Messer-Attacke im BKH in Regensburg: Mordversuch aus rassistischen Motiven?

Sicherungsverfahren offenbart neues Detail zur Bluttat auf einen jungen Iraker. Von hinten soll ein Deutscher (33) mit der Waffe angegriffen haben, die er auf Freigang erst am Vormittag gekauft hatte. Das 24-jährige Opfer leidet bis heute an den Folgen – sein Anwalt hat die Sicherheitsvorkehrungen auf der Station im Visier.
Aus dem Nichts sticht ein 33-Jähriger im Sommer 2025 auf einen Mitpatienten in der Psychiatrie ein. Ärzte retten dem Opfer mit einer Not-OP das Leben, doch bis heute ist der junge Iraker gezeichnet. Im Prozess vor dem Schwurgericht kommt ein schlimmer Verdacht auf: Rammte der Beschuldigte dem 24-Jährigen das Messer in den Hals, weil der „eh nur ein Scheiß-Ausländer“ ist. Das sagte er direkt nach der wohl geplanten Bluttat einem Pfleger.
Der Schock beim Personal sitzt tief: „Das ist der Bravste“, erzählte ein Pfleger am Bezirksklinikum in Regensburg über den Mann neben Strafverteidiger Johannes Büttner. Im viel zu engen Karohemd und in Bluejeans betrat der 33-Jährige gestern den Sitzungssaal. Er soll am 16. August im Patientengarten im BKH zugestochen haben. Die Tatwaffe soll er vormittags in der Altstadt gekauft haben. Zur Verantwortung gezogen werden kann der Mann aber dafür nicht – er ist paranoid schizophren und laut Staatsanwaltschaft daher schuldunfähig.
Bleibt Opfer auf Dauer halbseitig gelähmt?
Die Folgen der Tat für den jungen Iraker sind offenbar fatal: Als er kurz nach 9.30 Uhr vor dem Schwurgericht erscheint, zieht er das linke Bein nach. Der Arm auf derselben Seite hängt schlaff hinunter. Seit der Attacke ist der 24-Jährige halbseitig gelähmt, war über Monate auf Rollstuhl und Krücken angewiesen. Mittlerweile, sagte er, gehe es „ein bisschen besser“. Ärztliche oder therapeutische Nachsorge aber scheint er keine zu erhalten. In der Gemeinschaftsunterkunft sei das „nicht so einfach“ mit einem Arzt. Hilfe bekommt er nicht oder fordert sie nicht, wie zu erahnen ist.
Persönlich gekannt habe man sich vor dem Vorfall nicht, obwohl sie Zimmernachbarn gewesen sein sollen. An jenem Samstagabend im August habe er im Patientengarten eine rauchen wollen und eine Frau um Feuer gebeten, erklärte er. Dann sei der Beschuldigte von hinten gekommen und habe zugestochen. Mit Wucht direkt in den Hals, so steht es in der Anklage. Richtig erinnern konnte der 24-Jährige sich nicht. „Ich dachte mir, ich sterbe jetzt.“

Ein Krankenpfleger der betroffenen Station schilderte die bangen Minuten. Er sei sofort losgerannt und habe Verbandsmaterial und Kompressen besorgt. Es wäre sein letzter Nachtdienst vor der Rente gewesen, den er jedoch nicht zu Ende brachte. Er wurde heimgeschickt. Zugetraut hätte er dem 33-Jährigen so eine Tat nie: Er habe ihn nur als „sehr angenehmen Patienten“ in Erinnerung. Und am 16. August wäre dieser nur „total erschrocken dagestanden, fast apathisch“.
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So empfand das auch ein Kollege, der nach dem Alarm von der angrenzenden beschützenden Station zur Hilfe geeilt war. Er hob das Messer auf und sperrte es ein, ehe er mit dem Angreifer auf die Polizei wartete. Da habe der 33-Jährige ihn mit starrem Blick fixiert, große Pupillen gehabt und „äußerst psychotisch“ gewirkt. Diesem Pfleger sagte der Mann, das er den Angriff geplant habe. Und, dass er sinngemäß den ganzen Aufriss nach der Tat gar nicht verstehen könne – es sei doch „eh nur ein Scheiß-Ausländer und jetzt eben einer weniger“.
Sicherheitsvorkehrungen auf Station im BKH zu gering?
Anzeichen für fremdenfeindliche oder rassistische Tendenzen habe es bei dem Beschuldigten nie gegeben. Da waren sich die Zeugen einig. Zu Sicherheitsvorkehrungen in der Klinik, die Nebenklage-Anwalt Philip Pruy kritisch hinterfragte, konnten die Pfleger nur wenig sagen. Kontrollen, wer was mit hinein bringt, gebe es aber keine. Das Opfer selbst sah die Vorkehrungen „auf jeden Fall“ für zu gering an. „Mein Mandant wird sein Leben lang unter den massiven Folgen zu leiden haben“, sagte Pruy dazu.
Im sogenannten Sicherungsverfahren geht es nicht um eine Strafe für den angeklagten Mordversuch, gefährliche und schwere Körperverletzung. Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Polnik hat vielmehr zu entscheiden, ob der Mann dauerhaft in der Psychiatrie bleiben muss. Das Urteil soll am Mittwoch in einer Woche fallen.