„Handwerker-Engel“ aus Regensburg soll nur für zwölf statt 211 Fälle belangt werden

Die Anklage hält die Geschäftspraxis eines 57-Jährigen für Abzocke bei Notdiensten. Der Regensburger Unternehmer verteidigt sich und will einen Freispruch. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung von 199 Anklagepunkten beantragt – das Landgericht Regensburg will sich in der rechtlich komplexen Fragen aber erst noch beraten.
Seit fast 15 Monaten versucht das Landgericht aufzuklären, ob ein Unternehmer systematisch Verbraucher abgezockt hat oder die umstrittenen Geschäfte mit Notdiensten doch rechtens waren. Jetzt kommt neue Bewegung in den Prozess gegen den sogenannten „Handwerker-Engel“. Die Staatsanwaltschaft will den größten Teil der 211 angeklagten Fälle fallenlassen und stattdessen nur zwölf weiterverfolgen. Dazu sei die Beweisaufnahme aus Sicht von Staatsanwalt Dr. Pschorr abgeschlossen.
Die mittlerweile drei Anwälte des 57-Jährigen aus Regensburg wollen zu der neuen Wendung erst Stellung nehmen. Zig Verbraucher quer durch Deutschland und Österreich soll der Mann betrogen oder es versucht haben. Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in insgesamt 211 Fällen liegen dem Unternehmer zur Last, 45 sollen zudem Wucher sein. So steht es in der zig Seiten umfassenden Anklageschrift.
Äußerst komplexes Firmenkonstrukt wird durchleuchtet
Dass der im Februar 2025 gestartete Mammut-Prozess kein schnelles Ende findet, hatte sich früh angedeutet. Die einst vier Angeklagten aus dem Umfeld des äußerst komplexen Firmenkonstrukts bestritten alles – längst sitzt nur noch der 57-Jährige vor Gericht. Gegen alle anderen wurde das Verfahren eingestellt, teils gegen Geldauflage.
Das war im September 2025. Seitdem kämpfen sich die fünfte Strafkammer und ein erst im Prozess verpflichteter Sachverständiger durch die Zahlen und teilweise dürftigen Beweise. Im Kern ging es um die Frage, was genau wofür abgerechnet wurde und ob das damals – es geht um Fälle aus den Jahren 2016 bis 2020 – markt- und ortsüblichen Preisen entsprochen hatte. Geschädigte ignorierten die Ladungen einfach. Genauso die Dienstleister oder Monteure, die jeweils tätig waren. Von ihnen erschien kaum jemand für die Aussage vor dem Regensburger Landgericht.
Unbestritten ist: Wer im Internet einen Notdienst suchte, landete dank ausgeklügelter Suchmaschinenoptimierung im großen Callcenter vom „Handwerker-Engel“ in Regensburg. Dieses System baute der angeklagte Unternehmer auch maßgeblich auf – es läuft mit anderen Inhabern bis heute. So sollen Menschen quer durch ganz Deutschland abgezockt worden sein, sagt die Anklage. Monteure, die unter Vertrag waren, sollen für eine Türöffnung teils mehr als 1700 Euro abkassiert haben. Größter Profiteur soll der 57-Jährige gewesen sein.
60 Prozent vom Umsatz bei Notdienst als Provision
Diesen Schluss lassen Auszüge aus Verträgen erahnen, die Vorsitzender Richter Zenger gestern auszugsweise verlesen hatte. Demnach gingen bis zu 60 Prozent des „Bruttoumsatzes abzüglich Material-Selbstkosten“ als Provision nach Regensburg. Teils variierte dieser Anteil auch – je nachdem, wie weit zu dem vermittelten Auftrag gefahren werden musste. Und: Für jeden Folgeauftrag bei demselben Kunden binnen zwei Jahren waren weitere 30 Prozent von der Rechnung fällig.
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Die Verteidigung mit den Anwälten Michael Haizmann, Philip Roth und Alexander Utschitel äußerte unabhängig von der noch ausstehenden Positionierung des Gerichts Zweifel an der Zurechenbarkeit der Fälle, auf die der Staatsanwalt sich nun beschränken will. Man könne „nicht einzelne Fälle rauspicken“ und dennoch daraus eine Systematik ableiten, warnte Haizmann. Daher erbat er ausreichend Zeit für die Stellungnahme, was Zenger zusicherte.
Ob die Kammer sich schon am nächsten Prozesstag zu einer Beschränkung auf zwölf Fälle positionieren kann, ist offen. Derzeit plant die Kammer mit Terminen bis Mitte Juli weiter.