Prozess in Regensburg: Wurde Unternehmer (47) die Buchhaltung gestohlen?

Einbruch, Chaos der Ex-Buchhalterin und von Fahndern beschlagnahmte Unterlagen – an Erklärungen, warum ein Mann aus dem Raum Regensburg jahrelang keine Steuererklärungen abgibt, mangelt es nicht. Und ein Unbekannter ist der Angeklagte auf jeden Fall nicht.
Steuerhinterziehung im Millionenbereich liegt einem Unternehmer aus dem Raum Regensburg zur Last. Der 47-Jährige räumt die Vorwürfe ein, sieht die wahre Schuld aber bei einer Buchhalterin, die „ein Chaos hinterlassen“ habe und einem Einbruch, bei dem seine Buchhaltung verschwand. Was die Täter dort ließen, hätten dann Fahnder beschlagnahmt. Denn der Mann steht nicht das erste Mal im Fokus der Ermittler. Im aktuellen Fall könnte sich das Blatt aber wenden.
Vier Jahre lang, von 2015 bis 2018, reichte der Unternehmer laut Anklage keine Steuererklärungen ein. Zwei Firmen sollen Betriebsprüfer vom Finanzamt rekonstruiert haben: einen gastronomischen Betrieb und ein spezialisiertes Dienstleistungsgewerbe. Weder Umsatzsteuer noch Einkommenssteuer sind dafür laut den Ermittlungen gezahlt worden. Die Summe, die die Anklage errechnete, hat es in sich: Mehr als 1,8 Millionen Euro soll der 47-Jährige hinterzogen haben. Diese Höhe aber bestreitet der Mann ganz klar.
Angeklagter sorgte für Schadenswiedergutmachung
Wie Anwältin Christina Dinesen und ihr Kollege Patrick Schladt, die den Mann verteidigen, ausführten, seien Steuererklärungen aus ihrer Sicht lediglich zu spät eingereicht worden. Um genau zu sein, einige Monate nach Beginn der Betriebsprüfung im Februar 2019. An Scheinrechnungen und auffällige Doppelbuchungen, die der Prüfer monierte, erinnere der Mandant sich nicht, betonten die Verteidiger. Er sei aber bemüht gewesen, den Schaden wiedergutzumachen. Die Nachzahlung sei ausgeglichen.
Der Finanzbeamte, der die zwei Firmen akribisch durchleuchtete, sprach im Zeugenstand mangels Unterlagen gar von einem „Fischen im Trüben“. Einen großen Willen, an einer Aufarbeitung mitzuwirken, vermochte er beim Angeklagten jedoch nicht zu erkennen. Selbst Rechnungen, die leicht hätten aufgetrieben werden können, seien ihm nie vorgelegt worden. Und: Einsprüche oder Einwendungen gegen das Ergebnis seiner Prüfung gab es offenbar auch nicht.
Was im Prozess um Steuerhinterziehung in fünf Fällen gestern auf den Tisch kam, warf auch Fragen auf. Insbesondere zur Höhe der vorgeworfenen Taten. So deutete es Vorsitzender Richter Lang am Ende von Tag eins an. Über „die eine oder andere vielleicht Wendung, wenn man das so sagen kann“, wolle er mit den Beteiligten im dann schon vierten Rechtsgespräch sprechen.
Staatsanwaltschaft schließt Haftstrafe nicht aus
Über die Sach- und Rechtslage in diesem Fall wurde seit Anklageerhebung vor mehr als zwei Jahren vielfach gesprochen – zuletzt direkt nach Verlesung der Vorwürfe. Eine von den Anwälten angeregte Einstellung des Verfahrens kam für die Vertreterin der Regensburger Staatsanwaltschaft nicht infrage. Es fielen dagegen sogar die Worte unbedingte Freiheitsstrafe – also Gefängnis. Was tatsächlich am Ende steht, ist offen.
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Die sechste Strafkammer sah im Falle einer geständigen Einlassung eine mögliche Bewährungsstrafe – trotz Vorverurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 132 tatmehrheitlichen Fällen. Kommende Woche wird gegen den Mann nun weiterverhandelt. Ende April wird ein Urteil erwartet.