstraße in Regensburg am Sonntagabend geschlossen sein müsste. - Foto: Jonas Raab

An die große Glocke wollen die meisten Betreiber ihre Revolte nicht hängen. Timo Haardörfer, Chef der drei 24Sieben-Shops, der im November noch angekündigt hat, „auf jeden Fall“ etwas gegen die eingeschränkten Öffnungszeiten zu unternehmen, kommt der Bitte um einen Rückruf wiederholt nicht nach. Unter der Nummer, die ein Branchenverzeichnis für den Spaetsünder angibt, geht niemand ans Telefon. Auch ein Anruf bei den Brüdern, die den E-Kiosk24 vor gut zwei Jahren eröffnet haben, bringt keinen Erfolg. Den Laden betreibe mittlerweile jemand anderes, lautet die Auskunft. Ein Rückruf des neuen Chefs bleibt aus.

Automatenläden in Regensburg: Bußgeldverfahren vorübergehend ausgesetzt

Nur Denis Pintarelli, Betreiber des Temla-Marktes in der Gesandtenstraße, ist vergangene Woche ans Telefon gegangen. Er hält die eingeschränkten Öffnungszeiten für unzulässig. „Momentan streiten wir mit der Stadt darüber, wie es weitergehen soll“, erklärte er. Wie bereits berichtet, kündigte Pintarelli im Gespräch mit der MZ an: „Das wird jetzt vor Gericht gebracht.“

Automatenläden trotzden der Stadt Regensburg: Auch die Tür zum Spaetsünder steht am Sonntagabend offen. - Foto: Jonas Raab

Am 20. April ist das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht eingegangen, zudem am 4. Mai ein Eilverfahren, wie Sprecherin Ulrike Dettenhofer erklärt. Insgesamt haben ihren Angaben zufolge vier Betreiber Klagen eingereicht, von denen drei auch Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt haben. Letzteres bedeutet: Das Gericht muss urteilen, ob das Öffnungsverbot der Stadt Regensburg bis zur Entscheidung über die Klage wirksam ist und von den Betreibern beachtet werden muss – oder eben nicht.

Von Roenne-Styra sagt zu den Klagen: „Die Bußgeldverfahren werden bis zu einer rechtlichen Klärung vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt.“ Mehr könne sie dazu nicht sagen. Laut Dettenhofer ist mit einer Entscheidung nicht vor Ende Juni zu rechnen.