Muss Unternehmer (47) nach Urteil in Regensburg bald schon wieder vor Gericht?

Steuerhinterziehung über vier Jahre angeklagt. Von ursprünglich 1,8 Millionen blieben am Ende aber weniger als 100.000 Euro übrig. Das Landgericht Regensburg verhängte deshalb eine Bewährungsstrafe. Doch das letzte Wort ist juristisch noch nicht gesprochen – es gibt weitere Vorwürfe gegen den Mann.
Mehr als 1,8 Millionen Euro soll ein Unternehmer aus dem Raum Regensburg Steuern hinterzogen haben. So stand es in der Anklage. Im Prozess blieb nicht viel davon übrig: Weniger als 100.000 Euro waren nach mehreren Neuberechnungen, die das Gericht und zuletzt die Staatsanwaltschaft anregten, „auf der Uhr“. Dafür wurde der 47-Jährige, der kein Unbekannter ist, zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das letzte Gastspiel vor Gericht dürfte es nicht gewesen sein – es gibt neue Vorwürfe.
Von 2015 bis 2018, also über vier Jahre, soll der Mann keine Steuererklärungen eingereicht haben. Betriebsprüfer vom Finanzamt nahmen zwei Firmen in den Fokus und rekonstruierten das Gebaren für ein florierendes, spezialisiertes Dienstleistungsgewerbe sowie eine Gastronomie, die aber wenig Erfolg hatte. Laut Anklage wurden dafür weder Umsatz- noch Einkommenssteuern gezahlt. In Summe mehr als 1,8 Millionen Euro. Doch ganz so scheint es am Ende nicht gewesen zu sein.
Verteidiger wollen falsche Zahlen früh moniert haben
Wie sich schon zu Beginn des Prozesses herauskristallisierte, waren Vorauszahlungen nicht berücksichtigt worden und gab es wegen Formfehlern zunächst nicht anerkannte Rechnungen. „Dass die Zahlen nicht stimmen, haben wir frühzeitig und vielfach erklärt“, betonte Strafverteidiger Christina Dinesen. Sie und Kollege Patrick Schladt behielten Recht: Die Summe von 1,83 Millionen Euro sank erheblich – unter 100.000 Euro.
Laut Regensburger Staatsanwaltschaft sei so etwas in juristischen Aufarbeitungen vor Gericht nicht unüblich. Im aktuellen Fall seien Voranmeldungen „auf Strafzumessungsebene und weitere Punkte“, die im Prozess aufkamen, berücksichtigt worden. „Dadurch hat sich der Steuerschaden deutlich reduziert“, so Thomas Schug, der stellvertretende Sprecher der Behörde.
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Dass keine Steuererklärungen abgegeben wurden, hatte der Angeklagte über seine beiden Verteidiger unter anderem mit einem Einbruch erklärt, bei dem viele Geschäftsunterlagen verschwunden sein sollen. Dazu hätten die Buchhalterin des 47-Jährigen „ein Chaos hinterlassen“ und zudem Fahnder wichtige Unterlagen bei Durchsuchungen beschlagnahmt.
Die Anklagevertreterin hatte vor dem dritten Verhandlungstag eine Neuberechnung vorgelegt und eine Einigung angeregt. Für ein Geständnis sollten am Ende nur zwei Fälle der Steuerhinterziehung übrig bleiben. Genauso kam es auch: Die sechste Strafkammer besiegelte den Deal und er gestand die übrig gebliebenen Verfehlungen.
MZ-Recherchen: Erst kürzlich neue Hausdurchsuchung
Das Urteil folgte wenig später: Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängte das Gericht gegen den 47-Jährigen. Eine Verurteilung von 2023, wo es wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 132 Fällen eine Geldstrafe für ihn gab, floss mit ein. Die 250 Tagessätze (20.000 Euro) waren schon bezahlt, wurden im Urteil berücksichtigt. Es ist mittlerweile auch rechtskräftig.
Lange dürfte es wohl nicht dauern, bis der Mann wieder vor Gericht landet. MZ-Recherchen zeigen, dass erst kürzlich Fahnder zur Hausdurchsuchung anrückten. Zudem erheben frühere Geschäftspartner des 47-Jährigen schwere Vorwürfe gegen ihn und eine Frau an der Spitze des Unternehmens, in dem er als Chef auftritt. Es soll um Betrug und unbezahlte Rechnungen für Dienstleistungen gehen.
Auf Nachfrage wollten sich die Anwälte dazu nicht äußern.