Tauziehen vor Gericht in Regensburg: Wem gehören sechs Kilo Gold im Hundekotbeutel?

Der Freistaat will sichergestellten Schmuck für eine Dreiviertelmillion Euro einziehen. In einem Schmuggelversteck war der einst in einem Auto auf der A3 gefunden worden. Doch der Unternehmer, dem die Ware gehören soll, wehrt sich. Die Generalstaatsanwaltschaft in München will neue Beweise genau prüfen.
Mitte November 2024 ging der Verkehrspolizei auf der A3 ein Bulgare ins Netz, der fast sechs Kilo Goldschmuck im Auto versteckt hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft München geht davon aus, dass das Edelmetall – aktuell eine Dreiviertelmillion Euro wert – nicht aus legalen Quellen stammt.
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Im Prozess vor dem Regensburger Amtsgericht ging es am Donnerstag um die Einziehung des sichergestellten Goldes – es soll der Staatskasse zugutekommen. Dagegen setzte sich der Chef des 39-Jährigen, der am Steuer des Volvos saß, zur Wehr. Nun muss aufwändig nachermittelt werden.
Schmuggelverstecke unter den Sitzen im Volvo
Nach dem spektakulären Fund auf der Autobahn bei Brunn (Landkreis Regensburg) wurde gegen den Fahrer ermittelt. Gefunden wurde der Schmuck in professionellen Schmuggelverstecken unter den Sitzen des XC 90 mit österreichischem Kennzeichen. Der Goldschmuck war teils in schwarzen Hundekotbeuteln und Plastikboxen verpackt.
Eine Straftat wie beispielsweise Geldwäsche war dem Mann jedoch nicht nachzuweisen. Bei der Kontrolle vor knapp eineinhalb Jahren hatte er zunächst angegeben, von Österreich aus zu einem Freund in Mannheim zu fahren. Dessen Adresse aber konnte er den Polizisten nicht benennen, hieß es in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft in München.
Obwohl keine Straftat nachweisbar war, will der Staat das Gold nicht mehr herausgeben. Grundlage dafür ist ein 2017 geschaffenes Gesetz, wonach Vermögen eingezogen wird, wenn der Verdacht besteht, es rührt aus Straftaten her: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Und: Die legale Herkunft muss lückenlos bewiesen werden – anders als bei normalen Straftaten, wo Behörden eine Schuld beweisen müssen. Zuständig dafür ist die bei der Generalstaatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt angesiedelte Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung (ZGV).
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Im Prozess bei Amtsrichter Kohlmüller saß der Volvo-Fahrer daher nicht als Angeklagter, sondern als sogenannter Einziehungsbeteiligter neben Verteidiger Dr. Gebro Doganay aus Wiesbaden. In der Sache holte der Jurist weit aus und legte zum Termin einen dicken Packen Kontoauszüge sowie Unterlagen und mehrere Beweisanträge vor. Rechtmäßiger Besitzer der knapp sechs Kilo Goldschmuck sei ein bulgarischer Unternehmer, in dessen Auftrag der 39-Jährige damals wohl unterwegs gewesen sei.
Dass das Gold im Schmugglerversteck war, erklärte Anwalt Doganay unter anderem mit dem risikoreichen Im- und Exportgeschäft von Gold und Schmuck, in dem der Boss des Mannes neben ihm tätig sei. Rechnungen würden belegen, dass die einst beschlagnahmte Ware offiziell bei Händlern bestellt wurde. Die durchaus seltsam anmutende Verpackung in Plastiktüten sei im „türkischen Goldhandel“ aber völlig üblich. Schmucke Kästchen für die Waren, wie beim Juwelier, wären in dem Metier aber unpraktikabel, was der Anwalt mit einem Sachverständigen beweisen will.
Oberstaatsanwältin hat Zweifel an den Angaben
Zweifel äußerte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft an Teilen der Erklärung, da neu vorgelegte Rechnungen im Widerspruch zu früheren Angaben des Besitzers stünden. „Wir gehen dem nach, soweit es möglich ist“, so die Oberstaatsanwältin. Ob der Schmuck im Wert von heute gut einer Dreiviertelmillion Euro zurück geht oder beim Staat bleibt, ist also vorerst offen.
Richter Kohlmüller setzte das Verfahren für die nun nötigen Nachermittlungen aus. Diese könnten einige Monate dauern, deutete er an. Bis dahin bleibt der Goldschmuck vorerst weiter in staatlicher Verwahrung.