Frau macht Millionen-Immobilien-Deals – ohne einen müden Cent in der Tasche

38-Jährige kauft „für den Kick“ mehrere Häuser und Wohnungen – und wäre um ein Haar straffrei davongekommen. Nach drei Prozesstagen hat das Amtsgericht in Regensburg sie verurteilt. Das dürfte aber nicht die einzigen Strafe für die Angeklagte sein.
Sündteure Immobilien kauft eine 38-Jährige 2020 und 2021 in zehn Monaten. Zumindest tut sie so, als ob – samt Notarverträgen für Häuser mit Pool und mehrere Wohnungen. Tatsächlich hatte die Frau keinen Cent in der Tasche und unterschrieb für den „Kick“ Kaufverträge im Millionen-Wert. Wegen eines BGH-Urteils wäre sie beinahe ohne Strafe davongekommen, statt erneut im Knast zu landen. Nun ist das Urteil gefallen.
Es gibt immer wieder Fälle, da reiben sich selbst erfahrene Juristen die Augen. Die Anklage gegen eine 38-Jährige, die vor dem Regensburger Schöffengericht stand, ist so einer. Von Mitte Juli 2020 bis Mai 2021 „kauft“ die Frau zwei Wohnungen und zwei stattliche Häuser. Im Internet fordert sie die Exposés an und fährt sogar Hunderte Kilometer zu den Besichtigungen. Einem Makler bietet sie viel mehr Geld als nötig und macht mit den Verkäufern Termine beim Notar. Geld aber hatte sie gar keins, wie sie im Geständnis teilweise zugab.
Gutachter attestiert ihr Kauf- und Spielsucht
Vor Gericht fand sich die 38-Jährige seit Ende Februar wegen Betrugs in fünf Fällen wieder. Neben drei geplatzter Immobiliendeals soll sie zudem Renovierungsarbeiten in ihren „gekauften“ Wohnungen in Auftrag gegeben, aber nicht bezahlt haben. Diese Vorwürfe wurden im Zuge des Prozesses eingestellt. Das hatte der Vertreter der Anklage schon am Ende des ersten Verhandlungstages auch so beantragt.
Eher halbherzig verwies die Frau direkt zum Prozessauftakt darauf, dass „alles wie im Nebel“ sei. Es müsse wohl schon so gewesen sein, wie es in der Anklage stehe. Schaden habe sie aber nie jemandem wollen. Der Anwalt der 38-Jährigen verwies auf ihre sogar attestierte Kauf- und Spielsucht. „Es gab ihr einen Kick, beim Notar zu sitzen und Verträge über Millionen abzuschließen“, sagte der dann auch in ihrem Namen.

Viel wichtiger aber: Anwalt Rainer Rockenstein argumentierte, dass nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von Dezember gar kein Schaden entstanden sei. Die online geschlossenen Verträge mit den Maklern seien nämlich nicht rechtsgültig. Und wo kein Schaden sei, da gebe es auch kein strafbares Handeln, so der Anwalt weiter. Konkret geht es um die sogenannte Buttonlösung, die Deutschlands oberste Richter jüngst geregelt hatten, um Verbraucher im Internet besser zu schützen. Beim Klick müsse demnach ausdrücklich zu erkennen sein, dass etwas kostenpflichtig sei. Auch rückwirkend seien solche Verträge daher nichtig, lautet der Tenor.
Im aktuellen Fall aber lasse sich das nur bedingt anwenden, wie Richter Killinger betonte. Denn: Die 38-Jährige hatte nie vor, die Immobilien oder Provision der Makler zu bezahlen. Wenngleich juristisch gesehen tatsächlich kein Schaden entstanden sei, habe sich die Frau daher dennoch des versuchten Betrugs strafbar gemacht. Dass man Makler für ihre Arbeit bezahlen muss, sei nämlich hinlänglich bekannt. Dass die Angeklagte vorhersehen konnte, wie der Bundesgerichtshof fünf Jahre später entscheiden würde, sei einfach „sehr lebensfremd“.
Es gab ihr einen Kick, beim Notar zu sitzen und Verträge über Millionen abzuschließen.Rainer Rockenstein, Verteidiger
Das Schöffengericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es stehe vollkommen außer Frage, dass „die Angeklagte weiß, dass die Makler nicht aus reiner Nächstenliebe tätig werden, sondern bezahlt werden müssen“, hatte Dr. Büchele in seinem Plädoyer betont. Die 38-Jährige habe aber „zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, irgendwas zu bezahlen“. Dafür sprächen zahllose, teils verlesene Chats voller Ausreden, Verweise auf vermeintliche Krankheiten und familiäre Notfälle, auf die sie verwies.
Die Mittel, die Verteidiger Rockenstein mit dem nicht bis auf Anschlag ausgeschöpften Dispo sowie einem geerbten Grundstück nachzuweisen versuchte, hatte die 38-Jährige nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nie. Dass sie sich seit ihrer Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2022 – die Frau hat neun Vorstrafen, etliche davon einschlägig – in Therapie begeben habe, rechnete der Anklagevertreter zu ihren Gunsten. Ebenso wie die Tatsache, dass sie Geld zurückzahle.
Frau muss Forderungen wohl komplett abzahlen
Anwalt Rockenstein dagegen plädierte auf Freispruch für die Angeklagte. Wenn man jemandem gar kein Geld schulde, könne man sich auch nicht strafbar machen. „Nicht alles, was nicht schön ist, ist auch strafbar“, sagte er. Richter Killinger folgte der Anklage: Zwei Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs in drei Fällen verhängte das Schöffengericht. Wenngleich Schaden in der Tat nicht entstanden sei, da die Forderungen nichtig seien.
Abbezahlen wird die 38-Jährige die rund 100 000 Euro am Ende dennoch: Denn die Makler hatten ihre Forderungen im Grundbuch eintragen lassen. Noch bevor der BGH entschieden hatte. Dagegen mit Erfolg vorzugehen, dürfte für die Frau schwierig werden, hieß es am Rande des Prozesses dazu.